§ 3 SKV

Spielzeugkennzeichnungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2012 bis 31.12.9999

(1) Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit dem in der Anlage als Muster (Anm.: Anlage nicht darstellbar) angegebenen Schriftbild. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem in der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

(2) Kennzeichnungen, durch die Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden könnten, dürfen auf Spielzeug nicht angebracht werden. JedeNach der CE-Kennzeichnung dürfen Piktogramme oder andere Kennzeichnung darfWarnzeichen oder Verwendungshinweise auf dem Spielzeug, seiner Verpackung oder einem Etikett angebracht werden, wenn sie die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigtbeeinträchtigen.

Stand vor dem 25.04.2012

In Kraft vom 24.12.1994 bis 25.04.2012

(1) Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit dem in der Anlage als Muster (Anm.: Anlage nicht darstellbar) angegebenen Schriftbild. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem in der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

(2) Kennzeichnungen, durch die Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden könnten, dürfen auf Spielzeug nicht angebracht werden. JedeNach der CE-Kennzeichnung dürfen Piktogramme oder andere Kennzeichnung darfWarnzeichen oder Verwendungshinweise auf dem Spielzeug, seiner Verpackung oder einem Etikett angebracht werden, wenn sie die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigtbeeinträchtigen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten