Anl. 6 LBedG 2000

Landesbedienstetengesetz 2000

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Anlage 6*)
(zu § 82a Abs. 2 iVm § 64)
Anlage 6*)
(zu Paragraph 82 a, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 64,)

Textbausteine zur Anforderungsart

*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.01.2020 bis 30.06.2024
Anlage 6*)
(zu § 82a Abs. 2 iVm § 64)
Anlage 6*)
(zu Paragraph 82 a, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 64,)

Textbausteine zur Anforderungsart

*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019

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