Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Erträgnisse der Abgabe von verpachteten Jagden fließen zu 8085 % dem Land Steiermark und zu 2015 % der Steiermärkischen Landesjägerschaft zu, die Erträgnisse der Abgabe von nicht verpachteten Jagden fließen zu 100 % dem Land Steiermark zu.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/1996Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 1996,LGBl. Nr. 5/2012
Die Erträgnisse der Abgabe von verpachteten Jagden fließen zu 8085 % dem Land Steiermark und zu 2015 % der Steiermärkischen Landesjägerschaft zu, die Erträgnisse der Abgabe von nicht verpachteten Jagden fließen zu 100 % dem Land Steiermark zu.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/1996Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 1996,LGBl. Nr. 5/2012