§ 218 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums ist vom Vorsitzenden der Hauptwahlkommission zu leiten§ 218 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.09.2005 bis 15.09.2017
Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums ist vom Vorsitzenden der Hauptwahlkommission zu leiten§ 218 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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