Der Abgabenschuldner hat auf Verlangen der Abgabenbehörde eine Abgabenerklärung über die für die Bemessung der Abgabe maßgeblichen Verhältnisse zu übermitteln. Hiefür ist eine angemessene, zwei Monate nicht übersteigende Frist festzusetzen. mehr lesen...
(1)Absatz einsVom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach § 22 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 32/2018, vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inlä... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie erste Sitzung des Jugendbeirates am Beginn jeder Funktionsperiode ist vom Leiter der für die fachlichen Angelegenheiten des Jugendschutzes zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzuberufen und bis zur Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertre... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Beratung der Organe des Nationalparkfonds in folgenden Angelegenheiten wird ein Fondsbeirat eingerichtet:a)Litera aErlassung oder Änderung von Förderungsrichtlinien oder Förderungsprogrammen;b)Litera bwissenschaftliche Erforschung des Nationalparks, insbesondere Vergabe von Fors... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Nationalparkkuratorium obliegt die Beschlußfassung übera)Litera aAngelegenheiten nach § 22 Abs. 3 lit. a und c bis g,Angelegenheiten nach Paragraph 22, Absatz 3, Litera a und c bis g,b)Litera bden Entwurf des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses des Nationalparkfonds... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Nationalparkkuratorium gehören an:a)Litera adas nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständige Mitglied der Landesregierung als Vorsitzender;b)Litera bvier Vertreter der Gemeinden der Nationalparkregion, wobei ein Vertreter ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Amt der Tiroler Landesregierung ist ein Fachausschuß zur Ermittlung der angemessenen Gesamtbaukosten auf Grund der Veränderungen des durchschnittlichen Preisgefüges im Wohnbau einzurichten.(2)Absatz 2Der Fachausschuß besteht aus dem nach der Geschäftsverteilung der Landesregier... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat das Kuratorium nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich und überdies binnen zwei Wochen dann einzuberufen, wenn die Landesregierung oder mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen.(2)Absatz 2Das Kuratorium ist beschlußfähig, wenn alle Mitgli... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat den Wohnbauförderungsbeirat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich und überdies binnen zwei Wochen dann einzuberufen, wenn die Landesregierung oder mindestens drei Mitglieder des Wohnbauförderungsbeirates dies verlangen.(2)Absatz 2Sitzungen des Wohnbauför... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Wohnbauförderungsbeirat besteht aus dem nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Angelegenheiten der Wohnbauförderung zuständigen Mitglied der Landesregierung als Vorsitzendem und zehn weiteren Mitgliedern.(2)Absatz 2Die weiteren Mitglieder sind von der Landesreg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Förderungswerber hat nach der Vollendung des geförderten Vorhabens unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 18 Monaten die Endabrechnung zur Prüfung zu übermitteln.(2)Absatz 2Bei der Errichtung, beim Erwerb und bei der Vergrößerung von Eigenheimen und Wohnungen durch natürli... mehr lesen...
(1)Absatz einsUm die Gewährung einer Förderung nach diesem Gesetz ist bei der Landesregierung schriftlich anzusuchen. Dem Ansuchen sind alle Unterlagen anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung erforderlich sind. Ansuchen können nach t... mehr lesen...
Der Abgabepflichtige hat auf Verlangen der Abgabenbehörde eine Abgabenerklärung über die für die Bemessung der Jagdabgabe maßgeblichen Verhältnisse zu übermitteln. Hiefür ist eine angemessene, zwei Monate nicht übersteigende Frist zu bestimmen. mehr lesen...
Landesstraßenverzeichnis LBezirk KitzbühelL 2 Pillerseestraße Waidring/Unterwasser (B 178 Loferer Straße)-Sankt Ulrich am Pillersee-Sankt Jakob in Haus-Fieberbrunn (B 164 Hochkönigstraße)L 39 Erpfendorfer Straße Kirchdorf in Tirol/Erpfendorf (B 178 Loferer Straße)- Kös... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. 2002 Nr. L 189, S. 12,Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung... mehr lesen...
(1)Absatz einsWera)Litera aWässer, Abwässer oder sonstige Flüssigkeiten auf eine öffentliche Straße ableitet,b)Litera ban der vorgesehenen Einhebungsstelle die für die Benutzung einer öffentlichen Straße vorgeschriebene Maut- oder Benutzungsgebühr nicht entrichtet,c)Litera cdie durch Organe und s... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung ist Behördea)Litera ain allen Angelegenheiten, die Landesstraßen betreffen, soweit im Abs. 2 lit. a und b nichts anderes bestimmt ist,in allen Angelegenheiten, die Landesstraßen betreffen, soweit im Absatz 2, Litera a und b nichts anderes bestimmt ist,b)Litera bi... mehr lesen...
(1)Absatz einsEiner Bewilligung der Behörde bedürfen:a)Litera ader Neubau einer privaten Straße, die dem öffentlichen Verkehr im Sinne der straßenpolizeilichen Vorschriften dienen soll,b)Litera bjede wesentliche Änderung einer privaten Straße, die dem öffentlichen Verkehr im Sinne der straßenpoli... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Enteignungsverfahren wird auf schriftlichen Antrag des Enteigners eingeleitet.(2)Absatz 2Dem Enteignungsantrag sind jene Unterlagen anzuschließen, die zur Beurteilung der Zulässigkeit der Enteignung erforderlich sind. Für die elektronische Einbringung gilt § 41 Abs. 3, 4 und 5 s... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Sicherung eines geplanten Neu- oder Ausbaues einer Straße hat die Behörde auf Antrag des Straßenverwalters für die vom Bauvorhaben betroffenen Grundflächen durch Verordnung eine Bausperre zu erlassen, wenna)Litera anach dem Stand der Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten in abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Straßenverwalter kann für die Benutzung einer Straße oder von Teilen davon mit Kraftfahrzeugen, sofern dafür nicht eine Mautabgabe zu entrichten ist, eine Maut- oder Benutzungsgebühr einheben, wenn die Straßea)Litera aüberwiegend dem Ausflugsverkehr zu Naturschönheiten dient ode... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch die Vorschriften dieses Gesetzes über die Tragung der Straßenbaulast werden Verpflichtungen zur Tragung dieser Kosten oder zur Leistung eines Beitrages hiezu, die auf Grund eines anderen öffentlich-rechtlichen oder eines privatrechtlichen Rechtstitels bestehen, nicht berührt.(... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Abstände baulicher Anlagen von den Straßen im Bereich des Baulandes, von Sonderflächen und Vorbehaltsflächen sowie für Gebiete und Grundflächen im Freiland, für die ein Bebauungsplan besteht, gilt die Tiroler Bauordnung 2022.(2)Absatz 2Abweichend vom Abs. 1 müssen – unbescha... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, so sinda)Litera ader Straßenverwalter,b)Litera bdie Eigentümer der vom Bauvorhaben betroffenen Grundstücke,c)Litera cjene Personen, denen an einem Grundstück im Sinn der lit. b jene Personen, denen an einem Grundstück im Sinn der Litera ... mehr lesen...
(1)Absatz einsUm die Erteilung einer Straßenbaubewilligung hat der Straßenverwalter bei der Behörde schriftlich anzusuchen.(2)Absatz 2Dem Ansuchen sind die zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens nach diesem Gesetz erforderlichen Unterlagen anzuschließen. Jedenfalls anzuschließen sind:a... mehr lesen...
(1)Absatz einsStraßen müssen nach den Erfahrungen der Praxis und den Erkenntnissen der Wissenschaft so geplant und gebaut werden, daßa)Litera asie für den Verkehr, dem sie gewidmet sind, bei Beachtung der straßenpolizeilichen und der kraftfahrrechtlichen Vorschriften sowie bei Bedachtnahme auf di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Ausschuß besteht aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter sowie mindestens zwei und höchstens neun weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder sind von der Vollversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen.(2)Absatz 2Der Ausschuß beschließt über:a)Litera ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vollversammlung besteht aus sämtlichen Interessenten.(2)Absatz 2Die Vollversammlung beschließt übera)Litera adie Erklärung einer Straße zur öffentlichen Interessentenstraße, sofern es sich um eine durch Vertrag gebildete Straßeninteressentschaft handelt,b)Litera beine Änderung d... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Straßeninteressentschaft kann gebildet werdena)Litera adurch schriftlichen Vertrag zwischen allen Interessenten oderb)Litera bdurch Bescheid der Behörde.(2)Absatz 2Ein Vertrag über die Bildung einer Straßeninteressentschaft bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Landesstraßen L im Bereich des Baulandes hat das Land bzw. im Fall einer Übertragung nach § 9 Abs. 4 der private Rechtsträger die Straßenbaulast nur für den Straßenkörper für eine Straße mit höchstens zwei Fahrstreifen einschließlich der Ab- und Einbiegestreifen und der Halteste... mehr lesen...
(1)Absatz einsStraßenverwalter der Landesstraßen ist das Land.(2)Absatz 2Das Land kann die Erhaltung einer Landesstraße oder von Teilen davon einer Gemeinde durch schriftlichen Vertrag ganz oder teilweise übertragen.(3)Absatz 3Die Straßenbaulast für die Landesstraßen hat das Land zu tragen, sowei... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Sondergebrauch bedarf außer in den gesetzlich bestimmten Fällen - unbeschadet der hiefür allenfalls erforderlichen Bewilligungen - der schriftlichen Zustimmung des Straßenverwalters.(2)Absatz 2Die Zustimmung darf - unbeschadet des Abs. 6 -Die Zustimmung darf - unbeschadet des Ab... mehr lesen...
(1)Absatz einsAn einer neu gebauten öffentlichen Straße steht der Gemeingebrauch ab ihrer Freigabe für den öffentlichen Verkehr offen.(2)Absatz 2Die Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch kann auf bestimmte Arten des Verkehrs, hinsichtlich bestimmter Arten des Verkehrs auf einen bestimmten K... mehr lesen...
(1)Absatz einsBestandteile der Straße sind:a)Litera adie unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen, wie Fahrbahnen, Radwege, Reitwege, Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Schutzinseln, Haltestellenbuchten, Parkflächen sowie der Grenzabfertigung und der Einhebung von Maut- oder Benutzungsgebühre... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Straße ist eine bauliche Anlage, die dazu bestimmt ist, dem Verkehr von Fußgängern, von Fahrzeugen einschließlich Kraftfahrzeugen und von Tieren zu dienen.(2)Absatz 2Ein Weg ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, dem Verkehr von Fußgängern, von Fahrzeugen mit Ausnahme von Kraf... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz gilta)Litera afür öffentliche Straßen und Wege, soweit im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, undfür öffentliche Straßen und Wege, soweit im Absatz 3, nichts anderes bestimmt ist, undb)Litera bfür private Straßen, die dem öffentlichen Verkehr im Sinn der straßenpolizei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Ansuchen um Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung sind bei physischer Einbringung in dreifacher Ausfertigung beizufügen:a)Litera aein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und Ausführung der geplanten elektrischen Leitungsanlage,b)Litera beine Ko... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann über Antrag oder von Amts wegen ein Vorprüfungsverfahren anordnen, wenn ein Ansuchen um Bewilligung der Inanspruchnahme fremden Gutes zur Vornahme von Vorarbeiten (§ 5) oder um Bewilligung zum Bau und zur Inbetriebnahme elektrischer Leitungsanlagen (§ 6) vorliegt un... mehr lesen...
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:1.Ziffer einsEisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz – EisbEG, BGBl. Nr. 71/1954, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 111/2010,Eisenbahn-En... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Amt der Landesregierung wird die „Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Landeslehrer“ errichtet.(2)Absatz 2Der Verwaltungskommission obliegt hinsichtlich der Krankenfürsorge neben den ihr nach § 22 in Verbindung mit den §§ 8, 9, 13 Abs. 1, 18 und 20 Abs. 2 u... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Amt der Landesregierung wird die „Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Landesbeamten“ errichtet.(2)Absatz 2Der Verwaltungskommission obliegt hinsichtlich der Krankenfürsorge neben den ihr nach den §§ 8, 9, 11 Abs. 5, 13 Abs. 1, 18 und 20 Abs. 2 und 3 zugewi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von den Anspruchsberechtigten zu entrichtenden Beiträge und die Zuwendungen des Landes sind auf ganze Cent kaufmännisch zu runden.(2)Absatz 2Die von den Anspruchsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind monatlich von den Bezügen einzubehalten oder, soweit keine Bezüge in ausr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes (Beamte) – mit Ausnahme der Landeslehrer (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes ), und der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer (§ 1 des Land- und f... mehr lesen...
Dieses Statut tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Statut des Vorarlberger Landesarchivs, ABl.Nr. 23/2016, außer Kraft. mehr lesen...
Das Nähere über die Geschäftsabläufe im Landesarchiv ist in einer von der Landesarchivarin oder dem Landesarchivar zu erlassenden Kanzleiordnung zu regeln. mehr lesen...
Die Bediensteten des Landesarchivs haben ihre vorgesetzten und nachgeordneten Organe über alle Umstände, die für deren Amtsführung wichtig sind, in Kenntnis zu setzen. mehr lesen...
Die Landesarchivarin oder der Landesarchivar kann die Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleiter und sonstige geeignete Bedienstete schriftlich mit der selbständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen. mehr lesen...
(1)Absatz einsFür jede Abteilung ist von der Landesarchivarin oder vom Landesarchivar eine Abteilungsleiterin oder ein Abteilungsleiter zu bestellen. Wenn es im Hinblick auf die Größe der Abteilung oder den Umfang der im Rahmen der Abteilung zu besorgenden Aufgaben zweckmäßig ist, kann eine Stell... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesarchivarin oder der Landesarchivar ist nach Anhörung des Landesamtsdirektors oder der Landesamtsdirektorin von der Landesregierung zu bestellen. (2)Absatz 2Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter ist von der Landesarchivarin oder dem Landesarchivar zu bestellen. Die B... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Landesarchiv ist in Abteilungen zu gliedern, auf welche sämtliche Aufgaben nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufzuteilen sind. Die Einrichtung von Abteilungen, deren Aufgabenbereich nicht den Einsatz von wenigstens drei vollbeschäftigten Bediensteten erford... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Landesarchiv hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a)Litera aAufgaben im Bereich Vorarchiv: Beratung und Betreuung der anbietungspflichtigen Behörden, Einrichtungen, Unternehmungen und Personen bei der Erstellung von Aktenplänen, der Aktenbildung, der Aktenführung, der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz ist zur Sicherung und Zugänglichmachung von Archivgut des Landes und zur Beratung und Betreuung der anbietungspflichtigen Stellen, zur Information sowie zur landesgeschichtlichen Dokumentation, Wissensvermittlung und Forschung eingerichtet. (... mehr lesen...