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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den im § 40 Abs. 2 zweiter Satz bestimmten Fallbehördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024
Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den im § 40 Abs. 2 zweiter Satz bestimmten Fallbehördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024