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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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§ 2. Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,
1. | wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und | |||||||||
2. | überdies nur mit dem |
§ 2. Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,
1. | wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und | |||||||||
2. | überdies nur mit dem |