Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Haushaltsordnung hat insbesondere zu regeln:
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(3) Die Umlagenordnung hat insbesondere die Fälligkeitstermine der Umlagen und der Gebühren für Sonderleistungen zu regeln. Dabei ist Bedacht zu nehmen auf
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(4) Die Haushaltsordnung und die Umlagenordnung sind im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder kundzumachen.
(2) Die Haushaltsordnung hat insbesondere zu regeln:
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(3) Die Umlagenordnung hat insbesondere die Fälligkeitstermine der Umlagen und der Gebühren für Sonderleistungen zu regeln. Dabei ist Bedacht zu nehmen auf
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(4) Die Haushaltsordnung und die Umlagenordnung sind im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder kundzumachen.