§ 40 LStVG. 1964 Ausgestaltung

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.07.2008 bis 31.12.9999
Paragraph 40,

Bei der Herstellung und Erhaltung von Gemeindestraßen ist auf die ortsübliche Benützung und auf die Verkehrsverhältnisse Bedacht zu nehmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 195/1969Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 195 aus 1969,LGBl. Nr. 60/2008

Stand vor dem 04.07.2008

In Kraft vom 27.11.1969 bis 04.07.2008
Paragraph 40,

Bei der Herstellung und Erhaltung von Gemeindestraßen ist auf die ortsübliche Benützung und auf die Verkehrsverhältnisse Bedacht zu nehmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 195/1969Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 195 aus 1969,LGBl. Nr. 60/2008

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