§ 8 TPG

Teilpensionsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich einer Bundesministerin oder eines Bundesministers betreffen, diese Bundesministerin oder dieser Bundesminister betraut.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich einer Bundesministerin oder eines Bundesministers betreffen, diese Bundesministerin oder dieser Bundesminister betraut.

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