§ 13 KHSchO (weggefallen)

Kunsthochschulordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsKlassen (§ 33 Abs. 1 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes), die die Unterweisung in einem künstlerischen Fach in seinem ganzen Umfange oder in einem selbständigen Teilgebiet eines solchen Faches umfassen, sindKlassen (Paragraph 33, Absatz eins, des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes), die die Unterweisung in einem künstlerischen Fach in seinem ganzen Umfange oder in einem selbständigen Teilgebiet eines solchen Faches umfassen, sind
    1. a)Litera aan der Hochschule für angewandte Kunst in Wien und an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz als „Meisterklassen“,
    2. b)Litera ban der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien, an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“ in Salzburg und an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz als „Klassen künstlerischer Ausbildung“ zu bezeichnen.
  2. (2)Absatz 2Klassen, die die Unterweisung in einem anderen Fach in seinem ganzen Umfange oder in einem selbständigen Teilgebiet eines solchen Faches umfassen, sind an allen Kunsthochschulen als „Lehrkanzeln“ zu bezeichnen.
§ 13 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.10.1989 bis 31.12.2018
  1. (1)Absatz einsKlassen (§ 33 Abs. 1 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes), die die Unterweisung in einem künstlerischen Fach in seinem ganzen Umfange oder in einem selbständigen Teilgebiet eines solchen Faches umfassen, sindKlassen (Paragraph 33, Absatz eins, des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes), die die Unterweisung in einem künstlerischen Fach in seinem ganzen Umfange oder in einem selbständigen Teilgebiet eines solchen Faches umfassen, sind
    1. a)Litera aan der Hochschule für angewandte Kunst in Wien und an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz als „Meisterklassen“,
    2. b)Litera ban der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien, an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“ in Salzburg und an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz als „Klassen künstlerischer Ausbildung“ zu bezeichnen.
  2. (2)Absatz 2Klassen, die die Unterweisung in einem anderen Fach in seinem ganzen Umfange oder in einem selbständigen Teilgebiet eines solchen Faches umfassen, sind an allen Kunsthochschulen als „Lehrkanzeln“ zu bezeichnen.
§ 13 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.

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