§ 107 WAG 2007 (weggefallen)

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1.

hinsichtlich des § 94 Abs. 3 der Bundesminister für Justiz,

2.

hinsichtlich der §§ 7 und 38 bis 54 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,

3.

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

§ 107 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.11.2007 bis 02.01.2018
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1.

hinsichtlich des § 94 Abs. 3 der Bundesminister für Justiz,

2.

hinsichtlich der §§ 7 und 38 bis 54 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,

3.

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

§ 107 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.

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