Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 261-270 von 280

5 Paragrafen zu Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG 2015) aktualisiert


§ 23 WFPolG 2015 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer den Vorschriften der §§ 3, 4 Abs. 2, 5 bis 9, 11 Abs. 1 und 6 bis 10, 12 Abs. 1, 13, 13a Abs. 1, 14 Abs. 1, 3 und 5, 15 bis 18, 19 Abs. 1 und 2 sowie 19a dieses Gesetzes oder einer auf Grund desselben ergangenen Verordnung zuwiderhandelt oder unbeschadet der Bestimmungen des Abs... mehr lesen...


§ 20 WFPolG 2015 Verordnungsermächtigung

§ 20.Paragraph 20, Durch Verordnung der Landesregierung können nähere Bestimmungen getroffen werden über1.Ziffer einsden Umfang, die Art und die Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Wartungsarbeiten von Abgas- und Feuerungsanlagen (§ 14),den Umfang, die Art und die Durchführung der Kehr-, Üb... mehr lesen...


§ 6 WFPolG 2015 Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung

(1)Absatz einsBrandgefährliche Stoffe sind so zu lagern und zu verwahren, dass eine vorhersehbare Gefahr der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes vermieden und dessen Bekämpfung nicht erschwert wird.(2)Absatz 2Die bei Arbeiten anfallenden brandgefährlichen Abfälle und Reste, wie Säge- oder M... mehr lesen...


§ 2 WFPolG 2015 Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieses Gesetzes ist:1.Ziffer einsAbgasanlage: Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe ins Freie;2.Ziffer 2Abgasanlage – mehrfach belegt: Anlage, bei der zwei oder mehr Feuerstätten in verschiedenen Aufstellu... mehr lesen...


§ 1 WFPolG 2015 Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Verhütung und Bekämpfung von Bränden sowie die Einschränkung der durch den Betrieb von Feuerungsanlagen verursachten Luftverunreinigungen.(2)Absatz 2Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind Angelegenheiten ausgenommen, die in der Gesetzgebung Bundessache sin... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Energieausweisdatenbank-Verordnung (EADBV) aktualisiert


Anl. 1 EADBV

A. Schlüsselattribute für Energieausweise:1.Ziffer einsGemeindekennzahl des Objektes, für das der Ausweis erstellt wurde2.Ziffer 2Adresse des Objektes (eines Gebäudes: Gemeindename, Ort, Postleitzahl, Straße, ONr., Stiege bzw. Haus)3.Ziffer 3bei Nutzungseinheit: Top-/Türnummer4.Ziffer 4Adresscode... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

20 Paragrafen zu Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) aktualisiert


§ 76 WElWG 2005 Unionsrecht

(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und die Seveso II-Richtlinie umgesetzt.(2)Absatz 2Durch die §§ 1, 2, 3, 31, 33, 38, 41, 42, 42b, 43a, 44a, 46, 52 und 53 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 10/2008 wird die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie umgeset... mehr lesen...


§ 73 WElWG 2005 Einrichtung und Verwaltung eines Fonds

(1)Absatz einsZur Förderung von Ökostromanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Wien ist ein Verwaltungsfonds eingerichtet. Die Mittel des Fonds werden aufgebracht1.Ziffer einsaus Strafbeträgen gemäß § 72,aus Strafbeträgen gemäß Paragraph 72,,2.Ziffer 2aus Zinsen der Fondsmittel,3.Ziffer 3aus Mi... mehr lesen...


§ 72 WElWG 2005 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen ist, begeht, sofern sich aus den Absätzen 2 oder 3 nichts anderes ergibt, wer1... mehr lesen...


§ 70a WElWG 2005 Überwachungsaufgaben

(1)Absatz einsDie Behörde hat im Rahmen ihrer den Elektrizitätsmarkt betreffenden Überwachungsfunktion insbesondere folgende Überwachungsaufgaben wahrzunehmen:1.Ziffer einsdie Versorgungssicherheit in Bezug auf Zuverlässigkeit und Qualität des Netzes, sowie die kommerzielle Qualität der Netzdiens... mehr lesen...


§ 50 WElWG 2005 Anzeige, Ausübungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsDie Tätigkeit eines Bilanzgruppenverantwortlichen darf eine natürliche oder juristische Person, die eingetragener Unternehmer ist, oder eine eingetragene Personengesellschaft ausüben, wenn sie ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland oder in einem anderen Staat hat, dessen Angehörige auf ... mehr lesen...


§ 46c WElWG 2005 Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten

(1)Absatz einsHerkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter KWK aus Anlagen mit Standort in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragstaat gelten als Herkunftsnachweise im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie zumindest den Anforderungen des Anhang X der Energieeffizienzrichtlinie entsprechen.... mehr lesen...


§ 42 WElWG 2005 Einteilung und Aufgaben der Regelzonen

(1)Absatz einsDer vom Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG in Wien abgedeckte Netzbereich ist Bestandteil einer Regelzone. Der Betreiber dieses Übertragungsnetzes gilt als nach diesem Gesetz benannter Regelzonenführer.(2)Absatz 2Zusätzlich zu den im Abschnitt 1 des Hauptstücks III und in §... mehr lesen...


§ 41a WElWG 2005 Netzentwicklungsplan

(1)Absatz einsDer Übertragungsnetzbetreiber hat der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt. Eine Kopie des zur Gen... mehr lesen...


§ 41 WElWG 2005 Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber

(1)Absatz einsZusätzlich zu den im Abschnitt 1 festgelegten Pflichten sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet,1.Ziffer einsdas von ihnen betriebene Netz sicher, zuverlässig, leistungsfähig und unter Bedachtnahme auf den Umweltschutz zu betreiben und zu erhalten,2.Ziffer 2die Fähigkeit des... mehr lesen...


§ 40 WElWG 2005 Allgemeine Anschlusspflicht

(1)Absatz einsVerteilernetzbetreiber sind verpflichtet, zu den jeweils genehmigten Allgemeinen Netzbedingungen mit Netzzugangsberechtigten innerhalb des von ihrem Verteilernetz abgedeckten Gebietes privatrechtliche Verträge über den Anschluss an ihr Netz abzuschließen. Die Allgemeine Anschlusspfl... mehr lesen...


§ 38 WElWG 2005 Pflichten der Verteilernetzbetreiberinnen oder Verteilernetzbetreiber

(1)Absatz einsZusätzlich zu den im Abschnitt 1 festgelegten Pflichten sind die Verteilernetzbetreiberinnen und Verteilernetzbetreiber verpflichtet,1.Ziffer einsdas von ihnen betriebene Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig unter Bedachtnahme auf den Umweltschutz zu betreiben und zu erhalten... mehr lesen...


§ 32 WElWG 2005 Verweigerung des Netzzuganges

(1)Absatz einsEin Netzbetreiber kann den Netzzugang aus nachstehenden Gründen ganz oder teilweise verweigern:1.Ziffer einsbei außergewöhnlichen Netzzuständen (Störfälle) oder2.Ziffer 2bei mangelnden Netzkapazitäten.(2)Absatz 2Der Netzbetreiber hat die Verweigerung dem Netzzugangsberechtigten unte... mehr lesen...


§ 31 WElWG 2005

Paragraph 31, entfällt; LGBl. Nr. 33/2022 vom 12. Juli 2022 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 2022, vom 12. Juli 2022 mehr lesen...


§ 16 WElWG 2005 Wiederkehrende Überprüfung

(1)Absatz einsDer Betreiberin oder Betreiber einer genehmigten Erzeugungsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie den nach §§ 7, 12, 13 und 15 ergangenen Bescheiden entspricht. Sofern in diesen Bescheiden nichts anderes bestimmt ist, betragen die Fristen f... mehr lesen...


§ 7 WElWG 2005 Vereinfachtes Verfahren

(1)Absatz einsErgibt sich aus dem Genehmigungsantrag und dessen Unterlagen, dass die Erzeugungsanlage1.Ziffer einsmit fester oder flüssiger Biomasse, Bio-, Klär- oder Deponiegas, geothermischer Energie, Wasser, Wind oder Abfällen betrieben wird und die installierte Engpassleistung maximal 250 kW ... mehr lesen...


§ 6a WElWG 2005 Anzeigepflicht

(1)Absatz einsDie Errichtung, wesentliche Änderung und der Betrieb einer Fotovoltaikanlage mit einer Engpassleistung von maximal 50 kW, sofern die Anlage nicht gemäß § 6 Abs. 1 Z 5 davon ausgenommen ist, ist der Behörde unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Ausführung anzuz... mehr lesen...


§ 6 WElWG 2005 Entfall der Anzeige- oder Genehmigungspflicht

(1)Absatz einsKeiner Anzeige oder Genehmigung bedürfen:1.Ziffer einsmobile Erzeugungsanlangen;2.Ziffer 2Erzeugungsanlagen, die ganz oder teilweise gewerberechtlichen, eisenbahnrechtlichen, bergbaurechtlichen, luftfahrtrechtlichen, schifffahrtrechtlichen oder abfallrechtlichen Bestimmungen unterli... mehr lesen...


§ 2 WElWG 2005 Begriffsbestimmungen und Verweisungen

(1)Absatz einsIm Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„aerothermische Energie“ Energie, die in Form von Wärme in der Umgebungsluft gespeichert ist;1a.Ziffer eins a„Agentur“ die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gemäß Verordnung 2009/713/EG;2.Ziffe... mehr lesen...


Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 13.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 33/2022 § 0 gültig von 01.12.2018 bis 12.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 73/2021... mehr lesen...


§ 12a WElWG 2005 Vorhersehbare Zeitpläne

§ 12a.Paragraph 12 a, Die Behörde hat für sämtliche Verwaltungsverfahren, die aufgrund dieses Gesetzes für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen, die mit Wind, Sonne (Fotovoltaik), geothermischer Energie, Umgebungsenergie, Wasserkraft oder Energie aus fest... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) aktualisiert


§ 11 WKGVO In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2§ 3 Abs. 1 Z 2 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 20... mehr lesen...


§ 3 WKGVO Betreuungspersonen

(1)Absatz einsFür jede Gruppe ist folgende Mindestanzahl an Betreuungspersonen vorzusehen, wobei diese im Ausmaß einer Vollbeschäftigung zu verwenden sind, sofern nicht im Folgenden ausdrücklich anderes bestimmt wird:1.Ziffer einsKleinkindergruppe:–Strichaufzählungeine Elementarpädagogin oder ein... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Wiener Pflegekindergeldverordnung (WPKGVO) aktualisiert


§ 1 WPKGVO Pflegekindergeld

(1)Absatz einsDas Pflegekindergeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind:–Strichaufzählungbis zum 6. Lebensjahr: EUR 601,– (Richtsatz 1)–Strichaufzählungvom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 630,– (Richtsatz 2)–Strichaufzählungvom 10. bis zum 15. Leben... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Verwaltungsgericht Wien (W-VGWG) aktualisiert


§ 26 W-VGWG Arbeitsgebiet

§ 26.Paragraph 26, Den Landesrechtspflegerinnen und Rechtspflegern obliegt die eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerden in den folgenden, das Arbeitsgebiet Gesundheit und Soziales betreffenden Angelegenheiten, sofern die Angelegenheit dem Mitglied, dem die Landesrechtsp... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

7 Paragrafen zu Wiener Stadtverfassung (WStV) aktualisiert


§ 106 WStV

(1)Absatz einsDer Magistrat wird, abgesehen von der Magistratsdirektion und von den magistratischen Bezirksämtern, in Geschäftsgruppen und innerhalb dieser in Abteilungen (Betriebe), den Krankenanstaltenverbund oder in Unternehmungen eingeteilt.(2)Absatz 2Diese Geschäftsgruppen sind den Verwaltun... mehr lesen...


§ 91 WStV

(1)Absatz einsDer Bürgermeister führt den Vorsitz in den Sitzungen des Stadtsenates und hat Sitz in allen Gemeinderatsausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen. Zum Vorsitzenden im Gemeinderat kann er gewählt werden (§ 23), wenn er Mitglied des Gemeinderates ist. Unter der gleichen Vorausset... mehr lesen...


§ 73f WStV Prüfungsinitiativen; Prüfungsbefugnis

§ 73f.Paragraph 73 f,(1)Absatz einsDer Stadtrechnungshof hat auch auf Ersuchen von mindestens 13 Mitgliedern des Gemeinderates besondere Akte der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle durchzuführen und das Ergebnis dem Gemeinderat mitzuteilen. Jedes Gemeinderatsmitglied darf pro Kalenderjahr nicht ... mehr lesen...


§ 73e WStV Gemeinsame Bestimmungen

§ 73e.Paragraph 73 e,Von der Prüfung nach § 73b, § 73c und § 73d sind die auf die Gebarung und Sicherheit bezogenen Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane ausgenommen.Von der Prüfung nach Paragraph 73 b,, Paragraph 73 c und Paragraph 73 d, sind die auf die Gebarung und Sicherheit bezogenen Be... mehr lesen...


§ 73b WStV Gebarungskontrolle

§ 73b.Paragraph 73 b,(1)Absatz einsDer Stadtrechnungshof hat die gesamte Gebarung der Gemeinde und der von Organen der Gemeinde verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds, Stiftungen und Anstalten auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Ordnungsmäßigkeit und auf die Sparsamkeit... mehr lesen...


§ 73 WStV

(1)Absatz einsDer Stadtrechnungshof wird vom Stadtrechnungshofdirektor geleitet. Auf seinen Vorschlag sind dem Stadtrechnungshof die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Personal- und Sachmittel zuzuteilen. Die Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen des Stadtrechnungshofes sind im V... mehr lesen...


§ 69 WStV

Die Aufnahme in den Gemeindedienst erfolgt durch den Bürgermeister, soweit nicht der Bürgermeister die Aufnahme bestimmter Gruppen von Bediensteten aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit einer Dienststelle des Magistrats überträgt, die nach ihrem Aufgabenbereich zur Durchführun... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

16 Paragrafen zu Wiener Museumsgesetz (Wr. MuG) aktualisiert


Anl. 1 Wr. MuG

ObjekteBeethoven Museum1190 Wien, Probusgasse 6Beethoven Eroicahaus1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 92Haydnhaus1060 Wien, Haydngasse 19Hermesvilla1130 Wien, Lainzer TiergartenOtto Wagner Hofpavillon Hietzing1130 Wien, Schönbrunner SchloßstraßeOtto Wagner Kirche am Steinhof1140 Wien, Baumgartner H... mehr lesen...


§ 18 Wr. MuG Beendigung der Mitgliedschaft zur Direktion

(1)Absatz einsDie Mitgliedschaft zur Direktion der Anstalt erlischt durcha)Litera aAblauf der Funktionsperiode,b)Litera bRücktritt,c)Litera cAbberufung,d)Litera dTod,e)Litera ebei Vorliegen der Voraussetzungen des Amtsverlustes auf Grund einer gerichtlich strafbaren Handlung (§ 27 StGB).bei Vorli... mehr lesen...


§ 17 Wr. MuG Berichtspflichten der Direktion

(1)Absatz einsDie Direktion hat jährlich dem Wiener Landtag im Wege der Wiener Landesregierung und des für Kultur zuständigen Ausschusses einen Bericht über das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens 30. April des jeweiligen Folgejahres vorzulegen. Der Bericht soll die Erreichung der im Gesetz v... mehr lesen...


§ 16 Wr. MuG Wettbewerbsverbot

(1)Absatz einsDie Mitglieder der Direktion dürfen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates weder ein Unternehmen betreiben noch im Geschäftszweig der Anstalt für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen sich ohne Zustimmung des Aufsichtsrates auch nicht an einem Unternehmen als persönli... mehr lesen...


§ 15 Wr. MuG Beschränkung der Vertretungsbefugnis

(1)Absatz einsDie Direktion ist der Anstalt gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, die dieses Gesetz, die Satzung oder der Aufsichtsrat für den Umfang seiner Vertretungsbefugnis festgesetzt hat.(2)Absatz 2Dritten gegenüber ist eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis unwirksam, ... mehr lesen...


§ 14 Wr. MuG Vertretung der Anstalt

(1)Absatz einsDie Anstalt wird durch die Direktion vertreten. Die Mitglieder der Direktion sind ausschließlich gemeinschaftlich zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Fertigung für die Anstalt befugt, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt. Für den Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes der... mehr lesen...


§ 13 Wr. MuG Aufgaben der Direktion

§ 13.Paragraph 13, Die Direktion führt die Geschäfte der Anstalt unter eigener Verantwortung. Ihr obliegen alle Aufgaben, die nicht vom Aufsichtsrat wahrzunehmen sind. Die Direktion ist gegenüber allen Bediensteten der Anstalt sowie gegenüber allen der Anstalt zugewiesenen Bediensteten weisungsbe... mehr lesen...


§ 12 Wr. MuG Bestellung der Direktion

(1)Absatz einsDie Direktion besteht aus zwei Mitgliedern, einer künstlerisch-wissenschaftlichen Direktorin bzw. einem künstlerisch-wissenschaftlichen Direktor und einer kaufmännischen Direktorin bzw. eines kaufmännischen Direktors. Die Wiener Landesregierung bestellt die Direktion auf höchstens f... mehr lesen...


§ 11 Wr. MuG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder

(1)Absatz einsDie Mitglieder der Organe haben bei der Geschäftsführung, im Rahmen der Mitwirkung an der Geschäftsführung und im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Aufsichtspflichten, sowie im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiterin ... mehr lesen...


§ 10 Wr. MuG Organe

(1)Absatz einsDie Organe der Anstalt sind:a)Litera adie Direktion undb)Litera bder Aufsichtsrat.(2)Absatz 2Diesen dürfen nur Personen angehören, die nicht wegen einer Verurteilung vom Wahlrecht zum Gemeinderat ausgeschlossen sind (§ 18 Wiener Gemeindewahlordnung 1996).Diesen dürfen nur Personen a... mehr lesen...


§ 9 Wr. MuG Verschwiegenheitspflicht

§ 9.Paragraph 9, Soweit nicht bereits eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gilt, sind die Mitglieder der Organe, alle Bediensteten der Anstalt, die der Anstalt zugewiesenen Bediensteten sowie Personen, die an Sitzungen der Organe der Anstalt teilnehmen, zur Wahrung der Betriebs- und Geschäft... mehr lesen...


§ 8 Wr. MuG Räumliche und sachliche Ausstattung der Museen der Stadt Wien

(1)Absatz einsDie Stadt Wien hat1.Ziffer einsdie in der Anlage A verzeichneten Immobilien (bzw. Teile von Immobilien) samt Zubehör der Anstalt „Museen der Stadt Wien“ gegen ein angemessenes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen, wobei die Überlassung mit dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Ges... mehr lesen...


§ 7 Wr. MuG Entlehnung von Sammlungsexponaten

(1)Absatz einsDie Entlehnung von Sammlungsexponaten im Original zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken sowie an inländische und ausländische Museen ist zulässig, wenn1.Ziffer einsdie Entlehnung der Sammlungsexponate im Original zu Forschungszwecken unbedingt erforderlich ist;2.Ziffer 2eine entsp... mehr lesen...


§ 4 Wr. MuG Bedeutung, Ziele, Zweck und Aufgaben der Museen

(1)Absatz einsDie Museen der Stadt Wien sind1.Ziffer einskulturelle Institutionen, die im Rahmen eines permanenten gesellschaftlichen Diskurses die ihnen anvertrauten Zeugnisse der Geschichte, Künste und Kultur sowie der sie erforschenden Wissenschaften sammeln, bewahren, wissenschaftlich aufarbe... mehr lesen...


§ 3 Wr. MuG Einrichtung der Anstalt und Rechtsstellung

(1)Absatz einsMit diesem Gesetz wird unter der Bezeichnung „Museen der Stadt Wien“ eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Wien eingerichtet.(2)Absatz 2Die Museen der Stadt Wien sind eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts, der unbewegliche und bew... mehr lesen...


§ 1 Wr. MuG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz gilt für die Museen der Stadt Wien. Diese umfassen das Wien Museum am Karlsplatz (Historisches Museum der Stadt Wien) und alle seine Standorte.(2)Absatz 2Standorte im Sinne des Abs. 1 sind museale Einrichtungen der Museen der Stadt Wien.Standorte im Sinne des Absatz ei... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) aktualisiert


§ 21 W-PVG Wahlvorschläge, Wählerinnen- und Wählergruppen

(1)Absatz einsDie Vorschläge jener Bediensteten, die sich um die Wahl als Personalvertreterinnen und Personalvertreter bewerben (Wahlvorschläge), müssen spätestens vier Wochen vor dem allgemeinen Wahltag schriftlich beim zuständigen Wahlausschuss (Dienststellenwahlausschuss bzw. Wahlausschuss gem... mehr lesen...


§ 15 W-PVG Dienststellenwahlausschuß

(1)Absatz einsVor jeder Wahl der Mitglieder der Dienststellenausschüsse (der Vertrauenspersonen) sind bei den Dienststellen Dienststellenwahlausschüsse zu bilden.(2)Absatz 2Der Dienststellenwahlausschuss besteht aus drei, bei Dienststellen mit mehr als 3.000 Bediensteten aus fünf Mitgliedern. Für... mehr lesen...


§ 8b W-PVG

Paragraph 8 b, entfällt; LGBl. Nr. 16/2023 vom 13.7.2023 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2023, vom 13.7.2023 mehr lesen...


§ 8a W-PVG

(1)Absatz einsIn der gemäß § 8 für die Unternehmung „Wiener Gesundheitsverbund“ gebildeten Hauptgruppe ist für jede der in Abs. 3 genannten, aus den Angehörigen der einzelnen Gesundheitsberufe zusammengefassten Gruppen eine berufliche Vertretung in den im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-A... mehr lesen...


§ 7 W-PVG Dienststellenausschuss (Vertrauenspersonen)

(1)Absatz einsIn jeder Dienststelle sind Vertrauenspersonen zu wählen. Die Anzahl der Vertrauenspersonen beträgt bei jeder Dienststelle mit5 bis9 Bediensteten eine,10 bis19 Bediensteten zwei,20 bis50 Bediensteten drei,51 bis100 Bediensteten vier,101 bis200 Bediensteten sieben.Bei Dienststellen mi... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Besoldungsordnung 1994 (W-BO 1994) aktualisiert


Anl. 3 W-BO 1994

1.Ziffer einsZu § 11 Abs. 6 Z 6:Zu Paragraph 11, Absatz 6, Ziffer 6 :,Die Zulagen betragen monatlichin der VerwendungsgruppeLKALKSLKPL3L 2b 1L 2a 1L 2a 2L1EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro87,32164,07168,28131,67153,58166,86210,32346,97in der VerwendungsgruppeKA 1KA 2KA 3REuroEuroEuroEuro723,36724,... mehr lesen...


Anl. 2 W-BO 1994

Anlage 2(zu § 13 Abs. 2)(zu Paragraph 13, Absatz 2,)Schema IGehalts-stufeVerwendungsgruppe123P3A34EuroEuroEuroEuroEuroEuro012.215,162.178,032.142,822.043,552.029,771.994,89022.248,592.204,842.166,362.069,992.052,522.012,88032.282,012.231,672.189,862.096,412.075,142.030,70042.317,822.258,532.213,3... mehr lesen...


Anl. 1 W-BO 1994

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN1.Ziffer einsSoweit in der Gruppenaufteilung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist unter der Bezeichnung „Verwendung“ eine Verwendung in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien zu verstehen.2.Ziffer 2Soweit eine bestimmte Verwendungsdauer oder Dienstzeit Voraussetzu... mehr lesen...


§ 49k W-BO 1994 Übergangsbestimmung zur 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994

(1)Absatz einsDie besoldungsrechtliche Stellung des Beamten der Verwendungsgruppe A 5, der gemäß § 49k Abs. 1 in der Fassung der 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 übergeleitet wurde, wird um drei Gehaltsstufen vermindert.Die besoldungsrechtliche Stellung des Beamten der Verwendungsgruppe A 5... mehr lesen...


§ 48g W-BO 1994 Anpassung der Wahrungszulagen

(1)Absatz einsFür die Bemessung der den übergeleiteten Beamten gemäß § 49l Abs. 6 und Abs. 9 gebührenden Wahrungszulagen sind die (gegebenenfalls gemäß § 49l Abs. 2 letzter Satz erhöhten) Überleitungsbeträge, ausgenommen jene der Beamten des Schemas II KAV, mit 1. Jänner 2016 um 1,3 % zu erhöhen ... mehr lesen...


§ 4 W-BO 1994 Kinderzulage

(1)Absatz einsDie Kinderzulage von 21,00 Euro monatlich gebührt - soweit in Abs. 2 bis 6 nicht anderes bestimmt ist - für jedes der folgenden Kinder:Die Kinderzulage von 21,00 Euro monatlich gebührt - soweit in Absatz 2 bis 6 nicht anderes bestimmt ist - für jedes der folgenden Kinder:1.Ziffer ei... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 261-270 von 280