Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 231-240 von 280

2 Paragrafen zu Patientenentschädigungsfonds-Gesetz, Tiroler (T-PFG) aktualisiert


§ 14 T-PFG Aufsicht über den Fonds

(1)Absatz einsDer Fonds unterliegt der Aufsicht der Landesregierung. Sie hat die Aufsicht dahingehend auszuüben, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes, der Entschädigungsrichtlinien und der Geschäftsordnung der Fondskommission eingehalten werden.(2)Absatz 2Der Fonds hat der Landesregierung auf Ve... mehr lesen...


§ 9 T-PFG Geschäftsgang der Entschädigungskommission

(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat die Entschädigungskommission nach Bedarf einzuberufen. Im Fall der Verhinderung hat jedes Mitglied für seine Vertretung zu sorgen.(2)Absatz 2Sitzungen der Entschädigungskommission können unter Verwendung vorhandener technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübe... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

26 Paragrafen zu Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler (TGO) aktualisiert


§ 145 TGO Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf landesrechtliche Vorschriften verwiesen wird, sind sie in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung... mehr lesen...


§ 142a TGO Verwaltungsgemeinschaften

(1)Absatz einsGemeinden können zum Zweck der sparsameren und zweckmäßigeren Besorgung ihrer Angelegenheiten durch Vereinbarung mit anderen Gemeinden, einschließlich der Stadt Innsbruck, eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Die Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft bedarf übe... mehr lesen...


§ 135 TGO Verbandsversammlung

(1)Absatz einsDie Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der dem Gemeindeverband angehörenden Gemeinden sowie aus dem Verbandsobmann und seinem Stellvertreter, auch wenn sie nicht Bürgermeister oder ein vom Gemeinderat einer solchen Gemeinde entsandtes Mitglied sind. Gemeinden, deren ... mehr lesen...


§ 133 TGO Satzung

(1)Absatz einsDie Satzung eines Gemeindeverbandes hat zu enthalten:a)Litera adie Festlegung der Organe und ihrer Aufgabenbereiche,b)Litera bdie Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Überprüfungsausschusses (§ 138), wenn diesem mehr als drei Mitglieder angehören sollen,die Festlegung der Anzahl... mehr lesen...


§ 108 TGO Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss

(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat den Entwurf eines Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Finanzjahr zu erstellen und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen dem Gemeinderat so rechtzeitig vorzulegen, dass er hierüber längstens bis 31. März des dem abgelaufenen Finanzjahres folgenden J... mehr lesen...


§ 106 TGO Erstellung des Rechnungsabschlusses

(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat nach dem Ablauf des Finanzjahres über die Jahresergebnisse des Haushaltes aufgrund der Kassen- und Rechnungsbücher einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Wesentliche Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages sind zu begründen. Für Überschreitungen der Mi... mehr lesen...


§ 97 TGO Nachtragsvoranschlag

(1)Absatz einsDer Gemeinderat hat zum Haushalt einen Nachtragsvoranschlag festzusetzen, wenn sich im Lauf des Finanzjahres ergibt, dassa)Litera ader im Voranschlag vorgesehene Ausgleich der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen auch bei Ausnützung aller Möglichkeiten nur durch eine Änderung ... mehr lesen...


§ 96 TGO Zweckbestimmung der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen

(1)Absatz einsAlle im Voranschlag vorgesehenen Mittelaufbringungen können, soweit sie nicht einem besonderen Zweck dienen, zur Deckung aller dort vorgesehenen Mittelverwendungen herangezogen werden. Die Mittelaufbringungen für Vorhaben nach § 82 dürfen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwend... mehr lesen...


§ 93 TGO Festsetzung des Voranschlages

(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat den Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr spätestens bis Ende November für die Dauer von zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Die Auflage ist jedenfalls für die Dauer der Auflagefrist öffentlich kundzumachen. Inne... mehr lesen...


§ 88 TGO Jahreswirtschaft, mittelfristiger Finanzplan

(1)Absatz einsDie Veranschlagung und Rechnungslegung erfolgt in der Form des in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 definierten integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts. Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellen. Der Rechnungsabs... mehr lesen...


§ 82 TGO Vorhaben, Nachweis

(1)Absatz einsDie Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen, die einzelne Vorhaben betreffen, sind entsprechend zu kennzeichnen und über die gesamte Laufzeit darzustellen. Vorhaben sind Investitionen in Sachanlagen oder Beteiligungen sowie einmalige Instandhaltungsmaßnahmen.(2)Absatz 2Ein Vorhab... mehr lesen...


§ 81 TGO Veräußerungen, Vermietungen, Verpachtungen

(1) Veräußerungen, Vermietungen und Verpachtungen sind, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, nach § 60 Abs. 1, allenfalls auch durch Verlautbarung in Druckwerken oder in elektronischen Medien öffentlich auszuschreiben.(2) Von einer öffentlichen Ausschreibung kann abgesehen werden, wenn d... mehr lesen...


§ 65 TGO Ermittlung des Ergebnisses

(1) Zur Durchführung der Volksbefragung sind amtliche Stimmzettel zu verwenden. Die Stimmzettel haben nach der Frage das Wort „Ja“ und einen daneben liegenden Kreis und das Wort „Nein“ und einen daneben liegenden Kreis zu enthalten. Die beiden Kreise sind in der selben Größe und Stärke, die Worte... mehr lesen...


§ 63 TGO Ausschreibung

(1) In den Fällen des § 61 Abs. 2 lit. a oder b hat der Bürgermeister, in den Fällen des § 61 Abs. 2 lit. c der Bürgermeister-Stellvertreter, die Volksbefragung innerhalb von drei Wochen auszuschreiben.(2) Die Volksbefragung ist spätestens innerhalb von sieben Wochen nach der Ausschreibung an ein... mehr lesen...


§ 62 TGO Einleitung

(1)Absatz einsJeder Stimmberechtigte kann beim Gemeindeamt einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung einbringen.(2)Absatz 2Anträge, die die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 und 3 nicht erfüllen, sind vom Bürgermeister innerhalb von zwei Wochen mit schriftlichem Bescheid abzuweisen.Anträg... mehr lesen...


§ 60 TGO Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen

(1) Verordnungen von Gemeindeorganen und Rechtsakte, die einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedürfen, sowie alle an die Allgemeinheit gerichteten Mitteilungen sind vom Bürgermeister, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für die Dauer von zwei Wochen unverzüglich an der Amtstafel de... mehr lesen...


§ 58 TGO Gemeindeamt

(1)Absatz einsDie Organe der Gemeinde haben sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben des Gemeindeamtes zu bedienen. In Stadtgemeinden führt das Gemeindeamt die Bezeichnung „Stadtamt“.(2)Absatz 2Der Bürgermeister ist der Vorstand des Gemeindeamtes. Ihm obliegen hiebei insbesondere:a)Litera adie Obsor... mehr lesen...


§ 53 TGO Behördliche Aufgaben

(1)Absatz einsSoweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist der Bürgermeister zur Erlassung von Bescheiden in den Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zuständig.(2)Absatz 2Der Bürgermeister hat fällige Gemeindeabgaben und sonstige durch Bescheid ein... mehr lesen...


§ 50 TGO Aufgaben des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister führt die Geschäfte der Gemeinde. Ihm obliegt die Entscheidung in allen Angelegenheiten, die nicht einem anderen Gemeindeorgan übertragen sind. Der Bürgermeister kann jedoch in jeder Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde die Meinung des Gemeinderates einho... mehr lesen...


§ 48 TGO Arbeitsweise des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse

(1)Absatz einsDer Gemeindevorstand und die Ausschüsse beraten und beschließen in Sitzungen.(2)Absatz 2Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Arbeitsweise des Gemeinderates für die Arbeitsweise des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse sinngemäß.(3)Absatz... mehr lesen...


§ 36 TGO Öffentlichkeit

(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, soweit im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist. Jedermann ist nach Maßgabe des vorhandenen Platzes berechtigt, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen sind n... mehr lesen...


§ 31 TGO Aufgaben des Gemeindevorstandes

(1)Absatz einsDem Gemeindevorstand obliegt, unbeschadet des § 30 Abs. 2, die Vorberatung und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, soweit hiefür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind.Dem Gemeindevorstand obliegt, unbeschadet des ... mehr lesen...


§ 30 TGO Aufgaben des Gemeinderates

(1) Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm gesetzlich sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten ins... mehr lesen...


§ 9 TGO Änderung eines Gemeinde- oder Ortschaftsnamens, Auflassung einer Ortschaft

(1)Absatz einsDie Gemeinden und ihre Ortschaften führen ihren bisherigen Namen.(2)Absatz 2Die Gemeinde kann ihren Namen ändern. Die Änderung des Namens bedarf der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeint... mehr lesen...


§ 60a TGO Amtstafel

(1) Beim Amtsgebäude des Gemeindeamts ist eine Amtstafel einzurichten, die jedenfalls während der Amtsstunden für jede Person uneingeschränkt zugänglich sein muss. Bestehen mehrere Amtsgebäude, so ist der Standort der Amtstafel im Zusammenhang mit der Kundmachung der Amtsstunden und der für den P... mehr lesen...


§ 60f TGO Bestellung durch die Bezirkshauptmannschaft

(1)Absatz einsAuf Antrag der Gemeinde kann ein vom Bürgermeister bestelltes Organ der öffentlichen Aufsicht für das Gebiet der betreffenden Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft zur Mitwirkung an der Vollziehunga)Litera ades § 8 Abs. 1 lit. d, e und f und Abs. 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Campinggesetz 2001, Tiroler (T-CG) aktualisiert


§ 4 T-CG Anzeigepflicht

(1)Absatz einsDie beabsichtigte Errichtung eines Campingplatzes, die beabsichtigte wesentliche Änderung eines Campingplatzes (Vorhaben) sowie die Errichtung, der Austausch und die örtliche Veränderung von Mobilheimen sind der Behörde schriftlich anzuzeigen.(2)Absatz 2Der Anzeige über die beabsich... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung (T-GL) aktualisiert


§ 8 T-GL

(1)Absatz einsDie Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung sowie der Umlaufbeschlüsse obliegt dem Landesamtsdirektor.(2)Absatz 2Der Schriftführer hat für jeden Beschluss der Landesregierung eine mit seiner Unterschrift beurkundete Ausfertigung zu erstellen. mehr lesen...


§ 2 T-GL

(1)Absatz einsDie im § 1 genannten Angelegenheiten der Landesverwaltung werden in der Geschäftsverteilung der Landesregierung (Anlage) den einzelnen Mitgliedern der Landesregierung zur Besorgung zugewiesen.Die im Paragraph eins, genannten Angelegenheiten der Landesverwaltung werden in der Geschäf... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) aktualisiert


§ 84 GKUFG 1998 Überweisung der Beiträge und Zuwendungen

Die Beiträge nach § 82 sowie die Zuwendungen nach § 83 Abs. 1 sind spätestens bis zum 15. eines jeden Monats dem Gemeindeverband zuzuführen. Hinsichtlich der Beiträge nach § 83 Abs. 3 gilt § 141 Abs. 4 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 sinngemäß.Die Beiträge nach Paragraph 82, sowie die Zuwendunge... mehr lesen...


§ 75 GKUFG 1998 Verwaltungskommission

(1)Absatz einsZur Erlassung der Verordnungen nach den §§ 8, 12 Abs. 1, 17, 19 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 68, § 43 Abs. 3 in Verbindung mit § 69 und nach § 68 Abs. 5 sowie zur Entscheidung in den Angelegenheiten nach den Abs. 2 und 3 wird die „Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfür... mehr lesen...


§ 68 GKUFG 1998 Krankenfürsorge

(1)Absatz einsDie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde, mit Ausnahme der Stadtgemeinde Innsbruck, oder zu einem Gemeindeverband stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes (Beamte) sowie Personen, die aus einem solchen Dienstverhältnis Versorgungsbezüge er... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Gemeinde-Bezügegesetz 1998, Tiroler (T-GB) aktualisiert


§ 11 T-GB Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen; Kundmachung

Bei der Beratung und der Beschlußfassung über die Erhöhung der Bezüge nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie über die Festsetzung der Bezüge nach § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 im Gemeinderat darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Diese Beschlüsse sind nach § 60 Abs. 1 der Tiroler Ge... mehr lesen...


§ 8 T-GB Anfall und Einstellung der Bezüge

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag des Beginnes der Funktion und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion.(2)Absatz 2Wird – außer im Fall des Abs. 3 – die Funktion nicht während des ganzen Monats ausgeübt, so gebührt in diesem Monat nur für jeden Tag der Funktion... mehr lesen...


§ 6 T-GB Bezüge des Bürgermeisters, der Bürgermeister-Stellvertreter, der amtsführenden Stadträte und der Stadträte; Bezugsfortzahlung

(1)Absatz einsDem Bürgermeister gebührt ein monatlicher Bezug. Dieser beträgt 165 v. H. des Ausgangsbetrages.(2)Absatz 2Den Bürgermeister-Stellvertretern, den amtsführenden Stadträten und den Stadträten gebührt ein monatlicher Bezug. Der Gemeinderat hat diesen entsprechend dem besonderen Maß der ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Bergsportführergesetz -TBSFG, Tiroler (TBSFG) aktualisiert


§ 39 TBSFG Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergführergesetz, LGBl. Nr. 14/1988, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 119/1993 außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig t... mehr lesen...


§ 37 TBSFG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWera)Litera aTätigkeiten nach § 1 Abs. 1 ausübt, ohne dazu nach § 2 Abs. 1, 2 oder 3 oder nach § 2a Abs. 1 oder 3 befugt zu sein, wobei das Anbieten von Bergsportführertätigkeiten der Ausübung dieser Tätigkeiten gleichzuhalten ist,Tätigkeiten nach Paragraph eins, Absatz eins, ausübt... mehr lesen...


§ 30 TBSFG Landesausschuß

(1)Absatz einsDer Landesausschuß besteht aus 13 Mitgliedern, die von der Landesversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden. Dem Landesausschuß muss jeweils mindestens ein Vertreter der Berufsgruppe der Berg- und Schiführer, der Bergwanderführer, der Schluchtenführer und der Sportkletterlehrer ange... mehr lesen...


§ 25l TBSFG Aufsichtsorgane

(1)Absatz einsZu Aufsichtsorganen des Tiroler Bergsportführerverbandes (§ 25k Abs. 2) dürfen nur Personen bestellt werden, dieZu Aufsichtsorganen des Tiroler Bergsportführerverbandes (Paragraph 25 k, Absatz 2,) dürfen nur Personen bestellt werden, diea)Litera adie österreichische Staatsbürgerscha... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Fischereiabgabegesetz, Tiroler (T-FischAG) aktualisiert


§ 7 T-FischAG Abgabenerklärung

Der Abgabenschuldner hat auf Verlangen der Abgabenbehörde eine Abgabenerklärung über die für die Bemessung der Abgabe maßgeblichen Verhältnisse zu übermitteln. Hiefür ist eine angemessene, zwei Monate nicht übersteigende Frist festzusetzen. mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Schischulgesetz 1995, Tiroler (T-SSG) aktualisiert


§ 59 T-SSG Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Tiroler Schischulgesetz, LGBl. Nr. 12/1989, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Tiroler Schischulgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 1989,, außer Kraft.(3)Absatz 3Mit diesem Geset... mehr lesen...


§ 52 T-SSG Aufsichtsorgane

(1)Absatz einsZu Aufsichtsorganen des Tiroler Schilehrerverbandes (§ 51 Abs. 2) dürfen nur Personen bestellt werden, dieZu Aufsichtsorganen des Tiroler Schilehrerverbandes (Paragraph 51, Absatz 2,) dürfen nur Personen bestellt werden, diea)Litera adie österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,b... mehr lesen...


§ 50 T-SSG Disziplinarausschuß, Disziplinarstrafen

(1)Absatz einsDer Disziplinarausschuß hat über Mitglieder des Tiroler Schilehrerverbandes, die das Ansehen ihres Standes oder ihre Pflichten gegenüber dem Verband verletzt haben, eine Disziplinarstrafe zu verhängen.(2)Absatz 2Der Disziplinarausschuß ist beim Amt der Tiroler Landesregierung einzur... mehr lesen...


§ 45 T-SSG Landesausschuß

(1)Absatz einsDer Landesausschuß besteht aus zehn Mitgliedern. Sie werden von der Landesversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Mitglieder werden im Falle ihrer Verhinderung durch ihre Ersatzmitglieder vertreten.(2)Absatz 2De... mehr lesen...


§ 5 T-SSG Voraussetzungen für die Erteilung der Schischulbewilligung

(1)Absatz einsDer Betrieb einer Schischule bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Schischulbewilligung). Eine Schischulbewilligung kann auch für die Erteilung von Schiunterricht in einer bestimmten Art oder in bestimmten Arten des Schilaufens oder für bestimmte Personengruppen erte... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Gemeindewahlordnung 1994 - TGWO 1994, Tiroler (TGWO 1994) aktualisiert


§ 9 TGWO 1994 Ausschluss vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit

(1)Absatz einsVom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach § 22 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 32/2018, vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inlä... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 231-240 von 280