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Tiefgefrorene Lebensmittel

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.03.1994 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über tiefgefrorene Lebensmittel
StF: BGBl. Nr. 201/1994 [CELEX-Nr.: 389L0108]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird – hinsichtlich § 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten – verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.03.1994 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über tiefgefrorene Lebensmittel
StF: BGBl. Nr. 201/1994 [CELEX-Nr.: 389L0108]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird – hinsichtlich § 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten – verordnet:

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