§ 32 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer besteht aus

1.

dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 34 und

2.

dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 35.

§ 32 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.09.2005 bis 15.09.2017
Die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer besteht aus

1.

dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 34 und

2.

dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 35.

§ 32 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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