Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 221-230 von 280

3 Paragrafen zu Waldordnung 2005, Tiroler (T-WO) aktualisiert


§ 73 T-WO Umsetzung von Unionsrecht

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, ABl. 2013 Nr. L 354, S. 132,Richtlinie... mehr lesen...


§ 40 T-WO Anzahl der Weidetiere

(1)Absatz einsZur Weide in Wäldern dürfen nur so viele Ziegen und Schafe, einschließlich des natürlichen Zuwachses, aufgetrieben werden, wie der Tierhalter mit betriebseigenem Futter überwintert hat.(2)Absatz 2Wenn es zur Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen erforderlich ist, hat die Forstta... mehr lesen...


§ 18 T-WO Einrichtung

(1)Absatz einsFür jede Gemeinde ist eine Forsttagsatzungskommission mit dem Sitz beim Gemeindeamt einzurichten.(2)Absatz 2Der Forsttagsatzungskommission gehören als Mitglieder an:a)Litera ader Leiter der Bezirksforstinspektion der Bezirksverwaltungsbehörde als Vorsitzender,b)Litera bder Bürgermei... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

11 Paragrafen zu Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler (TNSchG 2005) aktualisiert


§ 47 TNSchG 2005 Umsetzung von Unionsrecht

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. 2013 Nr. L 158, S. 193,Richtlin... mehr lesen...


§ 46 TNSchG 2005 Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Verweisungen auf Bundesgesetze beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:1.Ziffer einsAbfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG ... mehr lesen...


§ 43 TNSchG 2005 Verfahren

(1)Absatz einsAnsuchen um die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung sind schriftlich einzubringen.(2)Absatz 2Im Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung sind die Art, die Lage und der Umfang des Vorhabens anzugeben. Dem Antrag ist, soweit es sich nicht um die Ver... mehr lesen...


§ 41 TNSchG 2005 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die Abgabe von Äußerungen nach § 30 Abs. 2 und § 35 Abs. 4 sowie das den Gemeinden nach § 43 Abs. 7 zukommende Recht sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.Die Abgabe von Äußerungen nach Paragraph 30, Absatz 2 und Paragraph 35, Absatz 4, sowie das den Gemeinden nach Parag... mehr lesen...


§ 37 TNSchG 2005 Naturschutzbeauftragte

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat nach Anhören der Landesumweltanwältin bzw. des Landesumweltanwaltes für jeden politischen Bezirk eine Person, die über die hiefür erforderliche persönliche Eignung und über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Naturkunde und des Naturschutzes verfügt, jewe... mehr lesen...


§ 36 TNSchG 2005 Landesumweltanwältin bzw. Landesumweltanwalt

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat nach Anhören des Naturschutzbeirates eine Person für die Amtsdauer des Naturschutzbeirates mit Bescheid zur Landesumweltanwältin bzw. zum Landesumweltanwalt zu bestellen. Zur Landesumweltanwältin bzw. zum Landesumweltanwalt darf nur eine Person bestellt werde... mehr lesen...


§ 35 TNSchG 2005 Naturschutzbeirat

(1)Absatz einsZur fachlichen Beratung der Landesregierung in den Angelegenheiten des Naturschutzes wird beim Amt der Tiroler Landesregierung der Naturschutzbeirat eingerichtet. Er besteht aus 16 Mitgliedern.(2)Absatz 2Dem Naturschutzbeirat gehören an:a)Litera aje eine Person, die über besondere S... mehr lesen...


§ 28a TNSchG 2005 Naturhöhlenführerin bzw. Naturhöhlenführer

(1)Absatz einsZum erwerbsmäßigen Führen von Personen in Naturhöhlen sind, soweit im Abs. 9 nichts anderes bestimmt ist, nur Personen berechtigt, denen die Landesregierung die Befugnis als Naturhöhlenführerin bzw. Naturhöhlenführer verliehen hat.Zum erwerbsmäßigen Führen von Personen in Naturhöhle... mehr lesen...


§ 16 TNSchG 2005 Sonderbestimmungen für Antennentragmasten

(1)Absatz einsDie Errichtung von Antennentragmasten außerhalb geschlossener Ortschaften sowie deren Änderung, sofern die Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs. 1 berührt werden, sind der Behörde schriftlich anzuzeigen. Keiner Anzeige bedürfen Vorhaben, soweit hiefür nach einer anderen Bestimm... mehr lesen...


§ 14 TNSchG 2005 Sonderbestimmungen für Natura 2000-Gebiete

(1)Absatz einsDiese Bestimmungen dienen der Errichtung und dem Schutz des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, insbesondere dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. Die zu treffenden Maßnahmen haben den Fortbesta... mehr lesen...


§ 6 TNSchG 2005 Allgemeine Bewilligungspflicht

Außerhalb geschlossener Ortschaften bedürfen folgende Vorhaben einer Bewilligung, sofern hiefür nicht nach einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes, einer Verordnung aufgrund dieses Gesetzes oder einem der in der Anlage zu § 48 Abs. 1 genannten Gesetze eine naturschutzrechtliche Bewilligung erfor... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Antidiskriminierungsgesetz 2005 - TADG 2005, Tiroler (TADG 2005) aktualisiert


§ 20 TADG 2005 Umsetzung von Unionsrecht

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. 2000 Nr. L 180, S. 22;Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandl... mehr lesen...


§ 16 TADG 2005 Aufgaben

(1)Absatz einsDie (Der) Antidiskriminierungsbeauftragte hat zur Förderung der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orie... mehr lesen...


§ 6a TADG 2005 Aufnahme, Strafregisterauskunft

(1)Absatz einsDer Dienstgeber hat vor der Aufnahme einer Person in ein Dienstverhältnis, dem nicht unmittelbar ein Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber vorangegangen ist, eine Strafregisterauskunft nach § 9 Abs. 1 Z 1 des Strafregistergesetzes 1968 einzuholen. Soll die Person an einer Einricht... mehr lesen...


§ 16b TADG 2005 Aufgaben und Geschäftsführung des Monitoringausschusses

(1)Absatz einsDer Monitoringausschuss hat folgende Aufgaben:a)Litera adie Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderungen gegenüber der Landesregierung;b)Litera bdie Begutachtung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen des Landes... mehr lesen...


§ 16a TADG 2005 Zusammensetzung, Bestellung, Funktionsdauer

(1)Absatz einsZur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist beim Amt der Tiroler Landesregierung ein Monitoringausschuss einzurichten.(2)Absatz 2Dem Monitoringausschuss gehören an:a)Litera adie (der) Antidiskri... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005 - L-GlBG 2005 (L-GlBG 2005) aktualisiert


§ 40 L-GlBG 2005 Geschäftsführung

(1)Absatz einsDie oder der Vorsitzende hat die Gleichbehandlungskommission nach Bedarf einzuberufen.(2)Absatz 2Sitzungen der Gleichbehandlungskommission können unter Verwendung vorhandener technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. In... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

10 Paragrafen zu Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler (TJG 2004) aktualisiert


§ 64a TJG 2004 Disziplinarverfahren

(1)Absatz einsParteien im Disziplinarverfahren sind der Beschuldigte und der Disziplinaranwalt. Die Stellung als Partei kommt ihnen ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Einleitungsbeschlusses (Abs. 5) zu. Der Disziplinaranwalt kann gegen Disziplinarerkenntnisse des Disziplinarausschusses Beschwerd... mehr lesen...


§ 61a TJG 2004 Präsidium

(1)Absatz einsDas Präsidium besteht aus dem Landesjägermeister und dessen Stellvertreter sowie drei von der Vollversammlung zu wählenden weiteren Mitgliedern. Seine Funktionsdauer beträgt sechs Jahre. (2)Absatz 2Dem Präsidium obliegt die Besorgung aller Angelegenheiten der gewöhnlichen Verwaltung... mehr lesen...


§ 61 TJG 2004 Vorstand

(1)Absatz einsDer Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Bezirksjägermeistern. Seine Funktionsdauer beträgt sechs Jahre.(2)Absatz 2Dem Vorstand obliegt die Besorgung aller Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Jedenfalls beschließt der V... mehr lesen...


§ 46a TJG 2004 Fütterungsanlagen für Rotwild, Muffelwild und Rehwild

(1)Absatz einsDer Jagdausübungsberechtigte hat die Errichtung, wesentliche Änderung, Verlegung oder Auflassung und den Betrieb einer Fütterungsanlage für Rotwild, einer Fütterungsanlage für Muffelwild oder einer Fütterungsanlage für Rehwild der Bezirksverwaltungsbehörde unter Angabe der für die B... mehr lesen...


§ 32 TJG 2004 Voraussetzungen für die Bestellung

(1)Absatz einsZu Jagdaufsehern oder Berufsjägern dürfen nur Personen bestellt werden, diea)Litera adie österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,b)Litera bvolljährig und entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach § 1034 ABGB vorliegt,volljährig und entscheidungsfähig si... mehr lesen...


§ 28 TJG 2004 Voraussetzungen für die Erlangung der Tiroler Jagdkarte

(1)Absatz einsEine Tiroler Jagdkarte darf nur an Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr, im Fall von in Ausbildung zum Berufsjäger stehenden Personen das 16. Lebensjahr, vollendet haben, und a)Litera aden Mitgliedsbeitrag nach § 57 Abs. 4 beim Tiroler Jägerverband vollständig eingeza... mehr lesen...


§ 27b TJG 2004 Dokumentations- und Auskunftspflichten bei der

(1)Absatz einsDer Jagdausübungsberechtigte bzw. der Jagdleiter hat ein Verzeichnis über die von ihm ausgegebenen Jagdgastkarten zu führen. Darin sind die nach § 27a Abs. 4 erster Satz auf der Jagdgastkarte zu vermerkenden Daten sowie hinsichtlich des Dokuments, mit dem die berechtigte Person ihre... mehr lesen...


§ 27 TJG 2004 Ausstellung der Tiroler Jagdkarte

(1)Absatz einsFür die Ausstellung der Tiroler Jagdkarte ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat dieser keinen Hauptwohnsitz in Tirol, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller die Ja... mehr lesen...


§ 13 TJG 2004 Mitgliedschaft, Organe, Statut

(1)Absatz einsDie Eigentümer der zu einem Genossenschaftsjagdgebiet gehörigen (einschließlich der angegliederten) Grundflächen bilden eine Jagdgenossenschaft; sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Bezirksverwaltungsbehörde untersteht.(2)Absatz 2Die Organe der Jagdgen... mehr lesen...


§ 7 TJG 2004 Gehege

(1)Absatz einsDie Errichtung, die Erweiterung, der Betrieb und jede wesentliche Änderung eines Geheges bedürfen einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.(2)Absatz 2Um die Erteilung der Bewilligung ist bei der Behörde schriftlich anzusuchen. Dem Ansuchen sind die zur Beurteilung des Vorhabe... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 (T-ZDJ 2004) aktualisiert


§ 7 T-ZDJ 2004 In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 16/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 14/2004, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Zweit... mehr lesen...


§ 6 T-ZDJ 2004 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. mehr lesen...


§ 3 T-ZDJ 2004 Abschussplan

(1)Absatz einsDer Abschussplan ist für Schalenwild und Murmeltiere (Anlage 1) – mit Ausnahme von Schwarzwild – durch den Jagdausübungsberechtigten zu erstellen. Die Erstellung des Abschussplanes hat nach der auf dem Formblatt (Anlage 1) angegebenen Anleitung zu erfolgen. Das Zählblatt entsprechen... mehr lesen...


§ 1 T-ZDJ 2004 Jagd- und Schonzeit

(1)Absatz einsSoweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, dürfen die nachstehend angeführten Wildarten nur während der angegebenen Zeiten (Jagdzeiten) bejagt werden:1.Ziffer einsRotwild:a)Litera aHirsche der Klasse I vom 1. August bis 15. November;Hirsche der Klasse römisch eins vom 1. Augus... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 (T-DDJ 2004) aktualisiert


§ 8 T-DDJ 2004 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. mehr lesen...


§ 7 T-DDJ 2004 Abrechnungsmodalitäten

(1)Absatz einsDer Aufwand- und Reisekostenersatz nach § 5 ist von den Bezirksjägermeistern gegenüber dem Tiroler Jägerverband geltend zu machen. Der Tiroler Jägerverband hat die ihm gegenüber geltend gemachten Aufwand- und Reisekostenersätze bis längstens 31. Juli des darauffolgenden Jagdjahres b... mehr lesen...


§ 6 T-DDJ 2004 Aufwand- und Reisekostenersatz für Hegemeister

Der dem Hegemeister für die Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende Aufwand- und Reisekostenersatz wird als Pauschalbetrag pro Jagdjahr für die jeweils angeführten Hegebezirke in nachstehender Höhe festgesetzt:  Aufwand- und Reisekostenersatz pro Ja... mehr lesen...


§ 5 T-DDJ 2004 Aufwand- und Reisekostenersatz für Bezirksjägermeister

(1)Absatz einsDer dem Bezirksjägermeister für folgende Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende Aufwandersatz wird in nachstehender Höhe festgesetzt:  Aufwandersatza)für jeden Teilnehmer des Ausbildungslehrganges nach § 62b Abs. 2 lit. b in Verbindun... mehr lesen...


§ 4 T-DDJ 2004 Aufwandersatz für Vorstandsmitglieder

Für die Teilnahme an Sitzungen zur Vorbereitung und Beschlussfassung der Erlassung bzw. Änderung von Ausbildungsrichtlinien gemäß den §§ 28a Abs. 1 und 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 2 lit. n des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41, steht den Mitgliedern des Vorstandes ein Aufwandersat... mehr lesen...


§ 2 T-DDJ 2004 Vergütung

Unbeschadet des Anspruches nach § 67 Abs. 12 erster Satz des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41/2004, in der jeweils geltenden Fassung erhalten die Mitglieder des Bezirksjagdbeirates eine Vergütung für den entgangenen Verdienst und für ihre Mühewaltung von 9,50 Euro für jede angefangene Sitz... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Heilvorkommen- und Kurortegesetz 2004, Tiroler (T-HK) aktualisiert


§ 25 T-HK Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWera)Litera ader Bestimmung des § 2 Abs. 8 zuwiderhandelt,der Bestimmung des Paragraph 2, Absatz 8, zuwiderhandelt,b)Litera bder Kennzeichnungspflicht nach § 6 Abs. 7 nicht nachkommt,der Kennzeichnungspflicht nach Paragraph 6, Absatz 7, nicht nachkommt,c)Litera cder Bestimmung des §... mehr lesen...


§ 24 T-HK Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsVor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte, Heilvorkommen, Kurorte oder Kuranstalten betreffende Bewilligungen, Erklärungen, Genehmigungen und Anerkennungen bleiben bestehen. Für ihre Zurücknahme sind die Bestimmungen des § 9 sinngemäß anzuwenden. Im Übrigen sind bei der Änderun... mehr lesen...


§ 19 T-HK Kuranstaltsordnung

(1)Absatz einsDer Rechtsträger der Kuranstalt hat deren inneren Betrieb durch eine Kuranstaltsordnung zu regeln.(2)Absatz 2In der Kuranstaltsordnung sind insbesondere zu regeln:a)Litera adie Aufgaben und Einrichtungen der Kuranstalt,b)Litera bdie Grundzüge ihrer Verwaltung und ihrer Betriebsform,... mehr lesen...


§ 18 T-HK Verpachtung und sonstiger Rechtsübergang

(1)Absatz einsDie Verpachtung oder der Übergang einer Kuranstalt auf einen anderen Rechtsträger ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Diese hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 8 lit. f vorliegen.Die Verpachtung oder der Übergang einer Kuranstalt auf einen anderen Rechtstr... mehr lesen...


§ 17 T-HK Sperre

(1)Absatz einsDie Bezirksverwaltungsbehörde hat die teilweise oder gänzliche Sperre von Kuranstalten zu verfügen, wenn die Kuranstalt ohne die nach § 16 Abs. 1 oder 10 erforderliche Bewilligung betrieben wird. Sie kann die Sperre von Kuranstalten verfügen, wenn die Bedingungen oder Auflagen der B... mehr lesen...


§ 16 T-HK Betriebsbewilligung

(1)Absatz einsDer Betrieb einer Kuranstalt bedarf einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.(2)Absatz 2Die Bewilligung erfolgt auf Antrag des Berechtigten im Sinne des Abs. 5 lit. b.Die Bewilligung erfolgt auf Antrag des Berechtigten im Sinne des Absatz 5, Litera b,(3)Absatz 3Dem Antrag sin... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Bedienstetenschutzgesetz 2003 - TBSG 2003, Tiroler (TBSG 2003) aktualisiert


§ 33 TBSG 2003 Umsetzung von Unionsrecht

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Bergwachtgesetz 2003, Tiroler (T-BergWG) aktualisiert


§ 20 T-BergWG Beschlüsse

(1)Absatz einsBeschlüsse der Organe der Tiroler Bergwacht sind, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassen. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschlüsse über die Erlassung oder Änderung der Satzung bed... mehr lesen...


§ 17 T-BergWG Einsatzstelle

(1)Absatz einsDie Einsatzstelle besteht aus den von der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Bergwächtern und Anwärtern. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Bergwächter oder Anwärter auf ihren Antrag einer anderen Einsatzstelle zuweisen, wenn ein dienstliches Interesse nicht entgegensteht. Von d... mehr lesen...


§ 15 T-BergWG Bezirksausschüsse

(1)Absatz einsDer Bezirksausschuss besteht aus dem Bezirksleiter als Vorsitzendem, seinen Stellvertretern und den Einsatzstellenleitern des Bergwachtbezirkes.(2)Absatz 2Dem Bezirksausschuss obliegen:a)Litera adie Wahl des Bezirksleiters und von zwei Stellvertretern des Bezirksleiters sowie die Wa... mehr lesen...


§ 13 T-BergWG Landesausschuss

(1)Absatz einsDer Landesausschuss besteht aus dem Landesleiter als Vorsitzendem, seinen Stellvertretern und den Bezirksleitern.(2)Absatz 2Dem Landesausschuss obliegen:a)Litera adie Verwaltung des Vermögens, insbesondere die Festsetzung des Jahresvoranschlages und die Genehmigung des Rechnungsabsc... mehr lesen...


§ 2 T-BergWG Bestellung

(1)Absatz einsBergwächter sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit schriftlichem Bescheid zu bestellen und zur Ausübung des Dienstes einer Einsatzstelle (§ 17 Abs. 1) zuzuweisen. Die Bestellung bedarf der Zustimmung des zu Bestellenden. Auf die Bestellung besteht kein Rechtsanspruch. Vor der Be... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 221-230 von 280