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Legende:
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(1*) Das Dienstverhältnis der Landesangestellten wird aufgelöst durchFassung LGBl.Nr. 37/2024
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(2) Wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist dem Landesangestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.
(1*) Das Dienstverhältnis der Landesangestellten wird aufgelöst durchFassung LGBl.Nr. 37/2024
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(2) Wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist dem Landesangestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.