Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 04.04.2025

Gesetze 1-3 von 3

9 Paragrafen zu Baugesetz (BauG) aktualisiert


§ 50b BauG

Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht gegen Bescheide nach den §§ 39 Abs. 1 und 3 sowie 40 Abs. 1 lit. b, 2 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentlich... mehr lesen...


§ 49d BauG

(1)Absatz einsDas Land und die Gemeinden haben im Hinblick auf die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie im Hinblick auf die Integration und Nutzung von erneuerbarer Energie, insbesondere auch hinsichtlich des Anteils der genutzten erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäud... mehr lesen...


§ 49 BauG

(1)Absatz einsWird der Behörde – aus Anlass einer Überprüfung nach § 48a oder sonst – bekannt, dass rechtmäßig bestehende Bauwerke im Sinne des § 48a die Sicherheit oder die Gesundheit von Menschen durch Brand erheblich gefährden, hat die Behörde gegenüber dem Eigentümer oder Bauberechtigten mit ... mehr lesen...


§ 49c BauG

Soweit nicht von anderer Seite Vorsorge getroffen wird, hat die Landesregierung dafür zu sorgen, dassa)Litera aEigentümer und Nutzer von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf geeignete Weise über die verschiedenen Methoden und praktischen Verfahren zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz informiert... mehr lesen...


§ 20 BauG

(1)Absatz einsBauvorhaben (§ 2 Abs. 1 lit. e), die weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen, sind frei. Dies gilt besonders für bloße Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, unwesentliche Änderungen von Bauwerken oder sonstigen Anlagen sowie für Bauvorhaben nach den Abs. 2 bis 6... mehr lesen...


§ 17 BauG

(1)Absatz einsBauwerke und sonstige Anlagen müssen so angeordnet und hinsichtlich Größe, Form, Farbe und Baustoffen so gestaltet sein, dass sie sich in die Umgebung, in der sie optisch in Erscheinung treten, einfügen oder auf andere Art der Umgebung gerecht werden.(2)Absatz 2Auf eine erhaltenswer... mehr lesen...


§ 7 BauG

(1)Absatz einsDie Behörde kann Ausnahmen von den Vorschriften des § 5 Abs. 1 bis 6 sowie des § 6 Abs. 1 bis 3 zulassen (Abstandsnachsicht), wenn die Interessen der Sicherheit, der Gesundheit sowie des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes nicht beeinträchtigt werden und überdiesDie Behörde kan... mehr lesen...


§ 15 BauG

(1)Absatz einsBauwerke und sonstige Anlagen müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt werden, dass sie den Erfordernissen der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schallschutzes, d... mehr lesen...


§ 5 BauG

(1)Absatz einsOberirdische Gebäude sind so anzuordnen, dass vor jeder Außenwand eine Abstandsfläche liegt, nicht jedoch vor den Ecken. Dasselbe gilt für sonstige oberirdische Bauwerke, soferne sie Wände mit einer Höhe von mehr als 3,5 m über dem Gelände haben oder Flugdächer u.dgl. mit einer solc... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.04.25

22 Paragrafen zu Raumplanungsgesetz (V-RPG) aktualisiert


§ 57 V-RPG

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wera)Litera ader Auskunftspflicht gemäß § 5 Abs. 2 oder 3 zuwiderhandelt,der Auskunftspflicht gemäß Paragraph 5, Absatz 2, oder 3 zuwiderhandelt,b)Litera bgemäß den §§ 7c Abs. 1, 26 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 43 Abs. 5 ermächtigte Personen an der Durch... mehr lesen...


§ 43 V-RPG

(1)Absatz einsVon der Erlassung einer Verordnung gemäß § 42 Abs. 4 bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Umlegung (§ 48) dürfen im Umlegungsgebiet – unbeschadet der nach anderen landesrechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen – nur mit Genehmigung der Landesregier... mehr lesen...


§ 47 V-RPG

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat zu veranlassen, dass im Gemeindeamt mindestens einen Monat in den Umlegungsplan Einsicht genommen werden kann. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist während der Einsichtsfrist auf dem Veröffentlichungsportal im Internet hinzuweisen (§ 32e des Gemeindegese... mehr lesen...


§ 42 V-RPG

(1)Absatz einsDer Antrag auf Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist von der Gemeindea)Litera avon Amts wegen oderb)Litera bauf Ersuchen von den Eigentümern mindestens der Hälfte der umzulegenden Grundflächezu stellen.(2)Absatz 2Die Gemeinde hat die im Abs. 3 lit. a angeführten Personen von de... mehr lesen...


§ 38 V-RPG

(1)Absatz einsDie vom Bürgermeister ermächtigten Personen sind berechtigt, zur Vorbereitung und Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes oder von Verordnungen aufgrund der §§ 31 bis 34a fremde Grundstücke und Bauwerke zu betreten und, sofern es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, Grun... mehr lesen...


§ 34a V-RPG

(1)Absatz einsDie Gemeindevertretung kann, auch ohne dass ein Bebauungsplan erlassen wird, durch Verordnung für das Gemeindegebiet oder für Teile desselben ein Mindestausmaß an Flächen für das Abstellen von Fahrrädern für Bauwerke festlegen. In der Verordnung kann auch bestimmt werden, ob und in ... mehr lesen...


§ 30 V-RPG

(1)Absatz einsDer Bebauungsplan darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Er ist zu änderna)Litera abei Änderung der maßgebenden Rechtslage oderb)Litera bbei wesentlicher Änderung der für eine zweckmäßige Bebauung bedeutsamen Verhältnisse.(2)Absatz 2Für das Verfahren bei Änderung des Bebauu... mehr lesen...


§ 26 V-RPG

(1)Absatz einsDie vom Bürgermeister ermächtigten Personen sind berechtigt, zur Vorbereitung und Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes fremde Grundstücke und Bauwerke zu betreten und, sofern es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, Grundstücke zu befahren sowie die erforderlichen ... mehr lesen...


§ 28 V-RPG

(1)Absatz einsDie Gemeindevertretung hat unter Abwägung der Interessen nach § 3 durch Verordnung für das ganze Gemeindegebiet oder für Teile desselben einen Bebauungsplan zu erlassen, wenn es aus Gründen einer zweckmäßigen Bebauung erforderlich ist, insbesondere wennDie Gemeindevertretung hat unt... mehr lesen...


§ 21 V-RPG

(1)Absatz einsDer von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt allgemein verständlichem Erläuterungsbericht ist mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Auf die Möglichkeit zur Stellungnah... mehr lesen...


§ 23 V-RPG

(1)Absatz einsDer Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Er ist zu änderna)Litera abei Änderung der maßgebenden Rechtslage oderb)Litera bbei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.(2)Absatz 2Als wichtiger Grund im Sinne des Abs. 1 erste... mehr lesen...


§ 15a V-RPG

(1)Absatz einsIn Bauflächen (Grundwidmung) können besondere Flächen für sonstige Handelsbetriebe festgelegt werden. Die Widmung kann auf Warengruppen nach § 15 Abs. 1 lit. a Z. 1 oder 2 beschränkt werden; weiters kann das zulässige Höchstausmaß der Verkaufsfläche, allenfalls auch das zulässige Hö... mehr lesen...


§ 15 V-RPG

(1)Absatz einsIn Bauflächen (Grundwidmung) können besondere Flächen für Einkaufszentren festgelegt werden, sofern eine solche Widmung nach einem Landesraumplan in der betreffenden Gemeinde für zulässig erklärt ist. Wenn dies nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen aufgrund des Vor... mehr lesen...


§ 11 V-RPG

(1)Absatz einsDie Gemeindevertretung hat als Grundlage insbesondere für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen nach § 3 für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung einen räumlichen Entwicklungsplan zu erlassen. Die Verordnung richtet sich ausschließlich an... mehr lesen...


§ 11b V-RPG

(1)Absatz einsFür das Verfahren bei Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes gelten die Bestimmungen der §§ 11 und 11a sinngemäß, hinsichtlich des § 11 Abs. 3 mit der Maßgabe, dass der Beschluss des Entwurfes über die Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes dem Gemeindevorstand obliegt. Die ... mehr lesen...


§ 10a V-RPG

(1)Absatz einsLandesraumpläne sind während der Ausarbeitung und vor ihrer Erlassung und Änderung einer Umweltprüfung nach diesem Abschnitt zu unterziehen, wenn durch siea)Litera ader Rahmen für die künftige Genehmigung von Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 gesetzt wird,b... mehr lesen...


§ 10e V-RPG

(1)Absatz einsBei der Erlassung des Landesraumplanes sind insbesondere der Umweltbericht (§ 10b), die abgegebenen Stellungnahmen (§ 10c) und die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen (§ 10d) zu berücksichtigen.Bei der Erlassung des Landesraumplanes sind insbesondere der Umweltberich... mehr lesen...


§ 10 V-RPG

(1)Absatz einsDie Landesregierung kann ergänzend zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten (§ 9) in einem Landesraumplan nach § 6 zusätzlich besondere Gebiete für Netz- und Speicherprojekte im Sinne des Art. 15e Abs. 1 der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ausweisen, deren Umsetzung für die Integ... mehr lesen...


§ 8 V-RPG

(1)Absatz einsIn diesem Abschnitt verwendete Begriffe sind im Sinne des § 2 des Allgemeinen-Energiewende-Gesetzes zu verstehen; mit dem Begriff „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ wird die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen bezeichnet.In diesem ... mehr lesen...


§ 9 V-RPG

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat in einem Landesraumplan nach § 6 für erneuerbare Energiequellen Beschleunigungsgebiete auszuweisen.Die Landesregierung hat in einem Landesraumplan nach Paragraph 6, für erneuerbare Energiequellen Beschleunigungsgebiete auszuweisen.(2)Absatz 2Als Planungsgrund... mehr lesen...


§ 5 V-RPG

(1)Absatz einsDas Land hat die Grundlagen für die überörtliche Raumplanung zu erheben sowie alle für die Raumplanung bedeutsamen Unterlagen zu sammeln und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Gemeinden sind über das Vorliegen von wichtigen Unterlagen in Kenntnis zu setzen.(2)Absatz 2Jede Person ... mehr lesen...


§ 2 V-RPG

(1)Absatz einsDie Raumplanung hat eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung des Landesgebiets anzustreben.(2)Absatz 2Ziele der Raumplanung sinda)Litera adie nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, einschließlic... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.04.25

5 Paragrafen zu Starkstromwegegesetz (StWG) aktualisiert


§ 23 StWG

(1)Absatz einsEine Übertretung begeht, wera)Litera ader Dokumentationspflicht nach § 2a erster Satz nicht nachkommt;der Dokumentationspflicht nach Paragraph 2 a, erster Satz nicht nachkommt;b)Litera beine nach § 3 dieses Gesetzes bewilligungspflichtige Leitungsanlage ohne Bewilligung errichtet, ä... mehr lesen...


§ 22 StWG

Behörde im Sinne des Gesetzes ista)Litera adie Bezirkshauptmannschaft, soweit es sich um die Durchführung von Strafverfahren handelt,b)Litera bdie Landesregierung in allen übrigen Fällen.*) Fassung LGBl.Nr. 21/2025 mehr lesen...


§ 20 StWG

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes räumen Rechtsansprüche eina)Litera aden Grundeigentümern:1.Ziffer eins§ 7 Abs. 2 hinsichtlich der Abstimmung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung mit den privaten Interessen,Paragraph 7, Absatz 2, hinsichtlich der Abstimmung der elektrizitätsrechtlichen B... mehr lesen...


§ 17 StWG

Wenn es der dauernde Bestand einer Leitungsanlage an einem bestimmten Ort aus zwingenden technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die unverhältnismäßigen Kosten ihrer Verlegung erfordert und der Bestand der Leitungsanlage im öffentlichen Interesse liegt, hat die Behörde über Antrag die für die ... mehr lesen...


§ 11 StWG

(1)Absatz einsWenn und insoweit es zur Errichtung und Erhaltung sowie zum Betrieb einer Leitungsanlage erforderlich ist, hat die Behörde auf Antrag an Grundstücken einschließlich der Privatgewässer, der öffentlichen Straßen sowie des sonstigen öffentlichen Gutes mit Bescheid Leitungsrechte einzur... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.04.25
Gesetze 1-3 von 3