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(2) Systematische Internalisierer können Aufträge von professionellen Kunden
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(3) Ein systematischer Internalisierer, der nur eine Kursofferte angibt oder dessen höchste Kursofferte unter der Standardmarktgröße liegt, kann bei einem Kundenauftrag, der über seiner Quotierungsgröße, jedoch unter der Standardmarktgröße liegt, den Teil des Auftrags ausführen, der seine Quotierungsgröße übersteigt, sofern die Ausführung zum quotierten Kurs erfolgt; dies gilt nicht für Fälle gemäß Abs. 2 Z 1 und 2.
(4) Veröffentlicht ein systematischer Internalisierer Kursofferten in verschiedenen Größen und liegt ein Kundenauftrag zwischen diesen Größen, so ist der Auftrag gemäß den Bestimmungen der §§ 55 bis 57 zu einem der quotierten Kurse auszuführen; dies gilt nicht für Fälle gemäß Abs. 2 Z 1 und 2.
(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht für systematische Internalisierer, die Aufträge in Aktien ausführen, die über der Standardmarktgröße liegen.
(2) Systematische Internalisierer können Aufträge von professionellen Kunden
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(3) Ein systematischer Internalisierer, der nur eine Kursofferte angibt oder dessen höchste Kursofferte unter der Standardmarktgröße liegt, kann bei einem Kundenauftrag, der über seiner Quotierungsgröße, jedoch unter der Standardmarktgröße liegt, den Teil des Auftrags ausführen, der seine Quotierungsgröße übersteigt, sofern die Ausführung zum quotierten Kurs erfolgt; dies gilt nicht für Fälle gemäß Abs. 2 Z 1 und 2.
(4) Veröffentlicht ein systematischer Internalisierer Kursofferten in verschiedenen Größen und liegt ein Kundenauftrag zwischen diesen Größen, so ist der Auftrag gemäß den Bestimmungen der §§ 55 bis 57 zu einem der quotierten Kurse auszuführen; dies gilt nicht für Fälle gemäß Abs. 2 Z 1 und 2.
(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht für systematische Internalisierer, die Aufträge in Aktien ausführen, die über der Standardmarktgröße liegen.