§ 30 StZLG 1982

Zusammenlegungsgesetz 1982

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Die in ganzen Zahlen (Punkten) ausgedrückten Vergleichswerte der Geldausgleiche sind in SchillingbeträgenEurobeträgen durch Vervielfachung mit einem bescheidmäßig festzusetzenden Ausgleichsfaktor dem ortsüblichen Verkehrswert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke anzupassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 28.12.1982 bis 31.12.2001

Die in ganzen Zahlen (Punkten) ausgedrückten Vergleichswerte der Geldausgleiche sind in SchillingbeträgenEurobeträgen durch Vervielfachung mit einem bescheidmäßig festzusetzenden Ausgleichsfaktor dem ortsüblichen Verkehrswert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke anzupassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten