Gesetzesaktualisierungen

13 Gesetze aktualisiert am 12.10.2024

Gesetze 1-10 von 13

37 Paragrafen zu Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) aktualisiert


Anl. 1/48 BDG 1979 Zollagerdienst

48.11. Im Zollagerdiensta)Litera aeine zwölfjährige Tätigkeit in einem Magazin oder eine gleichwertige Tätigkeit, davon zwei Jahre im Zollagerdienst der Verwendungsgruppe E undb)Litera bVerwendung als (stellvertretender) Leiter eines Zollagers (einschließlich Post- und Wertpaketlagers) der Zollve... mehr lesen...


Anl. 1/47 BDG 1979 Dienst in Unteroffiziersfunktion

47.7. (1) Im Dienst in Unteroffiziersfunktion wird das Erfordernis der Z 3.11 lit. a ersetzt durch eine vierjährige Verwendung47.7. (1) Im Dienst in Unteroffiziersfunktion wird das Erfordernis der Ziffer 3 Punkt 11, Litera a, ersetzt durch eine vierjährige Verwendunga)Litera aals zeitverpflichtet... mehr lesen...


Anl. 1/26 BDG 1979

VerwendungErfordernis26.1. Lehrer an mittleren und höheren Schulen und an der Heereslogistikschule, soweit sie nicht die Erfordernisse für eine der Verwendungsgruppen L 2a oder eine höhere Verwendungsgruppe erfüllen und auch nicht in Z 26.2 erfasst werden26.1. Lehrer an mittleren und höheren Schu... mehr lesen...


Anl. 1/12 BDG 1979 Höherer militärfachlicher Dienst

12.18. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 12.12 eine zweijährige Dienstleistung als Berufsmilitärperson der Verwendungsgruppe M BO 2.12.18. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Ziffer 12 Punkt 12, eine zweijährige Dienstleistung als Berufsmilitärperson der Verwendungsgruppe M BO 2.Definitivst... mehr lesen...


Anl. 1/08 BDG 1979 Allgemeiner Verwaltungsdienst

8.18. Die Erfordernisse der Z 8.15 und 8.16 können durch8.18. Die Erfordernisse der Ziffer 8 Punkt 15 und 8.16 können durcha)Litera adie Erfüllung der Erfordernisse der Z 1.12 oder 1.13,die Erfüllung der Erfordernisse der Ziffer eins Punkt 12, oder 1.13,b)Litera bden erfolgreichen Abschluss der G... mehr lesen...


Anl. 1/05 BDG 1979 Taucher in der Wasserbauverwaltung

5.15. Für Taucher in der Wasserbauverwaltung mit regelmäßiger Verrichtung einfacherer Taucherarbeiten die erfolgreiche Ablegung der Sprengberechtigungsprüfung, die Fähigkeit zur Ausführung von Unterwasserspreng- und -schneidearbeiten und die entsprechende Verwendung.5.16. (Anm.: aufgehoben durch ... mehr lesen...


Anl. 1/03 BDG 1979 Wirtschaftsdienst

3.34. Im Wirtschaftsdienst wird der in Z 3.11 lit. a angeführte vierjährige Zeitraum bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren durch die Zeit des erfolgreichen Besuches einer einschlägigen mittleren berufsbildenden Lehranstalt ersetzt.3.34. Im Wirtschaftsdienst wird der in Ziffer 3 Punkt 11, Litera a,... mehr lesen...


Anl. 1/02 BDG 1979 Definitivstellungserfordernisse:

2.25. Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule und veterinärmedizinisch-technischer Dienst) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2. mehr lesen...


§ 284 BDG 1979 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,)(3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und seiner Novellen können ab dem T... mehr lesen...


§ 249b BDG 1979 Ernennungserfordernisse

(1)Absatz einsDie besonderen Ernennungserfordernisse für die Beamten der Fernmeldebehörde sind gemeinsam mit den besonderen Ernennungserfordernissen für die Beamten des Post- und Fernmeldewesens in der Anlage 1 Z 30 bis 35 geregelt. Soweit in diesen Bestimmungen Richtverwendungen angeführt sind, ... mehr lesen...


§ 234 BDG 1979 Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse

(1)Absatz einsDie in der Anlage 2 angeführten Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften gelten so lange als Bundesgesetze weiter, bis eine entsprechende Grundausbildungsverordnung gemäß § 26 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 erlassen wird. Auf die in der Anlage 2 angeführt... mehr lesen...


§ 229 BDG 1979 Ernennungserfordernis

(1)Absatz einsDie in der Anlage 1 vorgeschriebene Zeit einer Verwendung in einer bestimmten Verwendungsgruppe gilt auch dann als erbracht, wenn sie der Beamte innerhalb des PTA-Bereiches1.Ziffer einsin einer höheren Verwendungsgruppe der Besoldungsgruppe der Beamten des Post- und Fernmeldewesens,... mehr lesen...


§ 214 BDG 1979 Amtsverschwiegenheit

§ 214.Paragraph 214, Auf Lehrpersonen, die Privatschulen zur Dienstleistung zugewiesen sind, ist § 46 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sie auch über Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Privatschule geboten ist, Stillschweigen zu bewahren haben. Eine Meldung gemäß § 5 Abs. 3 BAK-G oder... mehr lesen...


§ 207n BDG 1979 Schulcluster

(1)Absatz einsDie zur Vernetzung der Bildungsangebote, zur Verbesserung der Leitungsstrukturen und zur Erzielung von Synergien zu einem Schulcluster zusammengefassten Schulen bleiben Schulen im schulrechtlichen Sinn. Dienststelle im Sinne des § 278 Abs. 1 ist jedoch der Schulcluster.Die zur Verne... mehr lesen...


§ 207f BDG 1979 Begutachtungskommission und Auswahlverfahren

(1)Absatz einsDie Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten.(2)Absatz 2Der Begutachtungskommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:1.Ziffer einsdie Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor oder eine von ihr oder ihm zu bestellende fachlich geeignete Vertret... mehr lesen...


§ 207h BDG 1979 Funktionsdauer

(1)Absatz einsErnennungen auf Planstellen für leitende Funktionen sind zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren wirksam. In diesen Zeitraum sind auf Antrag Zeiten bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren einzurechnen, die bereits auf einer Planstelle für eine leitende Funktion (§ 207 Abs. 2) ... mehr lesen...


§ 207d BDG 1979 Bewerbung

§ 207d.Paragraph 207 d, Die Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung bei der Einreichungsstelle einzureichen. Die Zeit der Hauptferien ist in diese Frist nicht einzurechnen. Nicht rechtzeitig eingereichte Bewerbungsgesuche nehmen an dem weiteren Auswahlverfahr... mehr lesen...


§ 207c BDG 1979 Verlautbarung

§ 207c.Paragraph 207 c, Die Ausschreibung ist in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden. mehr lesen...


§ 203c BDG 1979 Verlautbarung

§ 203c.Paragraph 203 c, Die Ausschreibung ist in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden. mehr lesen...


§ 203a BDG 1979 Zuständigkeit und Ausschreibungstermin

(1)Absatz einsDie zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister sowie die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor haben für die ihrer oder seiner Vollziehung jeweils unmittelbar unterstehenden Schulen spätestens drei Monate vor Beginn jedes Schuljahres die für das betreffend... mehr lesen...


§ 200f BDG 1979 Institutsleitung

(1)Absatz einsFür die Hochschullehrperson, die mit der Leitung eines Institutes einer Pädagogischen Hochschule betraut ist, ist eine Festlegung gemäß § 200e Abs. 1 bis 5 nicht vorzunehmen. Diese Hochschullehrperson hat neben der Leitung des Instituts im gemäß Organisationsplan festgelegten Wirkun... mehr lesen...


§ 149 BDG 1979 Verwendungszeiten und Grundausbildungen

(1)Absatz einsDie in der Anlage 1 vorgeschriebene Zeit einer Verwendung in einer bestimmten Verwendungsgruppe gilt auch dann als erbracht, wenn sie die Militärperson zurückgelegt hat:1.Ziffer einsin einer gleichwertigen oder höheren Verwendung (Einstufung und Tätigkeit) in einer anderen Besoldung... mehr lesen...


§ 139 BDG 1979 Verwendungszeiten und Grundausbildungen

(1)Absatz einsDie in der Anlage 1 vorgeschriebene Zeit einer Verwendung in einer bestimmten Verwendungsgruppe gilt auch dann als erbracht, wenn sie der Beamte zurückgelegt hat:1.Ziffer einsin einer höheren Verwendungsgruppe des Allgemeinen Verwaltungsdienstes,2.Ziffer 2in einer gleichwertigen ode... mehr lesen...


§ 117 BDG 1979 Kosten

(1)Absatz einsDie Kosten des Verfahrens einschließlich der Reisegebühren und der Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher sind vom Bund zu tragen, wenn1.Ziffer einsdas Verfahren eingestellt,2.Ziffer 2der Beamte freigesprochen oder3.Ziffer 3gegen den Beamten eine Disziplinarverfügung e... mehr lesen...


§ 79b BDG 1979 Sonstige Rechte

(1)Absatz einsDie Beamtin oder der Beamte, die oder der eine zulässige Nebenbeschäftigung gemäß § 56 ausübt oder eine Telearbeit nach § 36a, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 50b, eine Pflegeteilzeit nach § 50e, einen Frühkarenzurlaub nach § 75d... mehr lesen...


§ 66 BDG 1979 Änderung des Urlaubsausmaßes

(1)Absatz einsDas in den §§ 65 und 72 ausgedrückte Urlaubsausmaß ändert sich entsprechend, wennDas in den Paragraphen 65 und 72 ausgedrückte Urlaubsausmaß ändert sich entsprechend, wenn1.Ziffer einsdie regelmäßige Wochendienstzeit der Beamtin oder des Beamten herabgesetzt ist oder2.Ziffer 2eine T... mehr lesen...


§ 61 BDG 1979 Pflichten des Beamten des Ruhestandes

(1)Absatz einsDie in den §§ 46 und 53 Abs. 2 Z 1 bis 4 genannten Pflichten obliegen auch dem Beamten des Ruhestandes.Die in den Paragraphen 46 und 53 Absatz 2, Ziffer eins bis 4 genannten Pflichten obliegen auch dem Beamten des Ruhestandes.(2)Absatz 2Hat der Beamte des Ruhestandes sein 60. Lebens... mehr lesen...


§ 53a BDG 1979 Schutz vor Benachteiligung

§ 53a.Paragraph 53 a, Die Beamtin oder der Beamte, die oder der gemäß § 53 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer in § 4 Abs. 1 BAK-G genannten strafbaren Handlung meldet oder einen Hinweis gemäß dem HSchG gibt, darf durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers als Re... mehr lesen...


§ 53 BDG 1979 Meldepflichten

(1)Absatz einsWird dem Beamten in Ausübung seines Dienstes der begründete Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die den Wirkungsbereich der Dienststelle betrifft, der er angehört, so hat er dies unverzüglich dem Leiter der Dienststelle zu melden.(1... mehr lesen...


§ 43 BDG 1979 Allgemeine Dienstpflichten

(1)Absatz einsDer Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.(2)Absatz 2Die Beamtin oder der Beamte hat in ihrem oder seinem ges... mehr lesen...


§ 32 BDG 1979 Management-Training

(1)Absatz einsDurch das Management-Training ist den Beamten, die auf Grund ihres Arbeitsplatzes befugt sind, maßgebliche Entscheidungen hinsichtlich der Planung, Organisation, Kontrolle und Durchführung gesetzter Ziele zu treffen, sowie den Beamten, die auf Grund ihres Arbeitsplatzes solche Entsc... mehr lesen...


§ 29 BDG 1979 Prüfungsorgane

(1)Absatz einsFür die Durchführung der Dienstprüfungen sind von den obersten Dienstbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich Prüfungskommissionen zu bilden. Als Mitglieder einer Prüfungskommission sind geeignete Personen heranzuziehen, die über entsprechende fachliche und pädagogische Qualifikatio... mehr lesen...


§ 20 BDG 1979 Auflösung des Dienstverhältnisses

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis wird aufgelöst durch1.Ziffer einsAustritt,2.Ziffer 2Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses,3.Ziffer 3Entlassung,3a.Ziffer 3 arechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangene... mehr lesen...


§ 12 BDG 1979

(1)Absatz einsDie Definitivstellungserfordernisse werden durch die Anlage 1 geregelt.(2)Absatz 2Die besonderen Ernennungs- und die Definitivstellungserfordernisse gelten als erfüllt, wenn der definitive Beamte auf eine andere Planstelle jener Verwendungsgruppe ernannt werden soll, der er bereits ... mehr lesen...


§ 11 BDG 1979 Definitives Dienstverhältnis

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis wird auf Antrag des Beamten definitiv, wenn er neben den Ernennungserfordernissen1.Ziffer einsdie für seine Verwendung vorgesehenen Definitivstellungserfordernisse erfüllt und2.Ziffer 2eine Dienstzeit von sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis vollendet... mehr lesen...


§ 9 BDG 1979 Personalverzeichnis

(1)Absatz einsJede Dienstbehörde hat über alle ihr angehörenden Beamtinnen und Beamten ein aktuelles Personalverzeichnis zu führen, welches mit dem Personalverzeichnis für Vertragsbedienstete zusammengefasst und den der Dienstbehörde angehörenden Beamtinnen und Beamten in elektronischer Form zur ... mehr lesen...


§ 3 BDG 1979 Besetzung von Planstellen

(1)Absatz einsDie Besetzung einer Planstelle und die Antragstellung hiefür bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Sie oder er hat dabei für eine gleichmäßige Behandlung der Beamten zu sorgen.(2)Absatz 2Die... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

1 Paragraf zu Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) aktualisiert


§ 91 GSVG Ärztliche Hilfe

(1)Absatz einsÄrztliche Hilfe wird durch niedergelassene Ärzte, durch Ärzte in Gruppenpraxen oder in Einrichtungen des Versicherungsträgers bzw. in Vertragseinrichtungen für die Dauer der Krankheit ohne zeitliche Begrenzung als Pflichtleistung gewährt. Im Rahmen der Krankenbehandlung (§ 90 Abs. 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

17 Paragrafen zu Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) aktualisiert


§ 90 AusG Inkrafttreten

§ 90.Paragraph 90, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 28, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 28,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)(2)Absatz 2Ferner ... mehr lesen...


§ 78 AusG Anwendungsbereich

§ 78.Paragraph 78, Dieser Unterabschnitt ist auf Bedienstete nach § 25 Abs. 1 anzuwenden, die Dieser Unterabschnitt ist auf Bedienstete nach Paragraph 25, Absatz eins, anzuwenden, die1.Ziffer einseine Verwendung anstreben, die nicht in den §§ 24 Abs. 1 Z 1 bis 6 oder 25 Abs. 1 angeführt ist, unde... mehr lesen...


§ 72 AusG Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieser Unterabschnitt ist auf die Aufnahme von Personen anzuwenden, die1.Ziffer einssich seit mindestens sechs Monaten in einem Verwaltungspraktikum nach Abschnitt Ia des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 befinden oder ihre Lehre beim Bund erfolgreich absolviert haben (ausgebildete ... mehr lesen...


§ 46 AusG Informationsgespräch

(1)Absatz einsHält es die das Aufnahmeverfahren durchführende Dienststelle im Hinblick auf die Art der zu erbringenden Tätigkeit für erforderlich, kann sie die nach Berücksichtigung der vorgelegten Unterlagen bestgereihten Bewerber und Bewerberinnen, und zwar um zumindest zwei mehr als Planstelle... mehr lesen...


§ 44 AusG Ergebnis der Eignungsprüfung

(1)Absatz einsVor dem Test ist vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine Mindestpunktezahl festzusetzen. Bewerber und Bewerberinnen, die diese Mindestpunktezahl nicht erreichen, scheiden aus dem weiteren Aufnahmeverfahren aus.(2)Absatz 2Jedem Bewerber und jeder B... mehr lesen...


§ 45 AusG Reihung für die Aufnahme in den Bundesdienst

(1)Absatz einsFür die Aufnahme in den Bundesdienst sind Bewerberinnen und Bewerber nach der Reihenfolge der bei der Eignungsprüfung erzielten Punktezahl heranzuziehen.(2)Absatz 2Von der in Abs. 1 angeführten Reihenfolge kann abgewichen werden, soweit dies aufgrund der dienstlichen Aufgaben erford... mehr lesen...


§ 36a AusG Nicht berücksichtigte Bewerber und Bewerberinnen

§ 36a.Paragraph 36 a, Nach der Entscheidung über die Besetzung der Planstelle hat die das Aufnahmeverfahren durchführende Dienststelle alle Bewerber und Bewerberinnen, die nicht berücksichtigt worden sind, hievon formlos zu verständigen. mehr lesen...


§ 28 AusG Aufnahmeverfahren

(1)Absatz einsDie Art und die Durchführung des in Betracht kommenden Aufnahmeverfahrens sind in den Unterabschnitten B bis F geregelt.(2)Absatz 2Von der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens nach Abs. 1 kann abgesehen werden, wenn die für die Aufnahme zuständige Dienststelle zur Auffassung gelang... mehr lesen...


§ 26 AusG

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnittes über die Aufnahmeverfahren sind nicht anzuwenden:1.Ziffer einsin den Fällen des § 24, wenn von einer Ausschreibung abgesehen wurde, undin den Fällen des Paragraph 24,, wenn von einer Ausschreibung abgesehen wurde, und2.Ziffer 2in den Fällen des § ... mehr lesen...


§ 25 AusG

(1)Absatz einsEine öffentliche Ausschreibung gemäß § 20 Abs. 1 sowie eine Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 2 haben nicht zu erfolgen:Eine öffentliche Ausschreibung gemäß Paragraph 20, Absatz eins, sowie eine Bekanntmachung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, haben nicht zu erfolgen:1.Ziffer einsfür Tätig... mehr lesen...


§ 24 AusG Ausschreibungs- und Bekanntmachungspflichten

(1)Absatz einsVon einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 20 Abs. 1 sowie von einer Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 2 kann abgesehen werden:Von einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Paragraph 20, Absatz eins, sowie von einer Bekanntmachung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, kann abgesehen werden:1.Zi... mehr lesen...


§ 23 AusG Verlautbarung

(1)Absatz einsDie Ausschreibung ist in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu veröffentlichen.(2)Absatz 2Die Ausschreibung kann daneben auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden (zum Beispiel an der A... mehr lesen...


§ 9 AusG Prüfung der Bewerbungsgesuche

(1)Absatz einsDie Begutachtungskommission hat die rechtzeitig einlangenden Bewerbungsgesuche, insbesondere die im Sinne des § 6 Abs. 1 darin angeführten Gründe, zu prüfen und sich – soweit erforderlich, auch in Form eines Bewerbungsgespräches – einen Eindruck über die Gesamtpersönlichkeit, die Fä... mehr lesen...


§ 6 AusG Bewerbung

(1)Absatz einsBewerber um die im Abschnitt II angeführten Funktionen oder Arbeitsplätze haben in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen.Bewerber um die im Abschnitt rö... mehr lesen...


§ 5 AusG Ausschreibung

(1)Absatz einsDie Ausschreibung nach den §§ 2 und 3 hat jene Zentralstelle zu veranlassen, in deren Bereich die Betrauung mit einer Funktion wirksam werden soll. In den Fällen des § 4 haben die Ausschreibungen von jenen Dienststellen zu erfolgen, die Dienstbehörden sind und in deren Bereich die B... mehr lesen...


§ 1 AusG Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze

(1)Absatz einsDie Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und die Bewerbung um Funktionen und Arbeitsplätze beim Bund stehen allen österreichischen Staatsbürgern (Inländerinnen und Inländern) offen.(2)Absatz 2Den im Abs. 1 genannten Inländerinnen und Inländern sind Personen mit unbeschränkt... mehr lesen...


§ 2 AusG Leitungsfunktionen in Zentralstellen

(1)Absatz einsVor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden Organisationseinheiten in einer Zentralstelle ist die betreffende Funktion, soweit sie nicht einer niedrigeren Funktionsgruppe als der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist, auszuschreiben:1.Ziff... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

4 Paragrafen zu Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) aktualisiert


§ 107 B-BSG Inkrafttreten

§ 107.Paragraph 107, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 69, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 69,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)(2)Absatz 2Die ü... mehr lesen...


§ 32 B-BSG Verordnungen über Arbeitsstätten

§ 32.Paragraph 32, Die Bundesregierung hat in Durchführung des 2. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:1.Ziffer einsdie behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden,2.Ziffer 2die Bestellung von für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Personen und3.Ziffer 3die Bere... mehr lesen...


§ 25 B-BSG Brandschutz und Explosionsschutz

(1)Absatz einsDer Dienstgeber hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten zu vermeiden.(2)Absatz 2Der Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Eva... mehr lesen...


§ 2 B-BSG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsBedienstete im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis oder in einem in § 12 Abs. 2 Z 4 lit. a bis f des Gehaltsgesetzes 1956 – GehG, BGBl. Nr. 54/1956, in der am 1. Jänner 2015 geltenden Fassung ang... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

9 Paragrafen zu Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) aktualisiert


§ 77 RGV Inkrafttreten von Änderungen dieses Bundesgesetzes

(1)Absatz eins§ 21 Abs. 1 und § 25c Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 256/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.Paragraph 21, Absatz eins und Paragraph 25 c, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993, treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 75a RGV

(1)Absatz einsDie Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. II Nr. 434/2001, gilt mit den in Abs. 2 vorgenommenen Änderungen so lange als Bundesgesetz weiter, bis eine gemäß § 25c Abs. 1 ergangene Verordnung der Bundesregierung ... mehr lesen...


§ 74 RGV Vertragsbedienstete

§ 74.Paragraph 74, Dieses Bundesgesetz ist – mit Ausnahme des § 27 Abs. 2 – auch auf die Vertragsbediensteten nach § 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 anzuwenden. Dieses Bundesgesetz ist – mit Ausnahme des Paragraph 27, Absatz 2, – auch auf die Vertragsbediensteten nach Paragraph eins, des ... mehr lesen...


§ 25c RGV

(1)Absatz einsDas Ausmaß der Reisezulage (§ 4 Z 2) ist unter Bedachtnahme auf die durchschnittlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft im ausländischen Aufenthaltsort durch Verordnung der Bundesregierung festzusetzen.Das Ausmaß der Reisezulage (Paragraph 4, Ziffer 2,) ist unter Bedachtnahme a... mehr lesen...


§ 13 RGV Reisezulage

(1)Absatz einsDie Reisezulage umfasst1.Ziffer einsdie Tagesgebühra)Litera anach Tarif I in der Höhe von 30 € odernach Tarif römisch eins in der Höhe von 30 € oderb)Litera bnach Tarif II in der Höhe von 22 € undnach Tarif römisch II in der Höhe von 22 € und2.Ziffer 2die Nächtigungsgebühr in der Hö... mehr lesen...


§ 11 RGV

(1)Absatz einsWenn bei einer Dienstreise mangels eines Massenbeförderungsmittels oder anderer Beförderungsmittel Wegstrecken von mehr als einem Kilometer zu Fuß zurückgelegt werden müssen, gebührt dem Beamten ein Kilometergeld. Das Kilometergeld beträgt für die auf solche Art zurückgelegten Wegst... mehr lesen...


§ 10 RGV

(1)Absatz einsDie Benützung von Beförderungsmitteln, die nicht Massenbeförderungsmittel im Sinne des § 6 Abs. 1 sind, ist zulässig, wenn die Benützung dieses Beförderungsmittels im dienstlichen Interesse liegt. Hiebei gebührt dem Beamten, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes besti... mehr lesen...


§ 7 RGV

(1)Absatz einsDie Beamtin oder der Beamte hat bei Eisenbahnfahrten Anspruch auf Ersatz der Kosten für1.Ziffer einsdie Benützung der zweiten Wagenklasse,2.Ziffer 2die Benützung allenfalls zuschlagspflichtiger Züge gegen Nachweis und3.Ziffer 3eine Platzreservierung gegen Nachweis.(2)Absatz 2Der Bea... mehr lesen...


§ 2 RGV

(1)Absatz einsEine Dienstreise im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn sich ein Beamter zur Ausführung eines ihm erteilten Dienstauftrages oder auf Grund einer Dienstinstruktion an einen außerhalb des Dienstortes (außerhalb des Ortes der Dienstzuteilung) gelegenen Ort begibt und die Wegstrecke... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

1 Paragraf zu Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) aktualisiert


§ 85 BSVG Ärztliche Hilfe

(1)Absatz einsDie ärztliche Hilfe wird durch Vertragsärzte und Vertrags-Gruppenpraxen, durch Wahlärzte und Wahl-Gruppenpraxen (§ 88 Abs. 1) sowie durch Ärzte in eigenen Einrichtungen des Versicherungsträgers und in Vertragseinrichtungen (§ 80) gewährt. Die Satzung kann unter Bedachtnahme auf die ... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

4 Paragrafen zu Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG) aktualisiert


§ 67 BB-PG Anwendung des APG

(1)Absatz einsZum Zweck der Bemessung der Pension nach dem APG wird für den Beamten ein Pensionskonto unter Anwendung des APG eingerichtet und geführt.(2)Absatz 2Die Einrichtung und Führung der Pensionskonten obliegt der gemäß § 52a des Bundesbahngesetzes zuständigen Gesellschaft oder Einrichtung... mehr lesen...


§ 60 BB-PG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie §§ 55 bis 59 und die Abs. 2 und 3 sind nur auf Pensionen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 erstmals gebühren.Die Paragraphen 55 bis 59 und die Absatz 2 und 3 sind nur auf Pensionen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 erstmals gebühren.(2)Absatz 2Erwerbseinkommen ... mehr lesen...


§ 37 BB-PG Auswirkung künftiger Änderungen pensionsrechtlicher Bestimmungen, des Gehaltes und der ruhegenussfähigen Zulagen

(1)Absatz einsÄnderungen dieses Bundesgesetzes, durch die weder die Höhe der Leistungen nach diesem Bundesgesetz geändert wird noch die Anspruchsvoraussetzungen auf diese Leistungen geändert werden, gelten auch für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens Anspruch auf monatlich wiederke... mehr lesen...


§ 29 BB-PG Beschränkung der Wirksamkeit des Verzichtes und der Abtretung

(1)Absatz einsDer Verzicht auf die Anwartschaft auf Pensionsversorgung oder auf den Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt worden ist. Sind Personen vorhanden, für die die Beamtin oder der Beamte Anwartschaft auf Pensionsversorgung erworben hat, so ... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

4 Paragrafen zu Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG) aktualisiert


§ 22 BThPG Wirksamkeitsbeginn.

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1958 in Kraft.(2)Absatz 2Die auf Grund dieses Bundesgesetzes zu erlassenden Verordnungen können vom Tage seiner Kundmachung an erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.(3)Absatz 3Mit dem Wirksa... mehr lesen...


§ 19 BThPG Parallelrechnung

(1)Absatz einsAbschnitt III gilt nur für Bundestheaterbedienstete, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1. Jänner 1976 geboren sind und sich am 31. Dezember 2004 im Dienststand befinden.Abschnitt römisch III gilt nur für Bundestheaterbedienstete, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1... mehr lesen...


§ 11 BThPG Anpassung der Ruhe(Versorgungs)genüsse

(1)Absatz einsDie nach diesem Bundesgesetz gebührenden Ruhe- und Versorgungsbezüge sind zum selben Zeitpunkt und im selben Ausmaß wie die Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung anzupassen, wenn auf sie bereits1.Ziffer einsvor dem 1. Jänner des betreffenden Jahres ein Anspruch bestande... mehr lesen...


§ 10 BThPG Pensionsbeitrag

(1)Absatz einsBundestheaterbedienstete des Dienststandes, auf die dieses Bundesgesetz anzuwenden ist, haben von ihren Dienstbezügen, von den Sonderzahlungen und vom Nebengebührendurchschnittssatz Pensionsbeiträge im Ausmaß der nachstehenden Prozentsätze zu entrichten.(2)Absatz 2Der Pensionsbeitra... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

13 Paragrafen zu Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) aktualisiert


§ 42 B-GlBG Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Studium

(1)Absatz einsFür Studienwerberinnen, Studienwerber und Studierende an Universitäten gilt ferner, dass sie auch im Zusammenhang mit ihrem Studium, insbesondere bei1.Ziffer einsder Zulassung zum ordentlichen oder außerordentlichen Studium,2.Ziffer 2dem Zugang zu Lehrveranstaltungen mit einer besch... mehr lesen...


§ 35 B-GlBG Bestellung der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)

(1)Absatz einsIn jeder Dienststelle, in der mindestens fünf Dienstnehmerinnen beschäftigt sind, kann die oder der Vorsitzende der Arbeitsgruppe eine Dienstnehmerin zur Kontaktfrau (Frauenbeauftragten) bestellen. Für zwei oder mehrere Dienststellen kann eine gemeinsame Kontaktfrau (Frauenbeauftrag... mehr lesen...


§ 29 B-GlBG Aufgaben der Arbeitsgruppen

(1)Absatz einsDie Arbeitsgruppen haben sich mit allen die Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Ressort betreffenden... mehr lesen...


§ 27 B-GlBG Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten

(1)Absatz einsDie Gleichbehandlungsbeauftragten haben sich mit allen die Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in ihrem... mehr lesen...


§ 23 B-GlBG Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

(1)Absatz einsDie Senate der Kommission haben sich in ihrem Zuständigkeitsbereich (§ 22a) mit allen die Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der ... mehr lesen...


§ 22a B-GlBG Senate

(1)Absatz einsDie Kommission hat in Senaten zu entscheiden. Die beiden einzurichtenden Senate sind für folgende Bereiche zuständig:1.Ziffer einsSenat I für die Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts (I. Teil, 1. Hauptstück),Senat römisch eins für die Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts (... mehr lesen...


§ 20 B-GlBG Fristen

(1)Absatz einsAnsprüche von Bewerberinnen oder Bewerbern nach § 17 und von vertraglichen Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmern nach § 18 sind binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche nach den §§ 17 und 18 beginnt mit Ablauf des Tages, an de... mehr lesen...


§ 7 B-GlBG Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen

(1)Absatz einsDie beabsichtigte Besetzung eines Arbeitsplatzes, der innerhalb einer Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe einer Funktionsgruppe oder einer höheren Bewertungsgruppe zugeordnet ist und nicht bereits auf Grund von in anderen Bundesgesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ausschreibun... mehr lesen...


§ 4a B-GlBG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsEine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.(2)Absatz 2Eine unmittelbare Diskriminierung aufgru... mehr lesen...


§ 3 B-GlBG Gleichstellung

§ 3.Paragraph 3, Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung aufgrund des Geschlechts und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie pflegenden Angehörigen. mehr lesen...


§ 2 B-GlBG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsDienststellen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die Behörden, Ämter und anderen Verwaltungsstellen sowie die Anstalten und Betriebe des Bundes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.(2)Absatz 2Zentralstellen im Sinne d... mehr lesen...


§ 1 B-GlBG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, für1.Ziffer einsBedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen,2.Ziffer 2Personen mit einem freien Dienstvertrag zum Bund,3.Ziffer 3Lehrlinge des Bund... mehr lesen...


Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 § 0 gültig von 16.03.2020 bis 09.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24

3 Paragrafen zu Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (BLVG) aktualisiert


§ 15 BLVG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1964 in Kraft.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die bisher geltenden Bestim... mehr lesen...


§ 7 BLVG

(1)Absatz einsDer zuständige Bundesminister hat für Unterrichtsgegenstände, die1.Ziffer einsvom § 2 nicht erfasst sind odervom Paragraph 2, nicht erfasst sind oder2.Ziffer 2neu eingeführt werden,das Ausmaß der Lehrverpflichtung durch Verordnung festzusetzen. Maßgebend hiefür ist die Belastung des... mehr lesen...


§ 3 BLVG

(1)Absatz einsDas Ausmaß der Lehrverpflichtung der Leiter der unter § 1 Abs. 1 fallenden Schulen und der Leiter der Bundeskonvikte vermindert sich je nach der Zuweisung dieser Schulen und Bundeskonvikte zu den Dienstzulagengruppen im Sinne des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54. Das Ausm... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.10.24
Gesetze 1-10 von 13