§ 1 GVOG 1997 Geltungsbereich

Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Gemeindeverbände, die freiwillig durch Vereinbarungen oder zwangsweise auf Grundaufgrund von Landes- oder BundesgesetzenLandesgesetzen gebildet werden. Die organisationsrechtlichen Bestimmungen des 3. Abschnittes dieses Gesetzes gelten auch für jene Gemeindeverbände, für deren gesetzliche Regelung der Bund zuständig ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2012

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.11.1997 bis 31.12.2012

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Gemeindeverbände, die freiwillig durch Vereinbarungen oder zwangsweise auf Grundaufgrund von Landes- oder BundesgesetzenLandesgesetzen gebildet werden. Die organisationsrechtlichen Bestimmungen des 3. Abschnittes dieses Gesetzes gelten auch für jene Gemeindeverbände, für deren gesetzliche Regelung der Bund zuständig ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2012

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