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Legende:
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Die Straßenverwaltungen haben über die in ihrer Verwaltung stehenden Straßen Verzeichnisse zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008
Die Straßenverwaltungen haben über die in ihrer Verwaltung stehenden Straßen Verzeichnisse zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008