Die Besorgung der im § 2 umschriebenen Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei wird von den in der folgenden Tabelle in der linken Spalte genannten Gemeinden - sowie auf Antrag der genannten Gemeinden - mit Wirksamkeit ab dem in der rechten Spalte angegebenen Datum auf die in der mittleren Spalt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Campingplatzgesetz, LGBl Nr 66/1966, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 60/1991, 46/2001 und 20/2010 sowie der Kundmachung LGBl Nr 83/1991 außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Glei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Ansuchen um Bewilligung gemäß § 3 ist schriftlich einzubringen. Ihm sind in je zweifacher Ausfertigung anzuschließen:Das Ansuchen um Bewilligung gemäß Paragraph 3, ist schriftlich einzubringen. Ihm sind in je zweifacher Ausfertigung anzuschließen:1.Ziffer einsein Lageplan im Maß... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 9f Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.Paragraph 9 f, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 107 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Für die Weiteranwendung des § 9f Abs 4 in der bisher geltend... mehr lesen...
Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie die Änderung der §§ 1a Abs. 2 Z 1 bis 4, 6 erster Satz, 23 Abs. 4 Z 3, 24, 30 Abs. 5, 33 lit. q, 35 Abs. 3, 35a Abs. 1, 37 Abs. 1 bis 4, 43, 44 Abs. 1, § 53 Abs. 6 und die Einfügung des § 37a durch die Novelle LGBl. Nr. 102/2006 treten mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die bedarfsgerechte Beistellung des Betreuungspersonals für pflegerisch-helfende Tätigkeiten für Kinder mit einem körperlichen Betreuungsbedarf im Rahmen des Unterrichtes und der Tagesbetreuung hat der jeweilige Schulerhalter zu sorgen. Über den Bedarf und das Ausmaß des Einsatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Schulsprengels ihren Hauptwohnsitz haben (Gastschülerinnen/Gastschüler), hat der Erhalter der aufnehmenden Schule der Hauptwohnsitzgemeinde Beiträge vorzuschreiben, wenn1.Ziffer einsSchulpflichtige mit Zustimmung des Schulerhalters der... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2024 § 0 gültig von 05.10.2023 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 93/2023 ... mehr lesen...
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 1/2024Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2024,(1)Absatz einsDie im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 1/2024 rechtskräftigen Bescheide gemäß § 35a behalten ihre Geltung für den darin genannten Zeitraum.Die im Zeitp... mehr lesen...
Zu den Schulerhaltungskosten gehören die Kosten für Schulinfrastrukturvorhaben gemäß § 33 und die sonstigen Schulerhaltungskosten gemäß § 34.Zu den Schulerhaltungskosten gehören die Kosten für Schulinfrastrukturvorhaben gemäß Paragraph 33 und die sonstigen Schulerhaltungskosten gemäß Paragraph 34... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Novellierung der §§ 1a, 6 Abs. 3, 11 Abs. 4, 16 Abs. 2 und 21 Abs. 3 sowie die Einfügung des § 16 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. 61/2004 tritt mit 1. September 2004 in Kraft.Die Novellierung der Paragraphen eins a,, 6 Absatz 3,, 11 Absatz 4,, 16 Absatz 2 und 21 Absatz 3, so... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Aufbau, die Organisationsformen und die Klassenschülerzahlen der öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen sowie der öffentlichen Polytechnischen Schulen sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes einzurichten.(1a)Absatz eins aPersonenbezogene Bezeichnungen in d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchführung von Förderunterricht in der unterrichtsfreien Zeit im Rahmen der Sommerschule (§ 8 lit. g sublit. dd Schulorganisationsgesetz), die klassen-, schulstufen-, schulart- und schulstandortübergreifend erfolgen kann, bedarf abweichend von § 8a Abs. 1 Z 3 Schulorganisation... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, der §§ 1 Abs. 3, 2, 3, 21, 23 Abs. 3, die Anfügungen der §§ 23 Abs. 8 bis 10, 29 Abs. 2 Z 17 bis 19, die Änderung des § 31, der Entfall des § 32 Abs. 1 Z 5 und die Anfügung der Z 11 bis 15, die Änderung des § 33 Abs. 7 Z 9, die Anfügung des ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, ist die sachlich und örtlich zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes die Landesregierung.(2)Absatz 2Die in § 8 Abs. 2 und 3 Z 2 geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Die in Paragraph 8, Absat... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, ausgenommen für Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge, und zur Förderung von Energieeffizienzprogrammen wird ein Fonds eingerichtet. Der Fonds hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Mittel des Fonds sind zwec... mehr lesen...
Die Behörde hat auf Antrag von der Verpflichtung zur Herstellung des der Anlagengenehmigung oder der Betriebsgenehmigung entsprechenden Zustands dann Abstand zu nehmen, wenn die Abweichungen die durch die Anlagengenehmigung oder Betriebsgenehmigung getroffene Vorsorge nicht verringern.Anm.: in de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung setzt voraus, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage oder durch die Lagerung von Betriebsmitteln oder Rückständen und dergleichen1.Ziffer einseine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder eine Ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Falle einer mündlichen Verhandlung sind die in § 9 genannten Personen zu laden; wenn diese Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer sind, ist die Kundmachung der Verwalterin/dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft nachweislich schriftlich mit dem Auftrag zur Kenntnis zu bringe... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt sich aus dem Genehmigungsantrag und dessen Unterlagen, dass die Erzeugungsanlage1.Ziffer einsausschließlich zur stationären Notstromversorgung bestimmt ist, oder2.Ziffer 2mit erneuerbarer Energie oder Abfällen betrieben wird oder nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung ist bei der Behörde schriftlich zu beantragen.(2)Absatz 2Dem Antrag sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung anzuschließen:1.Ziffer einsein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Errichtung, wesentliche Änderung und der Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten elektrischen Engpassleistung von mehr als 200 Kilowatt bedarf, soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Hauptstückes einer elektriz... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 15.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 73/2023 § 0 gültig von 30.06.2022 bis 14.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 47/2022... mehr lesen...
Die Landesregierung hat das Recht, sich jederzeit von der Regulierungsbehörde über die Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz unterrichten zu lassen.“Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2022, LGBl. Nr. 73/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 73 aus ... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:1.Ziffer einsVerordnung (EU) Nr. 305/20112.Ziffer 2Verordnung (EG) Nr. 765/20083.Ziffer 3Verordnung (EU) 2017/1369.(2)Absatz 2Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2009/125/EG des E... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer 1.Ziffer einsein Bauprodukt ohne erforderliche CE-Kennzeichnung auf dem Markt bereitstellt; 2.Ziffer 2ein Bauprodukt, für das als Nachweis der Verwendbarkeit ein Einbauzeichen ÜA erforderlich ist, ohne dieses Einbauzeichen ÜA auf dem Markt ber... mehr lesen...
(1)Absatz einsRegelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie nationale technische Bestimmungen der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wie z. B. technische Normen, technische Richtlinien oder Verwendungsgru... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 15.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/2023 § 0 gültig von 30.10.2019 bis 14.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 85/2019... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis und § 22 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018, treten das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 22, mit dem der ... mehr lesen...
Verweise in diesem Gesetz auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Ziffer einsRichtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umwelt... mehr lesen...
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 2023, mehr lesen...
Besteht ausgehend von Hausinstallationen, die aus Blei gefertigte Bestandteile enthalten, ein Risiko für die menschliche Gesundheit, insbesondere weil der Parameterwert gemäß Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht eingehalten wird, so hat die Baubehörde den Austausch dieser Bestandte... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt die allgemeine Analyse nach § 13h Abs. 1, dass spezifische Risiken für die Wasserqualität und die menschliche Gesundheit ermittelt wurden, ist durch die Baubehörde eine Überwachung der in Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184 angeführten Parameter in Bezug auf priorit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Österreichische Institut für Bautechnik hat eine allgemeine Analyse der Risiken vorzunehmen, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Bauprodukten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie die Analyse, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am A... mehr lesen...
Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der §§ 5, 10 und 13 nur verwendet werden, wenn dieseBauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der Paragraphen 5,, 10 und 13 nur verwendet werde... mehr lesen...
Die Gemeinden und die Gemeindeverbände besorgen ihre in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten, sofern es sich nicht um solche des übertragenen Wirkungsbereiches handelt, im eigenen Wirkungsbereich.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2012 mehr lesen...
Die erstmalige Einberufung der Verbandsversammlung eines neu gebildeten Gemeindeverbandes hat durch die Aufsichtsbehörde zu erfolgen. Den Vorsitz führt ein von der Aufsichtsbehörde zu bestellender Bediensteter des Amtes der Landesregierung, der auch die Wahl der übrigen Organe des Gemeindeverband... mehr lesen...
(1) Aufsichtsbehörde über Gemeindeverbände, die der Aufsicht des Landes unterliegen, ist die Landesregierung. Diese übt das Aufsichtsrecht dahingehend aus, daß die Gemeindeverbände ihre Aufgaben nach ihrer Satzung erfüllen und aus dem Bereich der Landesvollziehung die Gesetze und Verordnungen nic... mehr lesen...
Für die Vermögenswirtschaft und die Erstellung von Voranschlägen, die Rechnungsabschlüsse sowie das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeindeverbände gelten die Bestimmungen des Vierten Hauptstückes der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß.Anm... mehr lesen...
(1) Die Organe eines Standesamtsverbandes nach § 60 des Personenstandsgesetzes und eines Staatsbürgerschaftsverbandes nach § 47 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 sind die Verbandsversammlung und der Verbandsobmann.(2) Die in Abs. 1 genannten Gemeindeverbände haben den Aufwand zu tragen, der ih... mehr lesen...
(1) Die Verbandsversammlung muss aus Vertretern jeder verbandsangehörigen Gemeinde bestehen, die der jeweilige Gemeinderat nach dem Verhältnis der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu wählen hat. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Vertreter der Gemeinden sowie die Ver... mehr lesen...
(1) In Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes können, wenn die gemeinsame Besorgung zweckmäßiger, einfacher und kostengünstiger ist, für Angelegenheiten der Wirkungsbereiche der Gemeinden durch Gesetz oder, wenn das Gesetz es vorsieht, durch Verordnung der Landesregierung ... mehr lesen...
(1) Die Verbandsversammlung muss aus Vertretern jeder verbandsangehörigen Gemeinde bestehen, die der jeweilige Gemeinderat nach dem Verhältnis der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu wählen hat. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Vertreter der Gemeinden sowie die Ver... mehr lesen...
(1) Die Satzung hat zu enthalten:1.Name und Sitz des Gemeindeverbandes;2.Namen der beteiligten Gemeinden;3.Bezeichnung der gemeinsam zu besorgenden Angelegenheiten;4.Organe des Gemeindeverbandes;5.Regelung des Ersatzes der Kosten (Personal- und Sachaufwand), die aus der Besorgung der Verbandsaufg... mehr lesen...
(1) Zur Besorgung ihrer Angelegenheiten können sich Gemeinden durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen. Eine solche Vereinbarung und deren Änderung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist durch Verordnung zu erteilen, wenn die Vereinbarung den Bestimmun... mehr lesen...
(1) Gemeindeverbände besitzen Rechtspersönlichkeit.(2) Den Gemeindeverbänden kommt hinsichtlich der ihnen zugewiesenen Angelegenheiten dieselbe Stellung zu, wie sie den Gemeinden hinsichtlich dieser Angelegenheiten zukommt, wenn sie keinen Gemeindeverband bilden. Im übrigen wird die rechtliche St... mehr lesen...
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Gemeindeverbände, die freiwillig durch Vereinbarungen oder zwangsweise aufgrund von Landesgesetzen gebildet werden. Die organisationsrechtlichen Bestimmungen des 3. Abschnittes dieses Gesetzes gelten auch für jene Gemeindeverbände, für deren gesetzliche Reg... mehr lesen...
Die Erträgnisse der Abgabe von verpachteten Jagden fließen zu 85 % dem Land Steiermark und zu 15 % der Steiermärkischen Landesjägerschaft zu, die Erträgnisse der Abgabe von nicht verpachteten Jagden fließen zu 100 % dem Land Steiermark zu.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/1996, LGBl. Nr. 5/2012 mehr lesen...
Unrichtige Angaben der Abgabepflichtigen hinsichtlich des Flächenausmaßes der Jagden und hinsichtlich der Höhe des Jagdpachtentgelts sowie insbesondere über dessen Ergänzungen in Form von Nebenleistungen (§ 3 Abs. 1 lit. a) sind von den Bezirksverwaltungsbehörden mit einer Geldstrafe von bis zu €... mehr lesen...
(1) Die/Der abgabepflichtige Eigenjagdbesitzerin/Eigenjagdbesitzer, die/der ihre/seine Eigenjagd verpachtet, hat anlässlich der nach den jagdrechtlichen Bestimmungen (§ 75 Abs. 1 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986) zu erstattende Anzeige über die Verpachtung der Eigenjagd sowie zum 1. April jeden J... mehr lesen...
(1) Die jährliche Abgabe beträgt 28 % des Jagdwertes.(2) Bei verpachteten Jagden ist der Jagdwert das jährliche Pachtentgelt einschließlich des Wertes aller der Verpächterin/dem Verpächter von der Jagdpächterin/vom Jagdpächter zukommenden Nebenleistungen; Nebenleistungen sind alle Geld- und Sachl... mehr lesen...
(1) Zur Entrichtung dieser Abgabe sind verpflichtet:a)für verpachtete Gemeindejagden, Eigenjagden und Jagdeinschlüsse die Pächterin bzw der Pächterb)für sonstige Eigenjagden die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümerc)für nicht verpachtete Gemeindejagden die Gemeinde.(2) Die Die VerpächterInn... mehr lesen...
Für jedes Jagdgebiet ist von der Inhaberin/vom Inhaber der Jagd (EigenjagdbesitzerIn, JagdpächterIn, Gemeinde) eine jährliche Abgabe zu entrichten.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2013 mehr lesen...