§ 19a PHG

Produkthaftungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
BGBl. Nr. 95/1993 treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraums *1).Paragraph 19 a, (1) Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 2,, Paragraph 9,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz 2 und Paragraph 17, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1993, treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraums *1).

  1. (1)Absatz eins§ 1 Abs. 1 Z 2, § 2, § 9, § 13, § 15 Abs. 2 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 95/1993 treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 2,, Paragraph 9,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz 2 und Paragraph 17, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1993, treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.
  2. (2)Absatz 2Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Schäden durch Produkte, die vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Schäden durch Produkte, die vor dem im Absatz eins, genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 4 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000 in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.Die Paragraphen 4 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 1999, treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000 in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.
  4. (3)Absatz 3Die §§ 4 §§ 2 und 819a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/1999BGBl. I Nr. 98/2001 treten mit 1. Jänner 20002002 in Kraft. Die Neufassung§ 2 ist in dieser Bestimmungen istFassung auf Schäden durch Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000diesem Tag in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.Die Paragraphen 42 und 819a in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18598 aus 19992001, treten mit 1. Jänner 20002002 in Kraft. Die NeufassungParagraph 2, ist in dieser Bestimmungen istFassung auf Schäden durch Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000diesem Tag in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 20.08.1999 bis 31.12.2001
BGBl. Nr. 95/1993 treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraums *1).Paragraph 19 a, (1) Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 2,, Paragraph 9,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz 2 und Paragraph 17, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1993, treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraums *1).

  1. (1)Absatz eins§ 1 Abs. 1 Z 2, § 2, § 9, § 13, § 15 Abs. 2 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 95/1993 treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 2,, Paragraph 9,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz 2 und Paragraph 17, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1993, treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.
  2. (2)Absatz 2Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Schäden durch Produkte, die vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Schäden durch Produkte, die vor dem im Absatz eins, genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 4 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000 in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.Die Paragraphen 4 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 1999, treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000 in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.
  4. (3)Absatz 3Die §§ 4 §§ 2 und 819a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/1999BGBl. I Nr. 98/2001 treten mit 1. Jänner 20002002 in Kraft. Die Neufassung§ 2 ist in dieser Bestimmungen istFassung auf Schäden durch Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000diesem Tag in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.Die Paragraphen 42 und 819a in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18598 aus 19992001, treten mit 1. Jänner 20002002 in Kraft. Die NeufassungParagraph 2, ist in dieser Bestimmungen istFassung auf Schäden durch Produkte, die vor dem 1. Jänner 2000diesem Tag in Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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