§ 63 WAG 2007 (weggefallen)

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie in § 15 genannten Rechtsträger dürfen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG zur Werbung für den Erwerb von einem der in § 1 Z 6 genannten Finanzinstrumente und von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG nur auf Grund einer Einladung aufsuchen.Die in Paragraph 15, genannten Rechtsträger dürfen Verbraucher im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG zur Werbung für den Erwerb von einem der in Paragraph eins, Ziffer 6, genannten Finanzinstrumente und von Veranlagungen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, KMG nur auf Grund einer Einladung aufsuchen.
  2. (2)Absatz 2Ist die Vertragserklärung eines Verbrauchers auf den Erwerb
    1. 1.Ziffer einseiner Veranlagung im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG odereiner Veranlagung im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, KMG oder
    2. 2.Ziffer 2von Anteilen an in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, in- oder ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen,
    gerichtet, kommt § 3 KSchG unbeschadet einer Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrags durch den Verbraucher zur Anwendung.gerichtet, kommt Paragraph 3, KSchG unbeschadet einer Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrags durch den Verbraucher zur Anwendung.
§ 63 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.11.2007 bis 02.01.2018
  1. (1)Absatz einsDie in § 15 genannten Rechtsträger dürfen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG zur Werbung für den Erwerb von einem der in § 1 Z 6 genannten Finanzinstrumente und von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG nur auf Grund einer Einladung aufsuchen.Die in Paragraph 15, genannten Rechtsträger dürfen Verbraucher im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG zur Werbung für den Erwerb von einem der in Paragraph eins, Ziffer 6, genannten Finanzinstrumente und von Veranlagungen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, KMG nur auf Grund einer Einladung aufsuchen.
  2. (2)Absatz 2Ist die Vertragserklärung eines Verbrauchers auf den Erwerb
    1. 1.Ziffer einseiner Veranlagung im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG odereiner Veranlagung im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, KMG oder
    2. 2.Ziffer 2von Anteilen an in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, in- oder ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen,
    gerichtet, kommt § 3 KSchG unbeschadet einer Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrags durch den Verbraucher zur Anwendung.gerichtet, kommt Paragraph 3, KSchG unbeschadet einer Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrags durch den Verbraucher zur Anwendung.
§ 63 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.

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