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Mit 31. März 1938 sind außer Wirksamkeit getreten:
a) | das Gesetz, betreffend die Regelung der Straßenverwaltung, LGBl. Nr. 50/1926, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 37/1931, geänderten Fassung; | |||||||||
b) | das Gesetz, betreffend die Bildung von Konkurrenzen für die Erhaltung und Instandsetzung einiger Straßenzüge Steiermarks, LGBl. Nr. 53/ 1926, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 35/1931, geänderten Fassung; | |||||||||
c) | das Gesetz, betreffend die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung und Instandsetzung der Bezirksstraße I. Klasse Gußwerk-Großreifling in den Bezirken Mariazell und Sankt Gallen, LGBl. Nr. 123/1923, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 49/1931, geänderten Fassung; | |||||||||
d) | das Gesetz über die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung der Gesäusestraße, LGBl. Nr. 6/1938; | |||||||||
e) | die §§ 47, 48, 49 und 65 der Landes-Straßenpolizeiordnung, LGBl. Nr. 56/1935. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008
Mit 31. März 1938 sind außer Wirksamkeit getreten:
a) | das Gesetz, betreffend die Regelung der Straßenverwaltung, LGBl. Nr. 50/1926, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 37/1931, geänderten Fassung; | |||||||||
b) | das Gesetz, betreffend die Bildung von Konkurrenzen für die Erhaltung und Instandsetzung einiger Straßenzüge Steiermarks, LGBl. Nr. 53/ 1926, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 35/1931, geänderten Fassung; | |||||||||
c) | das Gesetz, betreffend die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung und Instandsetzung der Bezirksstraße I. Klasse Gußwerk-Großreifling in den Bezirken Mariazell und Sankt Gallen, LGBl. Nr. 123/1923, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 49/1931, geänderten Fassung; | |||||||||
d) | das Gesetz über die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung der Gesäusestraße, LGBl. Nr. 6/1938; | |||||||||
e) | die §§ 47, 48, 49 und 65 der Landes-Straßenpolizeiordnung, LGBl. Nr. 56/1935. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008