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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit der Vollziehung der §§ 38 Abs. 4 und 39 Abs. 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
(3) Mit der Vollziehung des § 98g Abs. 5, 3. und 4. Satz ist der Bundesminister für Inneres betraut.
(2) Mit der Vollziehung der §§ 38 Abs. 4 und 39 Abs. 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
(3) Mit der Vollziehung des § 98g Abs. 5, 3. und 4. Satz ist der Bundesminister für Inneres betraut.