§ 2 PHG

Produkthaftungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Paragraph 2,

Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,

  1. 1.Ziffer einswenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und
  2. 2.Ziffer 2überdies nur mit dem 7 900 S500 Euro übersteigenden Teil.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2001
Paragraph 2,

Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,

  1. 1.Ziffer einswenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und
  2. 2.Ziffer 2überdies nur mit dem 7 900 S500 Euro übersteigenden Teil.

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