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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Können die in Absseit 01.07.2016 weggefallen. 1 genannten Umstände nicht sofort zweifelsfrei festgestellt werden, so hat der ZDA das Zertifikat jedenfalls unverzüglich zu sperren.
(3) Die Veröffentlichung einer Sperre und eines Widerrufs muss den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit enthalten. Dieser Zeitpunkt darf nicht später als eine Stunde nach der Eintragung liegen. Eine rückwirkende Sperre oder ein rückwirkender Widerruf ist unzulässig. Der Signator bzw. sein Rechtsnachfolger ist von der Sperre oder dem Widerruf unverzüglich zu verständigen.
(4) Ein ZDA hat ein elektronisch jederzeit allgemein zugängliches Verzeichnis der gesperrten und der widerrufenen qualifizierten Zertifikate zu führen.
(5) Die Aufsichtsstelle hat das Zertifikat eines ZDA unverzüglich zu widerrufen, wenn
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(6) Unverzüglichkeit ist dann gegeben, wenn die entsprechende Maßnahme an Werktagen ausgenommen Samstag, von 9 bis 17 Uhr innerhalb von drei Stunden und außerhalb dieser Zeit innerhalb von sechs Stunden erfolgt. Bei postalischer Verständigung ist Unverzüglichkeit dann gegeben, wenn die entsprechende Maßnahme innerhalb von zwei Werktagen erfolgt.
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(2) Können die in Absseit 01.07.2016 weggefallen. 1 genannten Umstände nicht sofort zweifelsfrei festgestellt werden, so hat der ZDA das Zertifikat jedenfalls unverzüglich zu sperren.
(3) Die Veröffentlichung einer Sperre und eines Widerrufs muss den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit enthalten. Dieser Zeitpunkt darf nicht später als eine Stunde nach der Eintragung liegen. Eine rückwirkende Sperre oder ein rückwirkender Widerruf ist unzulässig. Der Signator bzw. sein Rechtsnachfolger ist von der Sperre oder dem Widerruf unverzüglich zu verständigen.
(4) Ein ZDA hat ein elektronisch jederzeit allgemein zugängliches Verzeichnis der gesperrten und der widerrufenen qualifizierten Zertifikate zu führen.
(5) Die Aufsichtsstelle hat das Zertifikat eines ZDA unverzüglich zu widerrufen, wenn
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(6) Unverzüglichkeit ist dann gegeben, wenn die entsprechende Maßnahme an Werktagen ausgenommen Samstag, von 9 bis 17 Uhr innerhalb von drei Stunden und außerhalb dieser Zeit innerhalb von sechs Stunden erfolgt. Bei postalischer Verständigung ist Unverzüglichkeit dann gegeben, wenn die entsprechende Maßnahme innerhalb von zwei Werktagen erfolgt.