§ 98a WAG 2007 (weggefallen)

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
§ 98a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.Paragraph 98 a,

Die FMA kann der ESMA Fälle zur Kenntnis bringen, in denen ein Ersuchen

  1. 1.Ziffer einsum eine Überwachung, eine Überprüfung vor Ort oder eine Ermittlung gemäß § 98 zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat oderum eine Überwachung, eine Überprüfung vor Ort oder eine Ermittlung gemäß Paragraph 98, zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat oder
  2. 2.Ziffer 2um Informationsaustausch im Sinne des § 98 zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat.um Informationsaustausch im Sinne des Paragraph 98, zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 31.12.2011 bis 02.01.2018
§ 98a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.Paragraph 98 a,

Die FMA kann der ESMA Fälle zur Kenntnis bringen, in denen ein Ersuchen

  1. 1.Ziffer einsum eine Überwachung, eine Überprüfung vor Ort oder eine Ermittlung gemäß § 98 zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat oderum eine Überwachung, eine Überprüfung vor Ort oder eine Ermittlung gemäß Paragraph 98, zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat oder
  2. 2.Ziffer 2um Informationsaustausch im Sinne des § 98 zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat.um Informationsaustausch im Sinne des Paragraph 98, zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat.

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