(1)Absatz einsDie Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau samt ihren Anstalten und Einrichtungen unterliegt der Aufsicht des Bundes. Die Aufsicht ist von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auszuüben.(1a)Absatz eins aDer Aufsic... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeschlüsse der Verwaltungskörper über Veränderungen im Bestand von Liegenschaften, insbesondere über deren Erwerbung, Belastung oder Veräußerung, oder über die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bundesministerin für Arbei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Obmann/Die Obfrau der Versicherungsanstalt, sein/ihr Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin, die Vorsitzenden der Hauptversammlung sowie der Landesstellenausschüsse und ihre Stellvertreter/innen sind von der Aufsichtsbehörde anzugeloben und dabei nachweislich auf ihre P... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Vorsitz im Verwaltungsrat führt der/die vom Verwaltungsrat gewählte Obmann/Obfrau. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der/die von der Hauptversammlung gewählte Vorsitzende.(2)Absatz 2Der Verwaltungsrat der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Berg... mehr lesen...
§ 114a.Paragraph 114 a, Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)rente nach den §§ 112 bis 114 und 116 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner/Partnerinnen und eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden. Für den Anspruch auf Witwen(Witwer)rente sind Zeiten der eingetragene... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Witwe (Der Witwer) hat keinen Anspruch auf Rente, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres der Ehe eingetreten ist, es sei denn, daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist oder hervorgeht oder daß vor... mehr lesen...
§ 76.Paragraph 76, Ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand und Beistand durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die eine Spezialisierung in Kinder- und Jugendlichenpflege nach § 17 Abs. 2 Z 1 GuKG haben, werden in entsprechender Anwendung der §§ 55 und 63 Abs. 1 ... mehr lesen...
(1)Absatz eins(Grundsatzbestimmung) Für die Regelung der Beziehungen der Versicherungsanstalt zu den landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten sind die Bestimmungen des § 148 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Krankenanstalten verpflichtet si... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Heilmittel umfassen1.Ziffer einsdie notwendigen Arzneien und2.Ziffer 2die sonstigen Mittel, die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienen.(2)Absatz 2Die Kosten der Heilmittel werden von der Versicherungsanstalt durch Abrechnung mit d... mehr lesen...
§ 52.Paragraph 52, Als Leistungen der Krankenversicherung werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt:1.Ziffer einsZur Früherkennung von Krankheiten Vorsorge(Gesunden)untersuchungen (§ 61a);Zur Früherkennung von Krankheiten Vorsorge(Gesunden)untersuchungen (Paragraph 61 a,)... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Leistungsansprüche ruhen, solange der Anspruchsberechtigte im In- oder Ausland eine Freiheitsstrafe verbüßt oder im Fall des § 21 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum oder in den Fällen der §§ 22 und 23 StGB in einer... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Von der Unfallversicherung sind ausgenommen:1.Ziffer einsPersonen, die Sonderwochengeld nach § 163 ASVG beziehen;Personen, die Sonderwochengeld nach Paragraph 163, ASVG beziehen;2.Ziffer 2Personen, denen bei einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen zu... mehr lesen...
Beitragsrechtliche Zuordnung gemäß § 23 von Einkommen aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmertätigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 VersicherungstatbestandBeitragsgrundlage1.Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion (§ 4 des Landarbeitsgesetzes 2021)Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 46 Abs. 1 erster Satz sowie Abs. 2 und 2a ist die Pensionserhöhung für das Kalenderjahr 2020 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern wie folgt vorzunehmen: Das Gesamtpensionseinkommen (Abs. 2) ist zu erhöhenAbweichend von Paragraph 46, Absatz eins, erster Satz sowie... mehr lesen...
§ 175.Paragraph 175, Aus den Pensionen und dem Übergangsgeld nach § 156 der Pensionsversicherung gebührt dem Träger der Sozialhilfe Ersatz für jede Leistung der Sozialhilfe im Sinne des § 173, für die nicht schon ein Ersatzanspruch gemäß § 174 oder gegenüber einem sonstigen Träger der Krankenvers... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Versicherungsträger kann unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft, unter Bedachtnahme auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen Versicherten und Pensionisten geeignete Maßnahmen der Ge... mehr lesen...
§ 149t.Paragraph 149 t, Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)rente nach den §§ 149o bis 149q und 149s sind auf hinterbliebene eingetragene Partner/Partnerinnen und eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden. Für den Anspruch auf Witwen(Witwer)rente sind Zeiten der eingetrag... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Witwe (der Witwer) hat keinen Anspruch auf Rente, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres der Ehe eingetreten ist, es sei denn,1.Ziffer einsdaß in dieser Ehe ein Kind oder vor der Eheschließung ein ge... mehr lesen...
(1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und zur Erwerbsunfähigkeitspension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 €. Der Früh... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnspruch auf Witwenpension hat die Witwe nach dem Tod des versicherten Ehegatten bzw. der versicherten Ehegattin; Anspruch auf Witwerpension hat der Witwer nach dem Tod der versicherten Ehegattin bzw. des versicherten Ehegatten.(2)Absatz 2Die Pension nach Abs. 1 gebührt bis zum Abla... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Kinder gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:1.Ziffer einsdie Kinder und die Wahlkinder der versicherten Person;(Anm.: Z 2 und 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2013)Anmerkung, Ziffer 2 und 3 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2013,)4.Ziffer 4die Stief... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜberschreitet in einem Kalenderjahr1.Ziffer einsbei einer oder mehreren die Pflichtversicherung nach diesem Bundesgesetz begründenden Erwerbstätigkeiten oder2.Ziffer 2bei einer oder mehreren die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründenden Beschäftigungen und einer oder mehreren d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Versicherungsträger als Krankenversicherungsträger kann unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft sowie unter Bedachtnahme auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewähren.(2)Absatz 2Als Maßnahmen im Sinne des... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Versicherungsfall der Mutterschaft umfasst den nach seinem Eintritt (§ 76 Z 2) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit anzusehen sind.Der Versicherungsfall der Mut... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Heilmittel umfassena)Litera adie notwendigen Arzneien undb)Litera bdie sonstigen Mittel, die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienen.(2)Absatz 2Die Kosten der Heilmittel sind vom Versicherungsträger durch Abrechnung mit den Apothek... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Leistungen werden als Sachleistungen, als Geldleistungen durch Kostenerstattung oder durch Kostenzuschüsse erbracht.(2)Absatz 2Bei Sachleistungen, mit Ausnahme der Anstaltspflege, hat der Versicherte, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird, 20 vH der dem Vers... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Leistungsansprüche ruhen1.Ziffer einsin der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, solange der Anspruchsberechtigte oder sein Angehöriger (§ 78), für den die Leistung gewährt wird, im In- oder Ausland eine Freiheitsstrafe verbüßt oder im Fall des § 21 Abs. 2 des Strafgesetz... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜberschreitet bei in der Krankenversicherung Pflichtversicherten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz in einem Kalenderjahr die Summe aller Beitragsgrundlagen der Pflichtversicherung und beitragspflichtigen Pensionen bzw. Übergangsgelder, einschließlich der Sonderzahlungen, d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie im § 2 Abs. 1 Z 1 und 1a genannten Personen sowie die Leistungsempfänger bzw. Zahlungsempfänger (§ 71), im Falle einer Bevollmächtigung gemäß § 16 Abs. 3 die Bevollmächtigten, haben dem Versicherungsträger auf Anfrage über alle Umstände, die für das Versicherungsverhältnis, die ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Grund dieses Bundesgesetzes sind, soweit es sich um natürliche Personen handelt, in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen pflichtversichert:1.Ziffer einsPersonen, die auf ihre Rechnung und Gefahr einen land(forst)wirtscha... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Die §§ 264, 266 und 269 ASVG, die §§ 145, 147 und 148a GSVG sowie die §§ 136, 138 und 139a BSVG sind so anzuwenden, dass Die Paragraphen 264,, 266 und 269 ASVG, die Paragraphen 145,, 147 und 148a GSVG sowie die Paragraphen 136,, 138 und 139a BSVG sind so anzuwenden, dass1.Ziffer ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnspruch auf Alterspension hat die versicherte Person nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Regelpensionsalter), wenn bis zum Stichtag (§ 223 Abs. 2 ASVG) mindestens 180 Versicherungsmonate nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz vorliegen, von denen mindestens 84 auf Grund eine... mehr lesen...
Den nachstehend angeführten selbständigen Landwirtschaftlichen Fachschulen werden folgende land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen angeschlossen:a)der Landwirtschaftlichen Fachschule Imst:die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Imst, die Landwirtschaftliche ... mehr lesen...
Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt:a)Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:Bezeichnung: Landwirtschaftliche FachschuleOrg... mehr lesen...
Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt:a)Berufsschule der Fachrichtung Gartenbau:Bezeichnung: Fachberufsschule für GartenbauOrganisationsfor... mehr lesen...