§ 78a WAG 2007 (weggefallen)

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen des § 81 bis § 81m BWG§ 78a WAG 2007 sind auf Wertpapierfirmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung (EUweggefallen) Nrseit 03.01.2018 weggefallen. 575/2013 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Verweises auf § 82 Abs. 2 BWG in § 81 Abs. 2 BWG der Verweis auf § 80 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes und an die Stelle des Verweises auf Art. 9ff der Richtlinie 2013/36/EU in § 81 Abs. 3 BWG der Verweis auf Art. 5 der Richtlinie 2014/65/EU tritt.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 02.01.2018
Die Bestimmungen des § 81 bis § 81m BWG§ 78a WAG 2007 sind auf Wertpapierfirmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung (EUweggefallen) Nrseit 03.01.2018 weggefallen. 575/2013 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Verweises auf § 82 Abs. 2 BWG in § 81 Abs. 2 BWG der Verweis auf § 80 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes und an die Stelle des Verweises auf Art. 9ff der Richtlinie 2013/36/EU in § 81 Abs. 3 BWG der Verweis auf Art. 5 der Richtlinie 2014/65/EU tritt.

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