Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 30.10.2024

Gesetze 1-5 von 5

1 Paragraf zu Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) aktualisiert


Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2024 § 0 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2024... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.10.24

1 Paragraf zu Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995 (Bgld. PflSchG 1995) aktualisiert


§ 3a Bgld. PflSchG 1995 Versorgungsauftrag

Die gesetzlichen Schulerhalter und die gesetzlichen Heimerhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche angebotenen Lebensmittel aus biologisch hergestellten Lebensmitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 stammen. Die Bio-Quote der angebotenen Le... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.10.24

2 Paragrafen zu Landtagswahlordnung 1995 (LTWO 1995) aktualisiert


§ 96 LTWO 1995 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDie Neufassung des § 33, des § 34 Abs. 6 und 7, des § 42 Abs. 3, des § 53 Abs. 1, des § 54 Abs. 4, der §§ 54a und 54b, des § 65 Abs. 9 und der §§ 70a, 73a und 74, die Änderung des § 20 Abs. 1, der §§ 21 und 32, des § 34 Abs. 1 bis 3, des § 35 Abs. 1, 3, 4 und 9, des § 38 Abs. 2 bis ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.10.24

17 Paragrafen zu Burgenländisches Forstausführungsgesetz (Bgld. FG) aktualisiert


§ 25 Bgld. FG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz eins§ 7 Abs. 5, § 17 Abs. 5, § 18 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und § 24 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 7 Abs. 6 und 7 sowie § 17 Abs. 6.Paragraph 7, Absatz 5,, Paragraph 17, Absatz 5,, Paragraph 18, Absatz 2,, Paragraph ... mehr lesen...


§ 23 Bgld. FG

(1)Absatz einsWera)Litera a1. entgegen § 11 eine Windschutzanlage auflässt;1. entgegen Paragraph 11, eine Windschutzanlage auflässt;2.Ziffer 2die Meldung von Waldbränden oder die Weitergabe dieser Meldung entgegen § 13 nicht durchführt;die Meldung von Waldbränden oder die Weitergabe dieser Meldun... mehr lesen...


§ 21 Bgld. FG

Die nach § 20 zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.Die nach Paragraph 20, zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde. mehr lesen...


§ 19 Bgld. FG

(1)Absatz einsHolz und andere Gegenstände dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Hochwasserabfluss eines Wildbaches behindert wird.(2)Absatz 2Bei Fällungen auf Flächen, die zu einem Wildbach einhängen, hat der Waldeigentümer vorzusorgen, dass durch das Abrutschen von Holz oder Schlagab... mehr lesen...


§ 18 Bgld. FG

Paragraph 18,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 68/2024)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2024,) mehr lesen...


§ 17 Bgld. FG

Paragraph 17,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 68/2024)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2024,) mehr lesen...


§ 16 Bgld. FG

Paragraph 16,(1)Absatz einsZur technischen Leitung der Löschmaßnahmen bei Waldbränden ist der ranghöchste zuständige am Brandplatz anwesende Angehörige der örtlich zuständigen Feuerwehren berufen. Sind mehrere Zuständigkeitsbereiche von einem Waldbrand betroffen, so haben die genannten Personen e... mehr lesen...


§ 15 Bgld. FG

Paragraph 15,(1)Absatz einsDie Bestimmungen der §§ 16 und 17 Abs. 1 bis 4 Bgld. Feuerwehrgesetz 2019 - Bgld. FwG 2019, LGBl. Nr. 100/2019, in der jeweils geltenden Fassung, betreffend allgemeine Pflichten, Hilfeleistung und Duldung zur Bekämpfung von Bränden sind sinngemäß anzuwenden. Mit der Wal... mehr lesen...


§ 14 Bgld. FG

Paragraph 14,(1)Absatz einsFür die Bekämpfung von Waldbränden ist im übertragenen Wirkungsbereich die Gemeinde zuständig, in der sich der Brandort befindet bzw. in der Bekämpfungsmaßnahmen notwendig sind. Erstreckt sich ein Waldbrand über mehrere Gemeinden, so haben die betroffenen Gemeinden einv... mehr lesen...


§ 13 Bgld. FG

Paragraph 13,(1)Absatz einsWer einen Waldbrand wahrnimmt ist verpflichtet, ihn nach Kräften zu löschen. Ist das Löschen des Waldbrandes nicht möglich, so ist der Brand sofort unter den Notrufnummern 122 oder 112 den zuständigen Behörden oder Einsatzkräften zu melden.(2)Absatz 2Ortskundige haben o... mehr lesen...


§ 9 Bgld. FG

Paragraph 9,(1)Absatz einsWindschutzanlagen können in Form von Einzelstammentnahmen oder von Kahlhieben genutzt werden. Die Bestimmungen des § 25 Abs. 5 Forstgesetz 1975 bleiben dadurch unberührt.Windschutzanlagen können in Form von Einzelstammentnahmen oder von Kahlhieben genutzt werden. Die Bes... mehr lesen...


§ 8 Bgld. FG

Paragraph 8,(1)Absatz einsDie Behörde hat über Antrag des Eigentümers eines Grundstückes festzustellen, ob ein Baum- oder Strauchbestand, der sich auf dem Grundstück befindet, als Windschutzanlage gemäß § 2 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 anzusehen ist. Ein solches Verfahren ist auch über Antrag de... mehr lesen...


§ 6 Bgld. FG

Paragraph 6,Die Behörde hat die Errichtungsbewilligung zu erteilen, wenna)Litera adurch die geplanten Anlagen ein ausreichender Windschutz erzielt werden kann,b)Litera bsonstige Anlagen, wie besondere Drainagen, öffentliche Verkehrsanlagen, Produktenleitungen, Leitungen des Fernmeldewesens oder m... mehr lesen...


§ 5 Bgld. FG

Paragraph 5,(1)Absatz einsDie Behörde hat das Projekt dem Bürgermeister jener Gemeinde, in dem der größte Teil des Windschutzgebietes, der zu schützenden Verkehrsanlagen, Siedlungsgebiete oder ähnlicher Objekte liegt, zu übermitteln. Das Projekt ist von diesem durch vier Wochen in der Gemeinde zu... mehr lesen...


§ 3 Bgld. FG

(1)Absatz einsDie Errichtung von Windschutzanlagen bedarf der Bewilligung der Behörde (Errichtungsbewilligung). Auf die Errichtung von Windschutzanlagen als gemeinsame Anlagen im Zuge agrarischer Operationen finden die Bestimmungen dieses Abschnittes keine Anwendung.(2)Absatz 2In dem Antrag ist d... mehr lesen...


§ 2 Bgld. FG

Paragraph 2,Die Behörde hat Ausnahmen von § 1 Z 2 zu bewilligen, wennDie Behörde hat Ausnahmen von Paragraph eins, Ziffer 2, zu bewilligen, wenn1.Ziffer einsdie aufzuteilenden Waldflächen mit angrenzenden Grundstücken, die zur Gänze die Benützungsart Wald aufweisen, vereinigt werden sollten;2.Zif... mehr lesen...


§ 1 Bgld. FG

Die Teilung von Grundstücken, die zumindest teilweise die Benützungsart Wald aufweisen, ist nur gestattet, wenn1.Ziffer einsdie Waldflächen durch die Teilung nicht betroffen sind oder für die durch die Teilung betroffenen Waldflächen eine rechtskräftige unbefristete Rodungsbewilligung (§§ 17 und ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.10.24

6 Paragrafen zu Kanalabgabegesetz (KAbG) aktualisiert


§ 16 KAbG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1984 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.(3)Absatz 3Die Änderung des § 2 Abs. 8, in der ... mehr lesen...


§ 14a KAbG Verordnungsermächtigung zur Anzeigepflicht

Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung eine Anzeigepflicht des Abgabenschuldners für jede Änderung des Abgabengegenstandes zu normieren. mehr lesen...


§ 10 KAbG Allgemeines

(1)Absatz einsSoferne Gemeinden auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung durch Verordnung des Gemeinderates Gebühren für die Benützung der Kanalisationsanlage vorschreiben, gelten hiefür die Bestimmungen dieses Abschnittes.(2)Absatz 2Dem Gemeinderat steht es frei, innerhalb der bundesgesetzliche... mehr lesen...


§ 7 KAbG Ergänzungsbeitrag

(1)Absatz einsWenn sich die Berechnungsfläche, die für die Bemessung des Anschlußbeitrages (§ 5) maßgeblich war oder im Falle eines verjährten Abgabenanspruches maßgeblich gewesen wäre, ändert, ist ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlußbeitrag zu erheben.Wenn sich die Berechnungsfläche, die für die B... mehr lesen...


§ 4 KAbG Erschließungsbeitrag

(1)Absatz einsFür die Erschließung unbebauter Anschlußgrundflächen, die im Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet sind und deren nächstgelegene Grenze nicht mehr als 30 m von der Achse des nächstgelegenen Sammelkanals entfernt ist, ist ein Erschließungsbeitrag zu erheben. Einfriedungen gelten n... mehr lesen...


§ 2 KAbG Allgemeines

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung des Gemeinderates Kanalisationsbeiträge (Erschließungsbeitrag, vorläufiger Anschlußbeitrag, Anschlußbeitrag, Ergänzungsbeitrag, vorläufiger Nachtragsbeitrag, Nachtragsbeitrag) zur Deckung der Errichtungskosten der Kanalisationsanlage... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.10.24
Gesetze 1-5 von 5