§ 16a Stmk. KSG (weggefallen)

Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 § 16a entscheidet der Unabhängige VerwaltungssenatStmk.

Anm KSG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, LGBl. Nr. 46/2006

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.04.2006 bis 31.12.2013
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 § 16a entscheidet der Unabhängige VerwaltungssenatStmk.

Anm KSG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, LGBl. Nr. 46/2006

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