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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Für die Zwecke der §§ 24 und 37 ist ein „persönliches Geschäft“ ein Geschäft mit einem Finanzinstrument, das von einer relevanten Person für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter getätigt wird und Für die Zwecke der Paragraphen 24 und 37 ist ein „persönliches Geschäft“ ein Geschäft mit einem Finanzinstrument, das von einer relevanten Person für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter getätigt wird und
Für die Zwecke der §§ 24 und 37 ist ein „persönliches Geschäft“ ein Geschäft mit einem Finanzinstrument, das von einer relevanten Person für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter getätigt wird und Für die Zwecke der Paragraphen 24 und 37 ist ein „persönliches Geschäft“ ein Geschäft mit einem Finanzinstrument, das von einer relevanten Person für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter getätigt wird und