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(Zu Abs. 1 und 3: § 56 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. I S. 1186.)(Zu Absatz eins und 3: Paragraph 56, Absatz 2, des Gesetzes vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. römisch eins Sitzung 1186.)
(Zu Abs. 1 und 3: § 56 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. I S. 1186.)(Zu Absatz eins und 3: Paragraph 56, Absatz 2, des Gesetzes vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. römisch eins Sitzung 1186.)