Gesetzesaktualisierungen

176 Gesetze aktualisiert am 09.09.2017

Gesetze 1-10 von 176

35 Paragrafen zu Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) aktualisiert


§ 1 URG Unternehmensreorganisation

(1)Absatz einsBedarf ein Unternehmen der Reorganisation, so kann der Unternehmer, sofern er nicht insolvent ist, die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen.(2)Absatz 2Reorganisation ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahme zur Verbesserung der Vermö... mehr lesen...


§ 2 URG Ausnahmen

§ 2.Paragraph 2, Dieses Bundesgesetz ist auf Kreditinstitute, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen, Wertpapierunternehmen und Finanzinstitute wie insbesondere Leasinggesellschaften nicht anzuwenden. mehr lesen...


§ 3 URG Zuständigkeit

§ 3.Paragraph 3, Für das Reorganisationsverfahren ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird, für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Handelsgericht Wien. mehr lesen...


§ 4 URG Antrag

(1)Absatz einsDer Unternehmer hat im Antrag auf Einleitung des Reorganisationsverfahrens zu erklären, daß er nicht insolvent ist und das Unternehmen der Reorganisation bedarf.(2)Absatz 2Der Unternehmer hat durch Urkunden, etwa die Jahresabschlüsse für die letzten drei Jahre, andere Unterlagen des... mehr lesen...


§ 5 URG Einleitung des Verfahrens

(1)Absatz einsHat der Unternehmer den Reorganisationsbedarf glaubhaft gemacht und ist er nicht offenkundig insolvent, so hat das Gericht das Reorganisationsverfahren einzuleiten. Zugleich hat das Gericht nach Anhörung des Unternehmers, aber ohne an dessen Vorschläge gebunden zu sein, einen Reorga... mehr lesen...


§ 6 URG Inhalt des Reorganisationsplans

§ 6.Paragraph 6, Im Reorganisationsplan sind die Ursachen des Reorganisationsbedarfs sowie jene Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geplant sind, und deren Erfolgsaussichten darzustellen. Insbesondere hat sich der Reorganisationsplan mit einem allenfalls erford... mehr lesen...


§ 7 URG Vorlage des Reorganisationsplans

§ 7.Paragraph 7, Der Unternehmer hat den Reorganisationsplan fristgerecht dem Gericht und dem Reorganisationsprüfer vorzulegen. Dabei hat er die Zustimmung der in den Reorganisationsplan einbezogenen Personen zu den sie jeweils betreffenden Maßnahmen nachzuweisen. Im Zweifel ist anzunehmen, daß d... mehr lesen...


§ 8 URG Auswahl des Reorganisationsprüfers

(1)Absatz einsZum Reorganisationsprüfer ist eine unbescholtene, verläßliche und geschäftskundige Person zu bestellen. Sie muß ausreichende Fachkenntnisse des Wirtschaftsrechts oder der Betriebswirtschaft haben oder eine erfahrene Persönlichkeit des Wirtschaftslebens sein.(2)Absatz 2Der Reorganisa... mehr lesen...


§ 9 URG Enthebung des Reorganisationsprüfers

§ 9.Paragraph 9, Das Gericht kann den Reorganisationsprüfer von Amts wegen oder auf Antrag aus wichtigen Gründen entheben. mehr lesen...


§ 10 URG Aufgaben des Reorganisationsprüfers

(1)Absatz einsDer Reorganisationsprüfer hat sich unverzüglich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über alle sonstigen für die geplante Reorganisation maßgebenden Umstände zu informieren. Er hat längstens innerhalb von 30 Tagen ab seiner Bestellung dem Gericht zu be... mehr lesen...


§ 11 URG Auskunftspflicht des Unternehmers

§ 11.Paragraph 11, Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Reorganisationsprüfer alle zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihm Einsicht in sämtliche hiefür erforderlichen Unterlagen zu gewähren. mehr lesen...


§ 12 URG Aufhebung des Verfahrens

(1)Absatz einsDas Gericht hat das Reorganisationsverfahren aufzuheben, wenn der Reorganisationsprüfer in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, daß der Reorganisationsplan zweckmäßig ist und gute Aussichten auf dessen Verwirklichung bestehen.(2)Absatz 2Der Beschluß ist dem Unternehmer zuzustel... mehr lesen...


§ 13 URG Einstellung des Verfahrens

(1)Absatz einsDas Gericht hat das Reorganisationsverfahren einzustellen, wenn1.Ziffer einsder Unternehmer insolvent ist oder2.Ziffer 2der Unternehmer den Reorganisationsplan nicht rechtzeitig vorlegt oder3.Ziffer 3der Unternehmer den Kostenvorschuß für die Ansprüche des Reorganisationsprüfers nic... mehr lesen...


§ 14 URG Durchführung des Reorganisationsplans

(1)Absatz einsDer Unternehmer hat während des Reorganisationszeitraums den in den Reorganisationsplan einbezogenen Personen halbjährlich über die Lage des Unternehmens und den Stand der Reorganisation sowie unverzüglich dann zu berichten, wenn sich die für die Durchführung des Reorganisationsplan... mehr lesen...


§ 15 URG Ansprüche des Reorganisationsprüfers

(1)Absatz einsDer Reorganisationsprüfer hat an den Unternehmer Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und auf Entlohnung für seine Mühewaltung. Er hat diese Ansprüche mit der Vorlage des Gutachtens (§ 10 Abs. 3) und, wenn er die Durchführung des Reorganisationsplans überwacht, für diese Tätigkeit na... mehr lesen...


§ 16 URG Anspruch der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände

§ 16.Paragraph 16, Die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände haben an den Unternehmer Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, die sie für die Vorbereitung des Reorganisationsplans zum Vorteil aller Gläubiger aufgewendet haben, wenn sie vom Unternehmer zu diesem Zweck beigezogen worden sind. Sie habe... mehr lesen...


§ 17 URG Anwendung der Insolvenzordnung und der Zivilprozeßordnung

§ 17.Paragraph 17, Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes angeordnet ist, sind auf das Verfahren die allgemeinen Verfahrensbestimmungen der Insolvenzordnung, ausgenommen § 253 Abs. 3 Satz 5, sowie die Zivilprozeßordnung sinngemäß anzuwenden. Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes ange... mehr lesen...


§ 18 URG Anfechtungsfristen

§ 18.Paragraph 18, Die für die Anfechtung nach der Insolvenzordnung vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berechnenden Fristen werden um die Dauer des Reorganisationsverfahrens verlängert, wenn es während der Anfechtungsfrist eingestellt worden ist. mehr lesen...


§ 19 URG Verträge

§ 19.Paragraph 19, Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, der Vertragsauflösung oder der Fälligkeit eines zugezählten Kredits für den Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist unzulässig. mehr lesen...


§ 20 URG Anfechtbarkeit von Überbrückungs- und Reorganisationsmaßnahmen

(1)Absatz einsÜberbrückungsmaßnahmen sind Rechtshandlungen während des Verfahrens zur Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, Reorganisationsmaßnahmen Rechtshandlungen, die im Reorganisationsplan, auf Grund dessen das Verfahren aufgehoben worden ist, beschrieben sind und während des... mehr lesen...


§ 21 URG Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen

§ 21.Paragraph 21, Reorganisationsmaßnahmen unterliegen nicht den Bestimmungen des Eigenkapitalersatzrechts. mehr lesen...


§ 22 URG Voraussetzungen der Haftung

(1)Absatz einsWird über das Vermögen einer prüfpflichtigen juristischen Person, die ein Unternehmen betreibt, ein Insolvenzverfahren eröffnet, so haften die Mitglieder des vertretungsbefugten Organs gegenüber der juristischen Person zur ungeteilten Hand, jedoch je Person nur bis zu 100 000 Euro, ... mehr lesen...


§ 23 URG Eigenmittelquote

§ 23.Paragraph 23, Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 A UGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 UGB), vermindert um die nach § 225 Abs. 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anza... mehr lesen...


§ 24 URG Fiktive Schuldentilgungsdauer

(1)Absatz einsZur Errechnung der fiktiven Schuldentilgungsdauer sind die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen (§ 224 Abs. 3 B UGB) und Verbindlichkeiten (§ 224 Abs. 3 C UGB), vermindert um die im Unternehmen verfügbaren Aktiva nach § 224 Abs. 2 B III Z 2 und B IV UGB und die nach § 225 Abs.... mehr lesen...


§ 25 URG Haftung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung

§ 25.Paragraph 25, Hat ein Mitglied des vertretungsbefugten Organs die Einleitung des Reorganisationsverfahrens vorgeschlagen, aber nicht die dafür notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung erhalten oder wurde ihm wirksam die Weisung erteilt, das Verfahren nicht e... mehr lesen...


§ 26 URG Nichteintritt der Haftung

(1)Absatz einsDie Haftung tritt nicht ein, wenn die Mitglieder des vertretungsbefugten Organs unverzüglich nach Erhalt des Berichtes des Abschlußprüfers über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs. 1 Z 1) ein Gutachten eines Wirtschaftstreuhände... mehr lesen...


§ 27 URG Entfall der Haftung

§ 27.Paragraph 27, Die Haftung entfällt, wenn bewiesen wird, daß die Insolvenz aus anderen Gründen als wegen der Unterlassung der Reorganisation eingetreten ist. mehr lesen...


§ 28 URG Geltendmachung der Haftung

(1)Absatz einsDer Anspruch nach § 22 und nach § 25 kann nur vom Masse- oder Sanierungsverwalter für die Insolvenzmasse geltend gemacht werden.Der Anspruch nach Paragraph 22 und nach Paragraph 25, kann nur vom Masse- oder Sanierungsverwalter für die Insolvenzmasse geltend gemacht werden.(2)Absatz ... mehr lesen...


§ 29 URG Verweisungen

§ 29.Paragraph 29, Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 30 URG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft.(2)Absatz 2§ 22 Abs. 2, § 23 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.Paragraph 22, Absatz 2,, Paragraph 23 und Paragraph 24, Absatz eins, in de... mehr lesen...


§ 31 URG Vollziehung

§ 31.Paragraph 31, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Art. 96 URG

1.Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(Anm.: Z 2 bis 27 betreffen andere Rechtsvorschriften)28.Der Art. 86 (Unternehmensreorganisationsgesetz) ist auf Verhalten der Mitglieder des vertretungsbefugten Organs anzu... mehr lesen...


Art. 15 URG

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt. mehr lesen...


Art. 6 URG

(1) Art. II bis V treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 bis 6 betreffen andere Rechtsvorschriften)(7) § 21 URG in der Fassung des Art. IV ist auf Reorganisationsverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 eingeleitet werden. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

23 Paragrafen zu Produkthaftungsgesetz (PHG) aktualisiert


§ 1 PHG Haftung

(1)Absatz einsWird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt, so haftet für den Ersatz des Schadens1.Ziffer einsder Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr... mehr lesen...


§ 2 PHG

Paragraph 2, Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,1.Ziffer einswenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und2.Ziffer 2überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil. mehr lesen...


§ 3 PHG Hersteller

§ 3.Paragraph 3, Hersteller (§ 1 Abs. 1 Z 1) ist derjenige, der das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt erzeugt hat, sowie jeder, der als Hersteller auftritt, indem er seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt. Hersteller (Paragraph eins, ... mehr lesen...


§ 4 PHG Produkt

§ 4.Paragraph 4, Produkt ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie. mehr lesen...


§ 5 PHG Fehler

(1)Absatz einsEin Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts1.Ziffer einsder Darbietung des Produkts,2.Ziffer 2des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,3... mehr lesen...


§ 6 PHG Inverkehrbringen

§ 6.Paragraph 6, Ein Produkt ist in den Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer, gleich auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat. Die Versendung an den Abnehmer genügt. mehr lesen...


§ 7 PHG Beweislastumkehr

(1)Absatz einsBehauptet ein Hersteller oder ein Importeur, die Sache nicht in den Verkehr gebracht oder nicht als Unternehmer gehandelt zu haben, so obliegt ihm der Beweis.(2)Absatz 2Behauptet ein in Anspruch Genommener, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte... mehr lesen...


§ 8 PHG Haftungsausschlüsse

§ 8.Paragraph 8, Die Haftung kann nicht durch den Mangel eines Verschuldens, sondern nur durch den Nachweis ausgeschlossen werden, daß1.Ziffer einsder Fehler auf eine Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung zurückzuführen ist, der das Produkt zu entsprechen hatte,2.Ziffer 2die Eigenschaften d... mehr lesen...


§ 9 PHG

Paragraph 9, Die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz kann im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. mehr lesen...


§ 10 PHG Solidarhaftung

§ 10.Paragraph 10, Trifft die Haftpflicht mehrere, so haften sie zur ungeteilten Hand. Ihre Haftung wird nicht dadurch gemindert, daß auch andere nach anderen Bestimmungen für den Ersatz desselben Schadens haften. mehr lesen...


§ 11 PHG Mitverschulden des Geschädigten

§ 11.Paragraph 11, Trifft den Geschädigten oder jemanden, dessen Verhalten er zu vertreten hat, ein Verschulden, so ist § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden. Trifft den Geschädigten oder jemanden, dessen Verhalten er zu vertreten hat, ein Verschulden, so ist Paragraph 1304, ABGB sinngemäß anzuwenden. mehr lesen...


§ 12 PHG Rückgriff

(1)Absatz einsHat ein Ersatzpflichtiger Schadenersatz geleistet und ist der Fehler des Produkts weder von ihm noch von einem seiner Leute verursacht worden, so kann er vom Hersteller des fehlerhaften Endprodukts, Grundstoffs oder Teilprodukts Rückersatz verlangen. Sind mehrere rückersatzpflichtig... mehr lesen...


§ 13 PHG Erlöschung

§ 13.Paragraph 13, Sofern nach diesem Bundesgesetz bestehende Ersatzansprüche nicht früher verjähren, erlöschen sie zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Ersatzpflichtige das Produkt in den Verkehr gebracht hat, es sei denn, der Geschädigte hat seinen Anspruch inzwischen gerichtlich geltend g... mehr lesen...


§ 14 PHG Anwendung des ABGB

§ 14.Paragraph 14, Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden. mehr lesen...


§ 15 PHG Sonstige Ersatzansprüche

(1)Absatz einsBestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuchs und anderer Vorschriften, nach denen Schäden in weiterem Umfang oder von anderen Personen als nach diesem Bundesgesetz zu ersetzen sind, bleiben unberührt.(2)Absatz 2Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Schäden durch ein nukleare... mehr lesen...


§ 16 PHG Deckungsvorsorge

§ 16.Paragraph 16, Hersteller und Importeure von Produkten sind verpflichtet, in einer Art und in einem Ausmaß, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr üblich sind, durch das Eingehen einer Versicherung oder in anderer geeigneter Weise dafür Vorsorge zu treffen, daß Schadenersatzpflichten nach dies... mehr lesen...


§ 17 PHG Zuschläge

§ 17.Paragraph 17, Als Importeur im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 2 gilt überdies derjenige Unternehmer, der das Produkt zum Vertrieb von einem EFTA-Staat in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft oder von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in einen EFTA-Staat oder von einem EFTA-Staat in einen an... mehr lesen...


§ 18 PHG Übergangsbestimmung, Vollziehung

§ 18.Paragraph 18, Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft. mehr lesen...


§ 19 PHG

Paragraph 19, Dieses Bundesgesetz ist auf Schäden durch Produkte, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden. mehr lesen...


§ 19a PHG

(1)Absatz eins§ 1 Abs. 1 Z 2, § 2, § 9, § 13, § 15 Abs. 2 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 95/1993 treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 2,, Paragraph 9,, Paragraph 13,, P... mehr lesen...


§ 20 PHG

Paragraph 20, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Produkthaftungsgesetz (PHG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.1988 mehr lesen...


Art. 4 PHG

Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. Nr. L 144 vom 4. Juni 1997, S 19, die Richtlinie 97/55/EG zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung, A... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

6 Paragrafen zu Unterhaltsschutzgesetz 1985 (USchG) aktualisiert


§ 1 USchG Haftung für fremde Unterhaltsschulden

§ 1.Paragraph eins, Geht jemand, der gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist, keinem Erwerb nach, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde, und gewährt ihm ein Dritter in Kenntnis dieser Pflicht Unterhalt, ohne seinerseits hiezu gesetzlich verpflichtet zu sein, so haf... mehr lesen...


§ 3 USchG Schlußbestimmungen

§ 3.Paragraph 3, Wo in anderen Bundesgesetzen die §§ 2 oder 3 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1925, BGBl. Nr. 69, über den Schutz des gesetzlichen Unterhaltsanspruches angeführt sind, tritt an die Stelle dieser Anführung die der entsprechenden Bestimmung des vorliegenden Bundesgesetzes. Wo in a... mehr lesen...


§ 4 USchG

Paragraph 4, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


§ 2 USchG (weggefallen)

§ 2 USchG (weggefallen) seit 01.03.1992 weggefallen. mehr lesen...


Art. 34 USchG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1992 in Kraft. Es ist auf Exekutionsverfahren anzuwenden, in denen der Exekutionsantrag nach dem 29. Februar 1992 bei Gericht eingelangt ist.(2) Für Leistungen, die am Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes oder später fällig werden, gelten die neue... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

49 Paragrafen zu Unterhaltsvorschußgesetz 1985 (UVG) aktualisiert


§ 1 UVG Anwendungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder nach diesem Bundesgesetz Vorschüsse zu gewähren. mehr lesen...


§ 2 UVG Voraussetzungen

(1)Absatz einsAnspruch auf Vorschüsse haben minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische Staatsbürger oder staatenlos sind. Hat derjenige, mit dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, in Erfüllung seiner Dienstpflicht gegenüber einer inlän... mehr lesen...


§ 3 UVG

Paragraph 3, Vorschüsse sind zu gewähren, wenn1.Ziffer einsfür den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel besteht und2.Ziffer 2der Unterhaltsschuldner nach Eintritt der Vollstreckbarkeit den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet sowie das Kind ... mehr lesen...


§ 4 UVG

Paragraph 4, Vorschüsse sind auch zu gewähren, wenn1.Ziffer einszwar die Voraussetzungen des § 3 Z 1 gegeben sind, aber die Führung einer Exekution nach § 3 Z 2 aussichtslos scheint, besonders weil im Inland ein Drittschuldner oder ein Vermögen, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbei... mehr lesen...


§ 5 UVG Höhe

(1)Absatz einsDie Vorschüsse sind, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt ist, jeweils in der beantragten Höhe bis zu dem im Exekutionstitel festgesetzten Unterhaltsbeitrag zu gewähren.(2)Absatz 2Ein Fremdwährungsbetrag ist auf Inlandswährung umzurechnen; maßgebend ist der Geldkurs an dem der... mehr lesen...


§ 6 UVG

(1)Absatz einsDie Vorschüsse dürfen monatlich den Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen nach § 293 Abs. 1 Buchstabe c bb erster Fall ASVG, vervielfacht mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG), nicht übersteigen.Die Vorschüsse dürfen monatlich den Richtsatz für pensionsberechtigte... mehr lesen...


§ 7 UVG Versagen der Vorschüsse

(1)Absatz einsDas Gericht hat die Vorschüsse ganz oder teilweise zu versagen, soweit1.Ziffer einsin den Fällen der §§ 3 und 4 Z 1 sich aus der Aktenlage ergibt, dass die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltspflicht nicht (mehr) besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprech... mehr lesen...


§ 8 UVG Beginn und Dauer

§ 8.Paragraph 8, Die Vorschüsse sind vom Beginn des Monats, in dem das Kind dies beantragt, für die Dauer des voraussichtlichen Vorliegens der Voraussetzungen, jedoch jeweils längstens für fünf Jahre zu gewähren. Vorschüsse nach § 4 Z 4 dürfen einem Kind nur bis zur rechtskräftigen Beendigung des... mehr lesen...


§ 9 UVG Vertretung

(1)Absatz einsWer zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes berufen ist, hat dieses auch bei Stellung des Antrags auf Gewährung von Vorschüssen auf den gesetzlichen Unterhalt und in dem gerichtlichen Verfahren darüber zu vertreten.(2)Absatz 2Der Jugendwohlfahrtsträger wird mit der Zuste... mehr lesen...


§ 10 UVG Zuständigkeit

§ 10.Paragraph 10, Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden. mehr lesen...


§ 11 UVG Antrag

(1)Absatz einsDie Vorschüsse sind nur auf Antrag zu gewähren.(2)Absatz 2Soweit der Antragsteller die Voraussetzungen der Gewährung von Vorschüssen nicht auf Grund der Pflegschaftsakten, durch Urkunden oder sonst auf einfache Weise nachweisen kann, sind diese Voraussetzungen durch eine der Wahrhei... mehr lesen...


§ 12 UVG

Paragraph 12, Der Unterhaltsschuldner und der Präsident des Oberlandesgerichts sind nur zu hören, wenn dadurch Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen geklärt werden können und das Verfahren nicht verzögert wird. mehr lesen...


§ 13 UVG Bewilligung

(1)Absatz einsIn dem Beschluß, mit dem die Vorschüsse bewilligt werden, ist1.Ziffer einsdie Höhe des monatlichen Vorschusses und der Zeitraum zu bestimmen, für den die Vorschüsse gewährt werden; richtet sich die Höhe der Vorschüsse nach § 6 Abs. 2, so ist anstelle der Bestimmung eines festen Betr... mehr lesen...


§ 14 UVG

Paragraph 14, Der Beschluß, mit dem die Vorschüsse bewilligt werden, ist dem Kind, dem Jugendwohlfahrtsträger, soweit er das Kind nicht ohnedies vertritt, dem Unterhaltsschuldner, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts dem Zahlungsempfänger und gegebenenfalls derjenigen Person, in deren Pflege un... mehr lesen...


§ 15 UVG Rechtsmittel

(1)Absatz einsBeschlüsse im Verfahren über die Gewährung von Vorschüssen können von den Beteiligten nur mit Rekurs angefochten werden. Der Bund übt sein Rekursrecht durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts aus.(2)Absatz 2Der Rekurs kann nicht auf Umstände gestützt werden, die den Grund oder d... mehr lesen...


§ 16 UVG Vollzug

(1)Absatz einsDer Beschluß, mit dem das Gericht die Vorschüsse bewilligt, ist sogleich zu vollziehen.(2)Absatz 2Wird gegen den Bewilligungsbeschluss Rekurs erhoben, so hat das Erstgericht oder das Rekursgericht, soweit durch die vorgetragenen Einwendungen begründete Bedenken an der Richtigkeit de... mehr lesen...


§ 17 UVG

(1)Absatz einsDer Präsident des Oberlandesgerichts hat auf Grund des Bewilligungsbeschlusses die Vorschüsse jeweils am Ersten eines jeden Monats im voraus auszuzahlen. (BGBl. Nr. 278/1980, Art. I Z 13)Der Präsident des Oberlandesgerichts hat auf Grund des Bewilligungsbeschlusses die Vorschüsse je... mehr lesen...


§ 18 UVG Weitergewährung der Vorschüsse

(1)Absatz einsDas Gericht hat die Vorschüsse für längstens jeweils fünf weitere Jahre zu gewähren, wenn1.Ziffer einsdies das Kind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats, für den der letzte Vorschuß gezahlt wird, beantragt und2.Ziffer 2keine Bedenken dagegen bestehen, daß die... mehr lesen...


§ 19 UVG Änderung der Vorschüsse

(1)Absatz einsWird der Unterhaltsbeitrag herabgesetzt oder tritt ein Fall des § 7 Abs. 1 ein, ohne daß es zur gänzlichen Versagung der Vorschüsse käme, so hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorschüsse entsprechend herabzusetzen. Die Herabsetzung ist, gegebenenfalls rückwirkend, mi... mehr lesen...


§ 20 UVG Einstellung der Vorschüsse

(1)Absatz einsDie Vorschüsse sind einzustellen1.Ziffer einsauf Antrag des Kindes (§ 9 Abs. 1),auf Antrag des Kindes (Paragraph 9, Absatz eins,),2.Ziffer 2auf Antrag des Unterhaltsschuldners, wenn er nachweist, daß er alle fälligen Unterhaltsbeiträge gezahlt und den Unterhaltsbeitrag für die komme... mehr lesen...


§ 21 UVG Mitteilungspflicht

§ 21.Paragraph 21, Der gesetzliche Vertreter des Kindes und diejenige Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet, der Zahlungsempfänger sowie der Unterhaltsschuldner haben dem Gericht unverzüglich den Eintritt jedes Grundes für die Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse mi... mehr lesen...


§ 22 UVG Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse

(1)Absatz einsFür Vorschüsse, die aufgrund eines im Rechtsmittelverfahren geänderten oder aufgehobenen Beschlusses oder entgegen einer Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse zu Unrecht gezahlt und nicht nach § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz einbehalten worden sind, haften der gesetzliche Vertre... mehr lesen...


§ 23 UVG

Paragraph 23, Werden die Unterhaltsvorschüsse herabgesetzt oder eingestellt, keine Beträge nach § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz einbehalten und ergibt sich aus der Aktenlage, daß ein Anspruch auf Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse nicht besteht, so ist dies von Amts wegen im Beschluß über die He... mehr lesen...


§ 24 UVG Gebühren

§ 24.Paragraph 24, Für Entscheidungen über die Gewährung oder Weitergewährung von Vorschüssen hat der Unterhaltsschuldner eine Pauschalgebühr in Höhe des gewährten (weitergewährten) monatlichen Vorschussbetrags, für das Verfahren über die Erhöhung der Vorschüsse eine Pauschalgebühr in Höhe des re... mehr lesen...


§ 26 UVG Rückzahlung der Vorschüsse

(1)Absatz einsVorschüsse nach den §§ 3 und 4 Z 1 und 4 hat das Kind insoweit zurückzuzahlen, als diese Beträge vom Unterhaltsschuldner hereingebracht werden.Vorschüsse nach den Paragraphen 3 und 4 Ziffer eins und 4 hat das Kind insoweit zurückzuzahlen, als diese Beträge vom Unterhaltsschuldner he... mehr lesen...


§ 27 UVG

(1)Absatz einsAus den hereingebrachten Unterhaltsbeiträgen hat der Jugendwohlfahrtsträger zunächst die Forderung des Kindes auf laufende Unterhaltsbeiträge, soweit auf sie keine Vorschüsse gewährt werden, dann die Forderung des Bundes auf Rückzahlung der Vorschüsse und schließlich die Forderung d... mehr lesen...


§ 28 UVG

(1)Absatz einsVorschüsse nach § 4 Z 2 hat der Unterhaltsschuldner unmittelbar dem Bund zu Handen des Präsidenten des Oberlandesgerichts zurückzuzahlen, soweit er nicht nachweist, daß er nach seinen Lebensverhältnissen außerstande gewesen ist, dem Kind Unterhaltsbeiträge bis zur Höhe der jeweils g... mehr lesen...


§ 29 UVG

(1)Absatz einsVorschüsse nach § 4 Z 3 hat der Unterhaltsschuldner unmittelbar dem Bund zu Handen des Präsidenten des Oberlandesgerichts zurückzuzahlen, soweit dies nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung seiner Sorgepflichten und unter Beach... mehr lesen...


§ 30 UVG Übergang der Unterhaltsforderungen auf den Bund

§ 30.Paragraph 30, Mit Beendigung der gesetzlichen Vertretung des Jugendwohlfahrtsträgers gehen die noch nicht eingebrachten Unterhaltsforderungen des Kindes von Gesetzes wegen für die Zeit, für die die Vorschüsse bewilligt worden sind, und im Ausmaß der noch nicht zurückgezahlten Vorschüsse auf ... mehr lesen...


§ 31 UVG Eintreibung durch den Bund

(1)Absatz einsSoweit der Unterhaltsschuldner keine schuldbefreienden Zahlungen leistet, hat der Präsident des Oberlandesgerichts die Forderung zwangsweise hereinzubringen.(2)Absatz 2Der Bund tritt von Gesetzes wegen mit Beendigung der gesetzlichen Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger bis z... mehr lesen...


§ 31a UVG

Paragraph 31 a, Mit dem Tod des Unterhaltsschuldners geht dessen Pflicht zur Leistung der Unterhaltsbeiträge, auf die Vorschüsse gewährt worden sind, sowie zur Rückzahlung der Vorschüsse an den Bund bis zum Wert der Verlassenschaft auf die Erben über. Diese Pflicht steht jedoch der zur Leistung d... mehr lesen...


§ 32 UVG

(1)Absatz einsDer Präsident des Oberlandesgerichts hat die im § 102 Abs. 1 und Abs. 2 erster und zweiter Satz AußStrG dem Gericht eingeräumten Auskunftsrechte, ausgenommen das in dessen Abs. 2 letzter Satz genannte Recht.Der Präsident des Oberlandesgerichts hat die im Paragraph 102, Absatz eins u... mehr lesen...


§ 33 UVG

(1)Absatz einsBeeinträchtigt die Durchsetzung des Anspruchs des Bundes an den Unterhaltsschuldner dessen wirtschaftliche Fähigkeit, die Unterhaltsbeiträge an den Bund oder künftig unmittelbar an das Kind zu leisten, so kann mit dem Unterhaltsschuldner die Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Teilb... mehr lesen...


§ 34 UVG Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts

§ 34.Paragraph 34, Als das in diesem Bundesgesetz genannte Oberlandesgericht ist dasjenige zuständig, in dessen Sprengel das Pflegschaftsgericht liegt. mehr lesen...


§ 34a UVG Automationsunterstützter Datenverkehr

(1)Absatz einsZum Zweck der Aus- und Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse sowie der Auskunftserteilung an Verfahrensbeteiligte dürfen folgende Daten zwischen den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Jugendwohlfahrtsträgern mittels maschinell lesbarer Datenträger oder im Weg der Datenfernver... mehr lesen...


§ 36 UVG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, der Bundesminister für Justiz betraut.Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt, der Bundesminister für Justiz betraut.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung sin... mehr lesen...


§ 37 UVG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie §§ 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10a, 12, 13, 14, 16, 18, 19, 21, 22, 24, 26, 27, 28, 33, 34a, 34b und 36 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.Die Paragraphen 3,, 4, 6, 7, 8, 9, 10a, 12, 13, 14, 16, 18, 19, 21, 22, 24, 26, 27, 28, 33, 34a,... mehr lesen...


§ 10a UVG Besondere Verfahrensbestimmungen

§ 10a.Paragraph 10 a, In Verfahren nach diesem Bundesgesetz findet ein Kostenersatz nicht statt. mehr lesen...


§ 34b UVG

(1)Absatz einsSoweit das für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist, ist der Präsident des Oberlandesgerichtes befugt, in der Verfahrensautomation Justiz Daten abzufragen, insbesondere den Unterhaltsschuldner betreffende Unterhalts-, Insolvenz- und Verlassenschaftsve... mehr lesen...


§ 35 UVG

Paragraph 35, (Entfällt samt Überschrift; Art. III der Kundmachung) (Entfällt samt Überschrift; Art. römisch III der Kundmachung) mehr lesen...


§ 25 UVG (weggefallen)

§ 25 UVG (weggefallen) seit 02.03.1992 weggefallen. mehr lesen...


Art. 96 UVG

1.Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(Anm.: Z 2 bis 26 betreffen andere Rechtsvorschriften)27.Wurde vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes Unterhaltsvorschuss nach § 5 Abs. 2 UVG 1985 in der bisher gelte... mehr lesen...


Art. 32 § 12 UVG

§ 12.Paragraph 12, § 4 Z 4 UVG in seiner bisher geltenden Fassung samt den hierauf verweisenden Bestimmungen ist auch nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anzuwenden, wenn vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Festsetzung des Unter... mehr lesen...


Art. 32 UVG

(Anm.: Z 1 Inkrafttretensbestimmung)(Anm.: Z 2 Außerkrafttretensbestimmung)(Anm.: Z 3 bis 7 ÜR zu einem anderen Artikel der Sammelnovelle BGBl. I Nr. 140/1997)8.Die Art. VI Z 1 bis 9 lit. a (§§ 7a, 27a, 28, 29, 32, 42 bis 44 und 49 Abs. 1 JN), 10 bis 12 (§§ 51, 52 und 56 JN) und 14 (§ 104 JN), VI... mehr lesen...


Art. 31 UVG

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. mehr lesen...


Art. 18 § 5 UVG

§ 5.Paragraph 5, (Anm.: Art. XVIII) (1) Hat ein Kind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes das 14. Lebensjahr bereits vollendet, so sind ihm Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985, BGBl. Nr. 451/1985, in der jeweils geltenden Fassung ungeachtet des Eintritts... mehr lesen...


Art. 18 § 4 UVG

§ 4.Paragraph 4, Auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden. mehr lesen...


Art. 18 § 1 UVG

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

18 Paragrafen zu Kunsthochschulordnung (KHSchO) aktualisiert


§ 1 KHSchO (weggefallen)

§ 1 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 KHSchO (weggefallen)

§ 2 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 KHSchO (weggefallen)

§ 3 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 KHSchO (weggefallen)

§ 4 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4a KHSchO (weggefallen)

§ 4a KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 KHSchO (weggefallen)

§ 5 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 KHSchO (weggefallen)

§ 6 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 KHSchO (weggefallen)

§ 7 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 KHSchO (weggefallen)

§ 8 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 KHSchO (weggefallen)

§ 9 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 KHSchO (weggefallen)

§ 10 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 KHSchO (weggefallen)

§ 11 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 KHSchO (weggefallen)

§ 12 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12a KHSchO (weggefallen)

§ 12a KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 KHSchO (weggefallen)

§ 13 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 KHSchO (weggefallen)

§ 14 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 KHSchO (weggefallen)

§ 15 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Kunsthochschulordnung (KHSchO) Fundstelle (weggefallen)

Kunsthochschulordnung (KHSchO) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

119 Paragrafen zu Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) aktualisiert


§ 1 WAG 2007 (weggefallen)

§ 1 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 WAG 2007 (weggefallen)

§ 2 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 WAG 2007 (weggefallen)

§ 3 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 WAG 2007 (weggefallen)

§ 4 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 WAG 2007 (weggefallen)

§ 5 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 WAG 2007 (weggefallen)

§ 6 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 WAG 2007 (weggefallen)

§ 7 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 WAG 2007 (weggefallen)

§ 8 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 WAG 2007 (weggefallen)

§ 9 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 WAG 2007 (weggefallen)

§ 10 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 WAG 2007 (weggefallen)

§ 11 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 WAG 2007 (weggefallen)

§ 12 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 WAG 2007 (weggefallen)

§ 13 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 WAG 2007 (weggefallen)

§ 14 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 WAG 2007 (weggefallen)

§ 15 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 WAG 2007 (weggefallen)

§ 16 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 WAG 2007 (weggefallen)

§ 17 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 WAG 2007 (weggefallen)

§ 19 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 WAG 2007 (weggefallen)

§ 20 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 WAG 2007 (weggefallen)

§ 21 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 WAG 2007 (weggefallen)

§ 22 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 WAG 2007 (weggefallen)

§ 23 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 WAG 2007 (weggefallen)

§ 24 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 WAG 2007 (weggefallen)

§ 25 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 WAG 2007 (weggefallen)

§ 26 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 WAG 2007 (weggefallen)

§ 27 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 WAG 2007 (weggefallen)

§ 28 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 WAG 2007 (weggefallen)

§ 29 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 WAG 2007 (weggefallen)

§ 30 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 WAG 2007 (weggefallen)

§ 31 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 WAG 2007 (weggefallen)

§ 32 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 WAG 2007 (weggefallen)

§ 33 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 WAG 2007 (weggefallen)

§ 34 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 WAG 2007 (weggefallen)

§ 35 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 WAG 2007 (weggefallen)

§ 36 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 WAG 2007 (weggefallen)

§ 37 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 WAG 2007 (weggefallen)

§ 38 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 WAG 2007 (weggefallen)

§ 39 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 WAG 2007 (weggefallen)

§ 40 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 WAG 2007 (weggefallen)

§ 41 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 WAG 2007 (weggefallen)

§ 42 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 WAG 2007 (weggefallen)

§ 43 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 WAG 2007 (weggefallen)

§ 44 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 WAG 2007 (weggefallen)

§ 45 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 WAG 2007 (weggefallen)

§ 46 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 WAG 2007 (weggefallen)

§ 47 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 WAG 2007 (weggefallen)

§ 48 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 WAG 2007 (weggefallen)

§ 49 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 WAG 2007 (weggefallen)

§ 50 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 51 WAG 2007 (weggefallen)

§ 51 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 WAG 2007 (weggefallen)

§ 52 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 53 WAG 2007 (weggefallen)

§ 53 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 54 WAG 2007 (weggefallen)

§ 54 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 55 WAG 2007 (weggefallen)

§ 55 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 56 WAG 2007 (weggefallen)

§ 56 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 57 WAG 2007 (weggefallen)

§ 57 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 59 WAG 2007 (weggefallen)

§ 59 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 60 WAG 2007 (weggefallen)

§ 60 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 61 WAG 2007 (weggefallen)

§ 61 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 63 WAG 2007 (weggefallen)

§ 63 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 64 WAG 2007 (weggefallen)

§ 64 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 65 WAG 2007 (weggefallen)

§ 65 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 66 WAG 2007 (weggefallen)

§ 66 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 67 WAG 2007 (weggefallen)

§ 67 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 WAG 2007 (weggefallen)

§ 68 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 69 WAG 2007 (weggefallen)

§ 69 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 70 WAG 2007 (weggefallen)

§ 70 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 71 WAG 2007 (weggefallen)

§ 71 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 72 WAG 2007 (weggefallen)

§ 72 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 73 WAG 2007 (weggefallen)

§ 73 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 74 WAG 2007 (weggefallen)

§ 74 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 75 WAG 2007 (weggefallen)

§ 75 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 76 WAG 2007 (weggefallen)

§ 76 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 77 WAG 2007 (weggefallen)

§ 77 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 78 WAG 2007 (weggefallen)

§ 78 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 79 WAG 2007 (weggefallen)

§ 79 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 80 WAG 2007 (weggefallen)

§ 80 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 81 WAG 2007 (weggefallen)

§ 81 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 82 WAG 2007 (weggefallen)

§ 82 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 83 WAG 2007 (weggefallen)

§ 83 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 84 WAG 2007 (weggefallen)

§ 84 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 85 WAG 2007 (weggefallen)

§ 85 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 86 WAG 2007 (weggefallen)

§ 86 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 87 WAG 2007 (weggefallen)

§ 87 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 88 WAG 2007 (weggefallen)

§ 88 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 89 WAG 2007 (weggefallen)

§ 89 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 90 WAG 2007 (weggefallen)

§ 90 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 91 WAG 2007 (weggefallen)

§ 91 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 92 WAG 2007 (weggefallen)

§ 92 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 93 WAG 2007 (weggefallen)

§ 93 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 94 WAG 2007 (weggefallen)

§ 94 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 95 WAG 2007 (weggefallen)

§ 95 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 96 WAG 2007 (weggefallen)

§ 96 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 97 WAG 2007 (weggefallen)

§ 97 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 98 WAG 2007 (weggefallen)

§ 98 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 99 WAG 2007 (weggefallen)

§ 99 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 100 WAG 2007 (weggefallen)

§ 100 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 101 WAG 2007 (weggefallen)

§ 101 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 102 WAG 2007 (weggefallen)

§ 102 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 103 WAG 2007 (weggefallen)

§ 103 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 104 WAG 2007 (weggefallen)

§ 104 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 105 WAG 2007 (weggefallen)

§ 105 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 106 WAG 2007 (weggefallen)

§ 106 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 107 WAG 2007 (weggefallen)

§ 107 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 108 WAG 2007 (weggefallen)

§ 108 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) Fundstelle

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) Fundstelle seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11a WAG 2007 (weggefallen)

§ 11a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11b WAG 2007 (weggefallen)

§ 11b WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 58 WAG 2007 (weggefallen)

§ 58 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 62 WAG 2007 (weggefallen)

§ 62 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 WAG 2007 (weggefallen)

Anl. 1 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 WAG 2007 (weggefallen)

§ 18 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 97a WAG 2007 (weggefallen)

§ 97a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 98a WAG 2007 (weggefallen)

§ 98a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 91a WAG 2007 (weggefallen)

§ 91a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4a WAG 2007 (weggefallen)

§ 4a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9a WAG 2007 (weggefallen)

§ 9a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 78a WAG 2007 (weggefallen)

§ 78a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 WAG 2007 (weggefallen)

Art. 1 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

32 Paragrafen zu Signaturgesetz (SigG) aktualisiert


§ 1 SigG (weggefallen)

§ 1 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 SigG (weggefallen)

§ 2 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 SigG (weggefallen)

§ 3 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 SigG (weggefallen)

§ 4 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 SigG (weggefallen)

§ 5 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 SigG (weggefallen)

§ 6 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 SigG (weggefallen)

§ 7 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 SigG (weggefallen)

§ 8 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 SigG (weggefallen)

§ 9 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 SigG (weggefallen)

§ 10 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 SigG (weggefallen)

§ 11 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 SigG (weggefallen)

§ 12 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 SigG (weggefallen)

§ 13 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 SigG (weggefallen)

§ 14 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 SigG (weggefallen)

§ 15 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 SigG (weggefallen)

§ 16 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 SigG (weggefallen)

§ 17 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 SigG (weggefallen)

§ 18 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 SigG (weggefallen)

§ 19 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 SigG (weggefallen)

§ 20 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 SigG (weggefallen)

§ 21 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 SigG (weggefallen)

§ 22 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 SigG (weggefallen)

§ 23 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 SigG (weggefallen)

§ 24 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 SigG (weggefallen)

§ 25 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 SigG (weggefallen)

§ 26 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 SigG (weggefallen)

§ 27 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 SigG (weggefallen)

§ 28 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 SigG (weggefallen)

§ 29 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Signaturgesetz (SigG) Fundstelle

Signaturgesetz (SigG) Fundstelle seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Art. 5 SigG (weggefallen)

Art. 5 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 SigG (weggefallen)

Art. 2 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

25 Paragrafen zu Preisgesetz 1992 (PreisG) aktualisiert


Art. 1 PreisG

(1) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie im Artikel II des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145, in der Fassung der Z 2 bis 6 des Bundesgesetzes, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird, BGBl. I Nr. 143/1998, enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hin... mehr lesen...


Art. 2 § 2 PreisG Bestimmung von Preisen für Sachgüter und Leistungen

(1)Absatz einsFür Sachgüter, für die Lenkungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß den jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden, ausgenommen für die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas, kann die Behörde für die Dauer dieser Maßnahmen volkswirtschaftlich gerechtfer... mehr lesen...


Art. 2 § 3 PreisG

(1)Absatz einsFür die nachstehenden Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, in der jeweils geltenden Fassung können, ausgenommen für die Abgabe in Apotheken, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmt werden, auch wenn die Voraussetzungen des § 2 nicht vorlieg... mehr lesen...


Art. 2 § 4 PreisG

Werden für im § 3 Abs. 2 genannte Sachgüter keine Preise bestimmt, so kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Fernwärmeversorgungsunternehmen durch Verordnung oder Bescheid verpflichten, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit regelmäßig jene betriebswirtschaftlichen Daten zu me... mehr lesen...


Art. 2 § 5 PreisG

(1)Absatz einsDer Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat auf Antrag zu untersuchen, ob der von einem oder mehreren im Antrag zu bezeichnenden Unternehmen für ein Sachgut oder eine Leistung geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung be... mehr lesen...


Art. 2 § 5a PreisG

(2)Absatz 2Ergibt eine Untersuchung gemäß Abs. 1, daß der Preis oder die Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist und hat diese volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten ... mehr lesen...


Art. 2 § 6 PreisG

(1)Absatz einsPreise sind im Sinne dieses Bundesgesetzes volkswirtschaftlich gerechtfertigt, wenn sie sowohl den bei der Erzeugung und im Vertrieb oder bei der Erbringung der Leistung jeweils bestehenden volkswirtschaftlichen Verhältnissen als auch der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbrau... mehr lesen...


Art. 2 § 7 PreisG Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 7.Paragraph 7, Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge sowie Ausgleichsabgabebeträge für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen. mehr lesen...


Art. 2 § 8 PreisG Behörden

(1)Absatz einsFür die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise und für die Anordnung eines Preisstopps ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, hinsichtlich der Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumenten... mehr lesen...


Art. 2 § 9 PreisG Preiskommission

(1)Absatz einsBeim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz ist zur Beratung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten beziehungsweise des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz ... mehr lesen...


Art. 2 § 10 PreisG Verfahrensbestimmungen

(1)Absatz einsPreise können von Amts wegen oder auf Antrag bestimmt werden. Anträge sind bei der zuständigen Behörde einzubringen. Diese hat, soweit im Abs. 3 nicht anderes bestimmt ist, vor jeder Preisbestimmung ein Vorprüfungsverfahren durchzuführen, in dem die Partei zu hören und Vertretern de... mehr lesen...


Art. 2 § 11 PreisG Auskunftspflicht

(1)Absatz einsDie für die Preisbestimmung zuständigen Behörden sind berechtigt, durch ihre Organe von den gemäß Abs. 3 Auskunftspflichtigen Auskunft über alles zu verlangen, was für die Preisbestimmung oder die Anordnung eines Preisstopps erforderlich ist und zu diesem Zweck auch in die Wirtschaf... mehr lesen...


Art. 2 § 12 PreisG Kostenbeitrag

(1)Absatz einsFür eine nach diesem Bundesgesetz auf Antrag vorgenommene Preisbestimmung ist ein Kostenbeitrag von mindestens 22 Euro und höchstens 435 Euro zu leisten. Die in diesem Rahmen vorzunehmende Bemessung des Kostenbeitrages hat sich im Einzelfall nach dem Umfang und der Schwierigkeit der... mehr lesen...


Art. 2 § 13 PreisG Verschwiegenheitspflicht

§ 13.Paragraph 13, Wer an einem Preisbestimmungsverfahren einschließlich des Verfahrens vor der Preiskommission, an einem Verfahren zur Anordnung eines Preisstopps oder an einem Verfahren über Anträge gemäß § 5 Abs. 1 teilnimmt, darf Amts-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm in dieser E... mehr lesen...


Art. 2 § 14 PreisG Kundmachung von Verordnungen

§ 14.Paragraph 14, Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen. Sie treten, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten bestimmt ist, mit Beginn des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Ist eine Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Z... mehr lesen...


Art. 2 § 15 PreisG Automationsunterstützter Datenverkehr

(1)Absatz einsPersonenbezogene Daten, die1.Ziffer einsfür die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise einschließlich der Festlegung von Bedingungen und der Vorschreibung von Auflagen gemäß § 6 oderfür die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise einschließlich der Fes... mehr lesen...


Art. 2 § 16 PreisG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer für ein Sachgut oder eine Leistung einen höheren Preis als den von der Behörde nach diesem Bundesgesetz bestimmten Höchst- oder Festpreis oder einen niedrigeren Preis als den von der Behörde nach diesem Bundesgesetz bestimmten Mindest- oder Festpreis auszeichnet, fordert, annimm... mehr lesen...


Art. 2 § 17 PreisG

(1)Absatz einsWer dem § 7 zuwiderhandelt oder wer zwar die Preise dem § 7 entsprechend herabsetzt, die Auswirkung der Senkung von Steuern, Abgaben oder Zöllen sowie von Ausgleichsabgabebeträgen für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder deren Verarbeitungsprodukte aber dadurch umgeht, daß er, ohne ... mehr lesen...


Art. 2 § 18 PreisG

(1)Absatz einsWurde die Bestellung eines Geschäftsführers nach § 39 der Gewerbeordnung 1973 oder nach anderen Verwaltungsvorschriften angezeigt oder genehmigt, so ist der Geschäftsführer strafrechtlich verantwortlich und sind Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen gegen ihn zu verhängen.Wurde die Beste... mehr lesen...


Art. 2 § 19 PreisG

Die Verletzung von Geheimnissen entgegen dem § 13 ist nach § 122 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. mehr lesen...


Art. 2 § 20 PreisG Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf seine Kundmachung folgt. Die §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 3 und § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998 treten mit 19. Februar 1999 in Kraft. Die §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 3 und §... mehr lesen...


Art. 2 § 21 PreisG

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 260/1976, hingewiesen wird, treten an die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. mehr lesen...


Preisgesetz 1992 (PreisG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.06.1992 mehr lesen...


Art. 2 § 22 PreisG

1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 8 Abs. 5 und 20 Abs. 4 je nach ihrem Zuständigkeitsbereich der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,hinsichtlich der Paragraphen 8, Absatz 5 und 20 Absatz 4, je nach ihrem Zuständigkeitsbereich der Bundesminister fü... mehr lesen...


Art. 2 § 1 PreisG

Die Preise für Sachgüter und Leistungen, ausgenommen für die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas, unterliegen diesem Bundesgesetz. Es gilt aber nur insoweit, als nicht besondere bundesgesetzliche Vorschriften bestehen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

23 Paragrafen zu Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) aktualisiert


Art. 1 StGG

(Anm.: Nicht Bestandteil des Bundesrechts; vgl. Art. 6 iVm Art. 149 Abs. 1 B-VG) mehr lesen...


Art. 2 StGG

Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. mehr lesen...


Art. 3 StGG

Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht. mehr lesen...


Art. 4 StGG

Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung.(Anm.: Abs. 2 ist nicht Bestandteil des Bundesrechts; vgl. Art. 117 Abs. 2 iVm 149 Abs. 1 B-VG)Die Freiheit der Auswanderung ist von Staatswegen nur durch die Wehrpflicht beschränkt.Abfahrts... mehr lesen...


Art. 5 StGG

Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt. mehr lesen...


Art. 6 StGG

Jeder Staatsbürger kann an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, Liegenschaften jeder Art erwerben und über dieselben frei verfügen, sowie unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben.Für die todte Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschafte... mehr lesen...


Art. 7 StGG

Jeder Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband ist für immer aufgehoben. Jede aus dem Titel des getheilten Eigenthumes auf Liegenschaften haftende Schuldigkeit oder Leistung ist ablösbar, und es darf in Zukunft keine Liegenschaft mit einer derartigen unablösbaren Leistung belastet werden. mehr lesen...


Art. 9 StGG

Das Hausrecht ist unverletzlich.Das bestehende Gesetz vom 27. October 1862 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandtheil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt. mehr lesen...


Art. 10 StGG

Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen, außer dem Falle einer gesetzlichen Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemäßheit bestehender Gesetze vorgenommen werden. mehr lesen...


Art. 10a StGG

Das Fernmeldegeheimnis darf nicht verletzt werden.Ausnahmen von der Bestimmung des vorstehenden Absatzes sind nur auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemäßheit bestehender Gesetze zulässig. mehr lesen...


Art. 11 StGG

Das Petitionsrecht steht Jedermann zu.Petitionen unter einem Gesammtnamen dürfen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften oder Vereinen ausgehen. mehr lesen...


Art. 12 StGG

Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt. mehr lesen...


Art. 13 StGG

Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländisch... mehr lesen...


Art. 14 StGG

Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntniß kein Abbruch geschehen.Niemand kann zu einer kirchlichen H... mehr lesen...


Art. 15 StGG

Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stift... mehr lesen...


Art. 16 StGG

Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübung gestattet, in soferne dieselbe weder rechtswidrig, noch sittenverletzend ist. mehr lesen...


Art. 17 StGG

Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat.Der häusliche Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung.Für... mehr lesen...


Art. 17a StGG

Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei. mehr lesen...


Art. 18 StGG

Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will. mehr lesen...


Art. 19 StGG

Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.In den Ländern, in wel... mehr lesen...


Art. 20 StGG

(Anm.: Aufgehoben durch Art. 149 Abs. 2 B-VG) mehr lesen...


Art. 8 StGG (weggefallen)

Art. 8 StGG (weggefallen) seit 01.01.1991 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

32 Paragrafen zu Todeserklärungsgesetz 1950 (TEG) aktualisiert


§ 1 TEG

(1)Absatz einsVerschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hiedurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.(2)Absatz 2Verschollen ... mehr lesen...


§ 2 TEG

Paragraph 2, Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der Paragraphen 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. mehr lesen...


§ 3 TEG

(1)Absatz einsDie Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.(2)Absa... mehr lesen...


§ 4 TEG

(1)Absatz einsWer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege, einem kriegsähnlichen Unternehmen oder einem besonderen Einsatz teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Ende des Jahres, ... mehr lesen...


§ 5 TEG

(1)Absatz einsWer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind.(2)Absatz 2Ist der Untergang des S... mehr lesen...


§ 6 TEG

Paragraph 6, Wer bei einem Fluge, insbesondere infolge Zerstörung des Luftfahrzeugs, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit der Zerstörung des Luftfahrzeugs oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis oder, wenn diese Ereignisse nicht feststellbar sind, seit dem ... mehr lesen...


§ 7 TEG

Paragraph 7, Wer unter anderen als den in den §§ 4 bis 6 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem die Lebensgefahr beendigt ist oder ihr Ende nach den Umständen erwartet werden konnte, ein Jahr v... mehr lesen...


§ 8 TEG

Paragraph 8, Liegen bei einem Verschollenen die Voraussetzungen sowohl des § 4 als auch der §§ 5 oder 6 vor, so ist nur der § 4 anzuwenden. Liegen bei einem Verschollenen die Voraussetzungen sowohl des Paragraph 4, als auch der Paragraphen 5, oder 6 vor, so ist nur der Paragraph 4, anzuwenden. mehr lesen...


§ 9 TEG

(1)Absatz einsDie Todeserklärung begründet die Vermutung, daß der Verschollene in dem im Beschluß festgestellten Zeitpunkt gestorben ist.(2)Absatz 2Als Zeitpunkt des Todes ist der Zeitpunkt festzustellen, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen der wahrscheinlichste ist.(3)Absatz 3Läßt sich ein so... mehr lesen...


§ 10 TEG

Paragraph 10, Solange ein Verschollener nicht für tot erklärt ist, wird vermutet, daß er bis zu dem im § 9 Abs. 3, 4 genannten Zeitpunkt weiter lebt oder gelebt hat. Solange ein Verschollener nicht für tot erklärt ist, wird vermutet, daß er bis zu dem im Paragraph 9, Absatz 3,, 4 genannten Zeitpu... mehr lesen...


§ 11 TEG

Paragraph 11, Kann nicht bewiesen werden, daß von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, daß sie gleichzeitig gestorben sind. mehr lesen...


§ 12 TEG

Paragraph 12, Die inländische Gerichtsbarkeit zur Todeserklärung eines Verschollenen ist gegeben, wenn1.Ziffer einser in dem letzten Zeitpunkt, in dem er nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, österreichischer Staatsbürger gewesen ist oder2.Ziffer 2er Vermögen im Inland hat oder3.Ziffe... mehr lesen...


§ 13 TEG

Paragraph 13, Zur Todeserklärung eines Verschollenen ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel der Verschollene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, sonst das Bezirksgericht Innere Stadt Wien. mehr lesen...


§ 14 TEG

Paragraph 14, Soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes verfügt wird, sind in dem Verfahren über das Ansuchen um eine Todeserklärung die allgemeinen Anordnungen über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen in Anwendung zu bringen. mehr lesen...


§ 15 TEG

(1)Absatz einsAlle für die richterliche Beurteilung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse sind durch eine amtliche Untersuchung zu ermitteln.(2)Absatz 2In Beziehung auf die Benützung von Beweismitteln und auf die Würdigung der Beweise ist das Gericht an gesetzliche Regeln nicht gebunden.(3)Absat... mehr lesen...


§ 16 TEG

Paragraph 16, Wenn zu besorgen ist, daß die Feststellung von Tatsachen, welche für die Erwirkung einer Todeserklärung von Einfluß sein können, bei längerem Aufschub unmöglich gemacht oder erheblich erschwert würde, so kann diese Feststellung noch vor dem Ansuchen um Todeserklärung bei demjenigen ... mehr lesen...


§ 17 TEG

(1)Absatz einsWird eine Todeserklärung angesucht, so hat das Gericht zur Vertretung des Verschollenen in dem Verfahren einen Kurator zu bestellen; das Gericht kann jedoch davon absehen, wenn nach den Umständen des Falles eine Vertretung des Verschollenen in dem Verfahren entbehrlich ist.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 18 TEG

(1)Absatz einsErachtet das Gericht das Vorhandensein der gesetzlichen Erfordernisse der Todeserklärung als in einer für die Einleitung des weiteren Verfahrens ausreichenden Weise dargetan, so hat es ein Edikt zu erlassen. In das Edikt ist insbesondere aufzunehmen:a)Litera adie Bezeichnung dessen,... mehr lesen...


§ 19 TEG

(1)Absatz einsNach Ablauf der in dem Edikte bestimmten Frist entscheidet das Gericht auf erneutes Ansuchen über das Begehren um Todeserklärung.(2)Absatz 2Wird die Todeserklärung ausgesprochen, so ist auch der Tag des vermuteten Todes anzugeben. mehr lesen...


§ 20 TEG

Paragraph 20, Das Ansuchen um eine Todeserklärung kann auch von der Staatsanwaltschaft gestellt werden; ihr ist vor der Bekanntmachung des Edikts und vor der Entscheidung in jedem Falle Gelegenheit zur Äußerung zu geben. mehr lesen...


§ 21 TEG

(1)Absatz einsWenn der Beweis des Todes eines Verschollenen nicht durch öffentliche Urkunden herzustellen ist, so kann bei dem in § 13 bezeichneten Gerichte der Beweis des Todes geführt und der Ausspruch erwirkt werden, daß dieser Beweis als hergestellt anzusehen ist.Wenn der Beweis des Todes ein... mehr lesen...


§ 22 TEG

Paragraph 22, Das Ansuchen kann auch von der Staatsanwaltschaft gestellt werden; ihr ist vor der Bekanntmachung des Edikts und vor der Entscheidung in jedem Falle Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (§ 57 des Gesetzes vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. I S. 1186.) Das Ansuchen kann auch von der Sta... mehr lesen...


§ 23 TEG

(1)Absatz einsIst der Verschollene nach der Todeserklärung noch am Leben oder ist er an einem anderen Tag als an dem in der Todeserklärung angegebenen vermuteten Todestag (§ 19) gestorben, so kann der für tot Erklärte oder wer sonst an der Aufhebung oder Berichtigung der Todeserklärung ein rechtl... mehr lesen...


§ 24 TEG

(1)Absatz einsWenn der für tot Erklärte persönlich vor Gericht erscheint und die Aufhebung der Todeserklärung verlangt, so hat das Gericht, falls die Identität des Antragstellers mit dem für tot Erklärten unzweifelhaft feststeht, ohne weiteres Verfahren die Aufhebung der Todeserklärung auszusprec... mehr lesen...


§ 25 TEG

Paragraph 25, Die Bestimmungen der §§ 23 und 24 sind sinngemäß anzuwenden, wenn ein Verschollener nach der Entscheidung, mittels der der Beweis seines Todes als hergestellt erkannt worden ist, noch am Leben ist oder an einem anderen Tage, als der nach der Entscheidung als Todestag zu gelten hat (... mehr lesen...


§ 26 TEG

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Gesetzes, die dem Gesetz vom 16. Februar 1883, RGBl. Nr. 20, betreffend das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung des Todes, entsprechen, sind am 1. März 1883 in Wirksamkeit getreten und es sind die in diesem Zeitpunkt bestehenden gese... mehr lesen...


§ 27 TEG

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Gesetzes, die dem Gesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. I S. 1186, entsprechen, sind am 15. Juli 1939 in Kraft getreten.Die Bestimmungen dieses Gesetzes, die dem Gesetz über di... mehr lesen...


§ 27a TEG

(1)Absatz einsDie §§ 13 und 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2003 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.Die Paragraphen 13 und 18 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2003, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2§ 13 in der im Abs. 1 g... mehr lesen...


§ 28 TEG

(1)Absatz einsVon der Einschaltung des Edikts (§ 18 Abs. 3) in die für amtliche Kundmachungen bestimmte Zeitung kann abgesehen werden, wenn es sich um einen Fall der Kriegsverschollenheit (§ 4) auf Grund des zweiten Weltkrieges handelt. (Verordnung vom 17. Januar 1942, Deutsches RGBl. I S. 31.)Vo... mehr lesen...


§ 29 TEG

Paragraph 29, Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Bundesministerium für Justiz, im Falle des § 4 Abs. 4 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres, betraut. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Bundesministerium für Justiz, im Falle des Paragraph 4, Absatz 4, im Einverne... mehr lesen...


Art. 31 TEG

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17
Gesetze 1-10 von 176