§ 6 PHG

Produkthaftungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1988 bis 31.12.9999

Ein Produkt ist in den Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer, gleich auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat. Die Versendung an den Abnehmer genügt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1988 bis 31.12.9999

Ein Produkt ist in den Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer, gleich auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat. Die Versendung an den Abnehmer genügt.

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