Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die FMA hat die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß § 12 Abs. 1, die in Österreich über eine Zweigstelle tätig werden, dahin gehend zu beaufsichtigen, dass diese Die FMA hat die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß Paragraph 12, Absatz eins,, die in Österreich über eine Zweigstelle tätig werden, dahin gehend zu beaufsichtigen, dass diese
Die FMA hat die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß § 12 Abs. 1, die in Österreich über eine Zweigstelle tätig werden, dahin gehend zu beaufsichtigen, dass diese Die FMA hat die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß Paragraph 12, Absatz eins,, die in Österreich über eine Zweigstelle tätig werden, dahin gehend zu beaufsichtigen, dass diese