§ 1 KHSchO (weggefallen)

Kunsthochschulordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 1 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.Paragraph eins,

Die Hochschule für angewandte Kunst in Wien gliedert sich in folgende Abteilungen:

  1. 1.Ziffer einsArchitektur;
  2. 2.Ziffer 2Plastische Gestaltung und Design;
  3. 3.Ziffer 3Visuelle Kommunikation;
  4. 4.Ziffer 4Bildende Kunst;
  5. 5.Ziffer 5Kunstpädagogik.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.2018
§ 1 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.Paragraph eins,

Die Hochschule für angewandte Kunst in Wien gliedert sich in folgende Abteilungen:

  1. 1.Ziffer einsArchitektur;
  2. 2.Ziffer 2Plastische Gestaltung und Design;
  3. 3.Ziffer 3Visuelle Kommunikation;
  4. 4.Ziffer 4Bildende Kunst;
  5. 5.Ziffer 5Kunstpädagogik.

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