Art. 3 StGG

Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.1867 bis 31.12.9999

Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.

Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.1867 bis 31.12.9999

Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.

Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.

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