Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Abteilung Musikerziehung hat ihren Sitz in Innsbruck§ 3 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.
(3) Abweichend von den Bestimmungen der §§ 23 Abs. 2 und 25 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes sind auch Gastprofessoren österreichischer Staatsbürgerschaft, die gemäß § 33 Abs. 4 erster Satz des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes zum Leiter einer Klasse bestellt wurden, zum Abteilungsleiter und zum Stellvertreter des Abteilungsleiters wählbar.
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(2) Die Abteilung Musikerziehung hat ihren Sitz in Innsbruck§ 3 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.
(3) Abweichend von den Bestimmungen der §§ 23 Abs. 2 und 25 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes sind auch Gastprofessoren österreichischer Staatsbürgerschaft, die gemäß § 33 Abs. 4 erster Satz des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes zum Leiter einer Klasse bestellt wurden, zum Abteilungsleiter und zum Stellvertreter des Abteilungsleiters wählbar.