(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juni 1980 in Kraft.(2)Absatz 2Die Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes obliegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde, der Landesregierung. Diese Verordnungen können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mitglieder der Dienststellenausschüsse werden durch unmittelbare geheime Wahl auf die Dauer von sechs Jahren - vom Tag der Wahl an gerechnet - berufen. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durchzuführen.(2)Absatz 2Wahlberechtigt sind, sofern nicht ein Auss... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2021/1883/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsagenhörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021 S. 1, umgesetzt.Mit dies... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 03.12.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2022 § 0 gültig von 09.04.2019 bis 02.12.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019... mehr lesen...
Tarifüber das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in Angelegenheiten der Landesverwaltung:A. Allgemeiner Teil1.Verleihung von Berechtigungen14 Euro2.Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (ausgenommen Übernahmebestätigungen und dgl.)6 Euro3.Aufnahme von Niede... mehr lesen...
Die Besorgung der im § 2 umschriebenen Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei wird von den in der folgenden Tabelle in der linken Spalte genannten Gemeinden - sowie auf Antrag der genannten Gemeinden - mit Wirksamkeit ab dem in der rechten Spalte angegebenen Datum auf die in der mittleren Spalt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Campingplatzgesetz, LGBl Nr 66/1966, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 60/1991, 46/2001 und 20/2010 sowie der Kundmachung LGBl Nr 83/1991 außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Glei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Ansuchen um Bewilligung gemäß § 3 ist schriftlich einzubringen. Ihm sind in je zweifacher Ausfertigung anzuschließen:Das Ansuchen um Bewilligung gemäß Paragraph 3, ist schriftlich einzubringen. Ihm sind in je zweifacher Ausfertigung anzuschließen:1.Ziffer einsein Lageplan im Maß... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Novellierung der §§ 1a, 6 Abs. 3, 11 Abs. 4, 16 Abs. 2 und 21 Abs. 3 sowie die Einfügung des § 16 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. 61/2004 tritt mit 1. September 2004 in Kraft.Die Novellierung der Paragraphen eins a,, 6 Absatz 3,, 11 Absatz 4,, 16 Absatz 2 und 21 Absatz 3, so... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Aufbau, die Organisationsformen und die Klassenschülerzahlen der öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen sowie der öffentlichen Polytechnischen Schulen sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes einzurichten.(1a)Absatz eins aPersonenbezogene Bezeichnungen in d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchführung von Förderunterricht in der unterrichtsfreien Zeit im Rahmen der Sommerschule (§ 8 lit. g sublit. dd Schulorganisationsgesetz), die klassen-, schulstufen-, schulart- und schulstandortübergreifend erfolgen kann, bedarf abweichend von § 8a Abs. 1 Z 3 Schulorganisation... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, der §§ 1 Abs. 3, 2, 3, 21, 23 Abs. 3, die Anfügungen der §§ 23 Abs. 8 bis 10, 29 Abs. 2 Z 17 bis 19, die Änderung des § 31, der Entfall des § 32 Abs. 1 Z 5 und die Anfügung der Z 11 bis 15, die Änderung des § 33 Abs. 7 Z 9, die Anfügung des ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, ist die sachlich und örtlich zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes die Landesregierung.(2)Absatz 2Die in § 8 Abs. 2 und 3 Z 2 geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Die in Paragraph 8, Absat... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, ausgenommen für Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge, und zur Förderung von Energieeffizienzprogrammen wird ein Fonds eingerichtet. Der Fonds hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Mittel des Fonds sind zwec... mehr lesen...
Die Behörde hat auf Antrag von der Verpflichtung zur Herstellung des der Anlagengenehmigung oder der Betriebsgenehmigung entsprechenden Zustands dann Abstand zu nehmen, wenn die Abweichungen die durch die Anlagengenehmigung oder Betriebsgenehmigung getroffene Vorsorge nicht verringern.Anm.: in de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung setzt voraus, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage oder durch die Lagerung von Betriebsmitteln oder Rückständen und dergleichen1.Ziffer einseine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder eine Ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Falle einer mündlichen Verhandlung sind die in § 9 genannten Personen zu laden; wenn diese Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer sind, ist die Kundmachung der Verwalterin/dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft nachweislich schriftlich mit dem Auftrag zur Kenntnis zu bringe... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt sich aus dem Genehmigungsantrag und dessen Unterlagen, dass die Erzeugungsanlage1.Ziffer einsausschließlich zur stationären Notstromversorgung bestimmt ist, oder2.Ziffer 2mit erneuerbarer Energie oder Abfällen betrieben wird oder nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung ist bei der Behörde schriftlich zu beantragen.(2)Absatz 2Dem Antrag sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung anzuschließen:1.Ziffer einsein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Errichtung, wesentliche Änderung und der Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten elektrischen Engpassleistung von mehr als 200 Kilowatt bedarf, soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Hauptstückes einer elektriz... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 15.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 73/2023 § 0 gültig von 30.06.2022 bis 14.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 47/2022... mehr lesen...
Die Landesregierung hat das Recht, sich jederzeit von der Regulierungsbehörde über die Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz unterrichten zu lassen.“Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2022, LGBl. Nr. 73/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 73 aus ... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:1.Ziffer einsVerordnung (EU) Nr. 305/20112.Ziffer 2Verordnung (EG) Nr. 765/20083.Ziffer 3Verordnung (EU) 2017/1369.(2)Absatz 2Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2009/125/EG des E... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer 1.Ziffer einsein Bauprodukt ohne erforderliche CE-Kennzeichnung auf dem Markt bereitstellt; 2.Ziffer 2ein Bauprodukt, für das als Nachweis der Verwendbarkeit ein Einbauzeichen ÜA erforderlich ist, ohne dieses Einbauzeichen ÜA auf dem Markt ber... mehr lesen...
(1)Absatz einsRegelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie nationale technische Bestimmungen der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wie z. B. technische Normen, technische Richtlinien oder Verwendungsgru... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 15.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/2023 § 0 gültig von 30.10.2019 bis 14.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 85/2019... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis und § 22 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018, treten das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 22, mit dem der ... mehr lesen...
Verweise in diesem Gesetz auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Ziffer einsRichtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umwelt... mehr lesen...
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 2023, mehr lesen...
Besteht ausgehend von Hausinstallationen, die aus Blei gefertigte Bestandteile enthalten, ein Risiko für die menschliche Gesundheit, insbesondere weil der Parameterwert gemäß Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht eingehalten wird, so hat die Baubehörde den Austausch dieser Bestandte... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt die allgemeine Analyse nach § 13h Abs. 1, dass spezifische Risiken für die Wasserqualität und die menschliche Gesundheit ermittelt wurden, ist durch die Baubehörde eine Überwachung der in Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184 angeführten Parameter in Bezug auf priorit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Österreichische Institut für Bautechnik hat eine allgemeine Analyse der Risiken vorzunehmen, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Bauprodukten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie die Analyse, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am A... mehr lesen...
Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der §§ 5, 10 und 13 nur verwendet werden, wenn dieseBauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der Paragraphen 5,, 10 und 13 nur verwendet werde... mehr lesen...