§ 35 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
§ 35 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.Paragraph 35,

Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

  1. 1.Ziffer einsQualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder, insbesondere in Hinblick auf die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer,
  2. 2.Ziffer 2Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts, insbesondere ausreichende Kenntnisse der für die Abschlussprüfung relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
  3. 3.Ziffer 3Rechnungslegung, insbesondere
    1. a)Litera aSonderfragen des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse und der Inhalt des Lageberichtes,
    2. b)Litera bJahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
    3. c)Litera cKonzernrechnungslegung,
    4. d)Litera dSonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
    5. e)Litera eOrganisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
    6. f)Litera fGrundzüge der Sonderrechnungslegungsvorschriften und
    7. g)Litera ginternationale Rechnungslegungsstandards,
  4. 4.Ziffer 4Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
    1. a)Litera aKosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
    2. b)Litera bUnternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle) und Risikomanagement,
    3. c)Litera cPlanungsrechnungen,
    4. d)Litera dFinanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
    5. e)Litera ebetriebswirtschaftliche Steuerlehre,
    6. f)Litera fBetriebsanalyse und
    7. g)Litera gOrganisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche,Organisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche,
  5. 5.Ziffer 5Rechtslehre, insbesondere
    1. a)Litera aGrundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
    2. b)Litera bHandelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
    3. c)Litera cbesondere Kenntnisse im Insolvenzrecht,
    4. d)Litera dSozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
    5. e)Litera eGrundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts,
    6. f)Litera fausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts und
    7. g)Litera gbesondere Kenntnisse der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften und der Stiftungen und Corporate Governance,
  6. 6.Ziffer 6Abschlussprüfung, insbesondere
    1. a)Litera aAbschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Z 3 aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung,Abschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3, aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung,
    2. b)Litera binternationale Prüfungsgrundsätze,
    3. c)Litera cPrüfung von internen Kontrollsystemen,
    4. d)Litera dPrüfung der EDV-Anwendung in der Rechnungslegung,
    5. e)Litera ePrüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware und
    6. f)Litera fGrundzüge der Statistik, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant ist,
  7. 7.Ziffer 7Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind, und
  8. 8.Ziffer 8Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts (einschließlich des Börserechts) und Devisenrechts.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 15.09.2017
§ 35 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.Paragraph 35,

Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

  1. 1.Ziffer einsQualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder, insbesondere in Hinblick auf die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer,
  2. 2.Ziffer 2Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts, insbesondere ausreichende Kenntnisse der für die Abschlussprüfung relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
  3. 3.Ziffer 3Rechnungslegung, insbesondere
    1. a)Litera aSonderfragen des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse und der Inhalt des Lageberichtes,
    2. b)Litera bJahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
    3. c)Litera cKonzernrechnungslegung,
    4. d)Litera dSonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
    5. e)Litera eOrganisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
    6. f)Litera fGrundzüge der Sonderrechnungslegungsvorschriften und
    7. g)Litera ginternationale Rechnungslegungsstandards,
  4. 4.Ziffer 4Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
    1. a)Litera aKosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
    2. b)Litera bUnternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle) und Risikomanagement,
    3. c)Litera cPlanungsrechnungen,
    4. d)Litera dFinanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
    5. e)Litera ebetriebswirtschaftliche Steuerlehre,
    6. f)Litera fBetriebsanalyse und
    7. g)Litera gOrganisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche,Organisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche,
  5. 5.Ziffer 5Rechtslehre, insbesondere
    1. a)Litera aGrundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
    2. b)Litera bHandelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
    3. c)Litera cbesondere Kenntnisse im Insolvenzrecht,
    4. d)Litera dSozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
    5. e)Litera eGrundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts,
    6. f)Litera fausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts und
    7. g)Litera gbesondere Kenntnisse der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften und der Stiftungen und Corporate Governance,
  6. 6.Ziffer 6Abschlussprüfung, insbesondere
    1. a)Litera aAbschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Z 3 aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung,Abschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3, aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung,
    2. b)Litera binternationale Prüfungsgrundsätze,
    3. c)Litera cPrüfung von internen Kontrollsystemen,
    4. d)Litera dPrüfung der EDV-Anwendung in der Rechnungslegung,
    5. e)Litera ePrüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware und
    6. f)Litera fGrundzüge der Statistik, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant ist,
  7. 7.Ziffer 7Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind, und
  8. 8.Ziffer 8Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts (einschließlich des Börserechts) und Devisenrechts.

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