§ 33 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2005 bis 31.12.9999
Hausarbeit

§ 33 WTBG (weggefallen) seit 01.09.2005 weggefallen. Die Hausarbeit hat sich auf die Ausarbeitung eines Themas aus den im § 35 aufgezählten Fachgebieten zu erstrecken.

Stand vor dem 31.08.2005

In Kraft vom 01.07.1999 bis 31.08.2005
Hausarbeit

§ 33 WTBG (weggefallen) seit 01.09.2005 weggefallen. Die Hausarbeit hat sich auf die Ausarbeitung eines Themas aus den im § 35 aufgezählten Fachgebieten zu erstrecken.

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