Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 201-210 von 280

6 Paragrafen zu Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, Tiroler (T-LSchG) aktualisiert


§ 126 T-LSchG Geschäftsführung

(1)Absatz einsDie Sitzungen des Schulbeirates sind vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vorher nachweislich zu erfolgen. Wenn es mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitgli... mehr lesen...


§ 114 T-LSchG Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

(1)Absatz einsParteien im Sinn dieses Gesetzes sind jedenfalls die Schüler, über deren Ansuchen oder sonstige rechtliche Interessen abzusprechen ist, im Fall der Minderjährigkeit deren Erziehungsberechtigte.(2)Absatz 2Vor der Erlassung einer Entscheidung ist der Sachverhalt, soweit er nicht offen... mehr lesen...


§ 111 T-LSchG Schulgemeinschaftsausschuss

(1)Absatz einsZur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist in den Berufs- und Fachschulen ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.(2)Absatz 2Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter sowie je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.(3)Absa... mehr lesen...


§ 86 T-LSchG Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

(1)Absatz einsDie Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes Zeugnis kann bei der Schulbehörde beantragt werden. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die Bemühungen um die Wiedererlangung des verlorenen Zeugnisses oder die Ausstellung einer Zweitschrift ohne sein Verschulde... mehr lesen...


§ 85 T-LSchG Nostrifikation ausländischer Zeugnisse

(1)Absatz einsZeugnisse über einen im Ausland zurückgelegten Schulbesuch oder über im Ausland abgelegte Prüfungen von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland oder von österreichischen Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz im Ausland sind auf deren Ansuchen von der Schulbehörde mit einem Zeugnis über einen... mehr lesen...


§ 55 T-LSchG Lehrerkonferenzen

(1)Absatz einsLehrerkonferenzen sind zur Erfüllung der ihnen durch dieses Gesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben und zur Beratung gemeinsamer Fragen, insbesondere der Planungs-, Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungsarbeit, der Evaluation oder der be... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, Tiroler (T-PSMG) aktualisiert


§ 26 T-PSMG Umsetzung von Unionsrecht

(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L ... mehr lesen...


§ 9 T-PSMG Ausbildungsbescheinigung

(1)Absatz einsBerufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Berater müssen über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügen.(2)Absatz 2Die Ausbildungsbescheinigung ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie hat insbesondere zu enthalten:a)Litera adie Überschrif... mehr lesen...


§ 5 T-PSMG Aufzeichnungen über den Erwerb und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Spritztagebuch)

(1)Absatz einsBerufliche Verwender sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Art und die Menge der erworbenen Pflanzenschutzmittel und, sofern diese nicht verwendet werden, über ihre Entsorgung zu führen. Die Aufzeichnungen haben jedenfalls zu enthalten:a)Litera adie Handelsbezeichnung und die P... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

10 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012 (G-VBG 2012) aktualisiert


Anl. 4 G-VBG 2012

Anlage 4 (§ 112 Abs. 2)Anlage 4 (Paragraph 112, Absatz 2,)Entlohnungsschema Ak (2024)EntlohnungsstufeEuro12.167,322.192,032.216,742.341,452.368,162.395,272.422,082.449,092.502,7102.529,6112.556,7122.584,0132.672,5142.704,4152.735,0162.768,2172.812,5182.859,9192.908,1202.956,3 mehr lesen...


Anl. 3 G-VBG 2012

Anlage 3 (§ 106 Abs. 1)Anlage 3 (Paragraph 106, Absatz eins,)Entlohnungsschema ki (2024)EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppeki1ki2Euro13.142,92.643,023.193,52.681,333.241,32.717,843.278,82.746,153.333,32.790,763.407,32.851,973.536,72.959,783.705,23.100,393.813,63.190,9103.923,53.282,4114.092,73.423,... mehr lesen...


Anl. 2 G-VBG 2012

Anlage 2 (§ 42 Abs. 1)Anlage 2 (Paragraph 42, Absatz eins,)Entlohnungsschema II (2024)Entlohnungsschema römisch II (2024)Ent-lohnungs-stufeEntlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.023,21.989,622.162,42.123,72.086,72.046,52.006,832.201,02.156,82.116,42.070,12.023,342.318,32.255,32.20... mehr lesen...


Anl. 1 G-VBG 2012

Anlage 1 (§ 40 Abs. 1)Anlage 1 (Paragraph 40, Absatz eins,)Entlohnungsschema I (2024)Entlohnungsschema römisch eins (2024)Ent-lohnungs-stufeEntlohnungsgruppeabcdeEuro12.865,72.326,62.115,72.049,01.982,422.933,62.374,72.154,02.078,71.999,333.002,12.423,02.192,02.108,32.015,93a 2.472,2   43.138,82.... mehr lesen...


§ 111 G-VBG 2012 Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung, Pflegefreistellung

(1)Absatz einsFür Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 1 gilt § 104 Abs. 1 und 5 sinngemäß.Für Assistenzkräfte nach Paragraph 110, Absatz eins, gilt Paragraph 104, Absatz eins und 5 sinngemäß.(2)Absatz 2Für Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2 gilt § 104 Abs. 2, 3 und 5 sinngemäß. § 104 Abs. 4 gilt sinng... mehr lesen...


§ 108 G-VBG 2012 Dienstzulage für die Betreuung von Integrationsgruppen

(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...


§ 107 G-VBG 2012 Dienstzulage für Leitungsaufgaben

(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...


§ 94 G-VBG 2012 Kündigung

(1)Absatz einsEin Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann der Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. Hat das Dienstverhältnis noch nicht ununterbrochen ein Jahr gedauert, so kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis auch mündlich und ohne Angabe ... mehr lesen...


§ 44 G-VBG 2012 Vorrückungsstichtag

(1)Absatz einsDer Vorrückungsstichtag ist in der Weise zu ermitteln, dass Zeiten nach dem 30. Juni des Jahres, in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden wären, unter Beachtung der einschränkenden Bestimmungen der Abs. 11 bis 15 dem Tag der... mehr lesen...


§ 152 G-VBG 2012 Übergangsbestimmung zum Erholungsurlaub

Auf den Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde bzw. zu einem Gemeindeverband vor dem 1. Jänner 2007 begründet wurde, ist § 55 Abs. 1, 5 und 6 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes in der am 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden, sofern dem Vertragsbedien... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

7 Paragrafen zu Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG (I-VBG) aktualisiert


§ 90 I-VBG Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung, Pflegefreistellung

(1)Absatz einsFür Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 1 gilt § 83 Abs. 1 und 5 sinngemäß.Für Assistenzkräfte nach Paragraph 89, Absatz eins, gilt Paragraph 83, Absatz eins und 5 sinngemäß.(2)Absatz 2Für Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 gilt § 83 Abs. 2, 3 und 5 sinngemäß. § 83 Abs. 4 gilt sinngemäß mi... mehr lesen...


§ 87 I-VBG Dienstzulage für die Betreuung von Integrationsgruppen

(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...


§ 86 I-VBG Dienstzulage für Leitungsaufgaben

(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...


§ 74 I-VBG Kündigung

(1)Absatz einsEin Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann der Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. Hat das Dienstverhältnis noch nicht ununterbrochen ein Jahr gedauert, so kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis auch mündlich und ohne Angabe ... mehr lesen...


§ 42 I-VBG Überstellung

(1)Absatz einsÜberstellung ist die Einreihung eines Vertragsbediensteten in ein anderes Entlohnungsschema oder in eine andere Entlohnungsgruppe.(2)Absatz 2Wird ein Vertragsbediensteter überstellt, so sind für ihn, sofern im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, jene Entlohnungsstufe und jener Vorrü... mehr lesen...


§ 39 I-VBG Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch II beträgt:in derEntlohnungs-stufein der Entlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.... mehr lesen...


§ 37 I-VBG Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:in derEntlohnungs-stufein der EntlohnungsgruppeabcdeEuro1 2.865,7 2.326,6 2.115,7 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Landesbedienstetengesetz - LBedG (LBedG) aktualisiert


Anl. 5 LBedG

Anlage 5 (§ 81i)Anlage 5 (Paragraph 81 i,)Entlohnungsschema II (2024)Entlohnungsschema römisch II (2024)Entloh-Entlohnungsgruppenungs-     stufep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.023,21.989,622.162,42.123,72.086,72.046,52.006,832.201,02.156,82.116,42.070,12.023,342.318,32.255,32.206,02.139,92.... mehr lesen...


Anl. 4 LBedG

Anlage 4 (§ 81g)Anlage 4 (Paragraph 81 g,)Entlohnungsschema I (2024)Entlohnungsschema römisch eins (2024)Entloh-Entlohnungsgruppenungs-     stufeabcde   Euro  12.865,72.326,62.115,72.049,01.982,422.933,62.374,72.154,02.078,71.999,333.002,12.423,02.192,02.108,32.015,93a 2.472,2   43.138,82.523,42.... mehr lesen...


Anl. 1a LBedG

Anlage 1a (§ 35 Abs. 2)Anlage 1a (Paragraph 35, Absatz 2,)Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung (2024) mehr lesen...


§ 81m LBedG Nebengebühren, Verwaltungsdienstzulage, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage

(1)Absatz einsFür die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dass die §§ 15a, 16 Abs. 8 und 17 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte geltenden Fassung auf sämtliche Arten von Teilzeitbeschäftigungen anzuwend... mehr lesen...


§ 73 LBedG Kündigung

(1)Absatz einsEin Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann der Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. Hat das Dienstverhältnis noch nicht ununterbrochen ein Jahr gedauert, so kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis auch mündlich und ohne Angabe ... mehr lesen...


§ 82e LBedG

Abhängig von der besonderen Situation am Arbeitsmarkt kann die Landesregierung für Vertragsbedienstete und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die dem Entlohnungsschema I, dem Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung oder dem Entlohnungsschema Gesundheit zugeordnet sind, durch Verordnung die Gewähru... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

13 Paragrafen zu Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler (TEG 2012) aktualisiert


§ 80 TEG 2012 Berichtspflichten

(1)Absatz einsDer nach § 43 Abs. 2 lit. e benannte Gleichbehandlungsbeauftragte hat der Landesregierung und der Regulierungsbehörde jährlich spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen zu übermitteln und diesen in geeigneter Weise (z. B. auf der Intern... mehr lesen...


§ 78 TEG 2012 Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Absatz einsDas Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/4... mehr lesen...


§ 72 TEG 2012 Bilanzgruppenkoordinator

(1)Absatz einsDer Regelzonenführer hat der Landesregierung anzuzeigen, wer die Tätigkeit eines Bilanzgruppenkoordinators ausübt. Mit der Anzeige sind Nachweise zu übermitteln, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen nach Abs. 2 erforderlich sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht ... mehr lesen...


§ 66a TEG 2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie

(1)Absatz einsVersorger haben Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie für Kunden, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird, zu erstellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ihre Änderungen sind der Regulierungsbehörde vor ihrem I... mehr lesen...


§ 66 TEG 2012 Grundversorgung von Kunden

(1)Absatz einsStromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden und Kleinunternehmen zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Kleinunternehmen in geeigneter Weise (z. B. auf ihrer Internetseite) zu verö... mehr lesen...


§ 46 TEG 2012 Verfahren

(1)Absatz einsUm die Erteilung einer Konzession ist bei der Landesregierung schriftlich anzusuchen.(2)Absatz 2Dem Ansuchen sind alle zur Beurteilung des Vorliegens der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen anzuschließen. Insbesondere sind die zum Nachweis der fachl... mehr lesen...


§ 44 TEG 2012 Persönliche Voraussetzungen bei natürlichen Personen

(1)Absatz einsPersönliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession an natürliche Personen sind, dassa)Litera ader Konzessionswerber1.Ziffer einsvolljährig und im Hinblick auf den Betrieb eines Verteilernetzes entscheidungsfähig ist,2.Ziffer 2Begünstigter im Sinn des Abs. 2 ist,Begünstig... mehr lesen...


§ 43 TEG 2012 Sachliche Voraussetzungen

(1)Absatz einsSachliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession sind, dassa)Litera anoch keine Konzession für das Gebiet, für das die Konzession beantragt wird, besteht undb)Litera bdie bestehenden oder die geplanten Anlagen des Verteilernetzes hierfür grundsätzlich geeignet sind.(2)Ab... mehr lesen...


§ 41 TEG 2012 Netzentwicklungsplan

(1)Absatz einsDie Übertragungsnetzbetreiber haben der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung zu übermitteln, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt und dazu dient,a)... mehr lesen...


§ 26 TEG 2012 Benützung fremder Grundstücke für Vorarbeiten

(1)Absatz einsSoweit eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten nicht zustande kommt, hat die Behörde auf Antrag eine vorübergehende Benützung fremder Grundstücke mit schriftlichem Bescheid zu bewilligen, soweit dies zur Vorbereitung eines Antrages um die Erteilung einer Errichtungsbewilligu... mehr lesen...


§ 15 TEG 2012 Betriebsleiter

(1)Absatz einsDie Behörde hat dem Bewilligungsinhaber mit Bescheid die Bestellung einer natürlichen Person als Betriebsleiter für die technische Leitung und Überwachung des Betriebes der Anlage innerhalb einer angemessenen Frist aufzutragen, wenn dies im Hinblick auf die Art, den Zweck, den Umfan... mehr lesen...


§ 9 TEG 2012 Vorprüfungsverfahren

(1)Absatz einsDie Behörde hat vor der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nach § 10 Abs. 2Die Behörde hat vor der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nach Paragraph 10, Absatz 2,a)Litera aden Antragsteller ungeachtet des § 8 Abs. 6 erforderlichenfalls aufzufordern, die Unterlagen nach §... mehr lesen...


§ 8 TEG 2012 Ansuchen

(1)Absatz einsUm die Erteilung einer Errichtungsbewilligung ist bei der Behörde schriftlich anzusuchen.(2)Absatz 2Dem Ansuchen sind das von einem nach den berufsrechtlichen Vorschriften hierzu Befugten erstellte Projekt (Vorhaben) und alle sonstigen zur Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

15 Paragrafen zu Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz (IWO 2011) aktualisiert


§ 90 IWO 2011 Wahlen in die Ausschüsse

(1)Absatz einsDer Grundsatz der Verhältniswahl findet bei der Besetzung der Ausschüsse und des Kontrollausschusses des Gemeinderates nach den §§ 30 und 74f des Innsbrucker Stadtrechts 1975 sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, dass eine anspruchsberechtigte Gemeinderatspartei auch ein ihr nicht an... mehr lesen...


§ 86 IWO 2011 Wahl der weiteren Mitglieder des Stadtsenates und der Ersatzmitglieder

(1)Absatz einsSind die einer Gemeinderatspartei zustehenden Stellen im Stadtsenat noch nicht durch den Bürgermeister oder die Bürgermeister-Stellvertreter besetzt, so hat sie das Recht, zur Besetzung dieser Stellen ihr angehörende Mitglieder namhaft zu machen. Hierfür ist die Unterschrift der Meh... mehr lesen...


§ 85 IWO 2011 Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat, Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter

(1)Absatz einsNach der Entscheidung nach § 83 lit. b hat der Vorsitzende unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinderatsparteien zwei Mitglieder des Gemeinderates als Wahlhelfer zu bestellen. Hierbei ist der Vorsitzende allenfalls auf seine Gemeinderatspartei anzurechnen.Nach... mehr lesen...


§ 81 IWO 2011 Verhältnismäßige Stärke

(1)Absatz einsDie Gemeinderatsparteien haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Stadtsenat.(2)Absatz 2Die verhältnismäßige Stärke der Gemeinderatsparteien ist wie folgt zu ermitteln: Die Anzahl der Mandate jeder einzelnen Gemeinderatspartei ist, beginnend mit der größten Zahl, n... mehr lesen...


§ 80 IWO 2011 Vorrücken der Ersatzmitglieder, Neuwahlen

(1)Absatz einsScheidet ein Mitglied des Gemeinderates aus, so rückt das nächste Ersatzmitglied jener Wählergruppe, der das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied angehört hat, an seine Stelle vor. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates verhindert ist. Ein Ersatzmitglied kan... mehr lesen...


§ 78 IWO 2011 Engere Wahl des Bürgermeisters

(1)Absatz einsDie Hauptwahlbehörde hat die engere Wahl mindestens zehn Tage vorher kundzumachen. Die Kundmachung hat neben dem Tag der engeren Wahl den Familiennamen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Adresse der in die engere Wahl gekommenen Wahlwerber und die Bezeichnung der Wähl... mehr lesen...


§ 77 IWO 2011 Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters

(1)Absatz einsZum Bürgermeister ist jener Wahlwerber gewählt,a)Litera adessen Wählergruppe nach § 81 Anspruch auf mindestens eine Stelle im Stadtsenat in seiner nach § 11 des Innsbrucker Stadtrechts 1975 größten möglichen Zusammensetzung hat unddessen Wählergruppe nach Paragraph 81, Anspruch auf ... mehr lesen...


§ 62 IWO 2011 Eintragung eines Wahlwerbers durch den Wähler

Der Wähler kann höchstens zwei Wahlwerbern der von ihm gewählten oder nach § 61 Abs. 3 als gewählt geltenden Wählergruppe eine Vorzugsstimme geben, indem er in dem auf dem amtlichen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates dafür vorgesehenen Raum deren Namen oder Reihungsnummer der Wahlwerberli... mehr lesen...


§ 61 IWO 2011 Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels für die Wahl des Gemeinderates

(1)Absatz einsDer amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Wählergruppe der Wähler wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler in einem der links neben den Bezeichnungen der Wählergruppen vorgedruckten Kreise e... mehr lesen...


§ 50 IWO 2011 Gestaltung des amtlichen Stimmzettels

(1)Absatz einsFür die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters sind zwei getrennte amtliche Stimmzettel zu verwenden. Die amtlichen Stimmzettel dürfen nur auf Anordnung der Hauptwahlbehörde hergestellt werden.(2)Absatz 2Der amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates hat... mehr lesen...


§ 46 IWO 2011 Kundmachung der Wahlvorschläge

(1)Absatz einsDer Vorsitzende der Hauptwahlbehörde hat die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates, die nicht nach § 39 Abs. 1 zurückgezogen oder nach § 45 Abs. 1 zurückgewiesen wurden, unverzüglich, spätestens jedoch am 17. Tag vor dem Wahltag kundzumachen, wobei anstelle des Geburtsdatums... mehr lesen...


§ 45 IWO 2011 Entscheidung über die Wahlvorschläge

(1)Absatz einsZurückzuweisen sind Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates, diea)Litera averspätet eingebracht wurden,b)Litera bkeine dem § 36 Abs. 3 lit. a entsprechende Bezeichnung und Kurzbezeichnung enthalten,keine dem Paragraph 36, Absatz 3, Litera a, entsprechende Bezeichnung und Kurzb... mehr lesen...


§ 44 IWO 2011 Endgültige Prüfung der Wahlvorschläge

(1)Absatz einsAm 18. Tag vor dem Wahltag hat die Hauptwahlbehörde endgültig über die Zulässigkeit und die Reihung der bei ihr eingebrachten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters zu entscheiden. Ist ein Beisitzer der Hauptwahlbehörde Zustellungsbevollmäc... mehr lesen...


§ 27 IWO 2011 Abschriften für Wählergruppen

(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat den Gemeinderatsparteien frühestens am ersten Tag der Auflegung auf Verlangen für Zwecke des § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes 2012 sowie für Zwecke der Statistik Abschriften der Wählerverzeichnisse sowie allfälliger Nachträge unentgeltlich in elektronischer Form... mehr lesen...


§ 1 IWO 2011 Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Wahl des Gemeinderates, des Bürgermeisters, des Stadtsenates und der Ausschüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck.(2)Absatz 2Die Mitglieder des Gemeinderates werden von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Stadt aufgrund des gleichen, unmit... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

16 Paragrafen zu Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 - TVAG 2011, Tiroler (TVAG 2011) aktualisiert


§ 26 TVAG 2011 Entstehen des Abgabenanspruches, Vorschreibung

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 12 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubeg... mehr lesen...


§ 23 TVAG 2011 Abgabengegenstand

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach § 12 Abs. 2 lit. a oder c der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach Para... mehr lesen...


§ 22 TVAG 2011 Entstehen des Abgabenanspruches, Vorschreibung

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera aim Fall des § 19 Abs. 1 lit. aim Fall des Paragraph 19, Absatz eins, Litera a,1.Ziffer einsbei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2... mehr lesen...


§ 21 TVAG 2011 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

(1)Absatz einsDer Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 3).Der Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 3,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist das Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in ... mehr lesen...


§ 18 TVAG 2011 Übergangsbestimmung für bereits als Bauland gewidmete Grundstücke

(1)Absatz einsBei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages bereits als Bauland gewidmet sind, entsteht der Abgabenanspruch vorbehaltlich des Abs. 3Bei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezoge... mehr lesen...


§ 17 TVAG 2011 Rückzahlung, Wiederentstehen des Abgabenanspruches

(1)Absatz einsDer vorgezogene Erschließungsbeitrag ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Entstehen des Abgabenanspruchesa)Litera adie Widmung als Bauland aufgehoben oderb)Litera beine Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 festgelegteine Kennzei... mehr lesen...


§ 16 TVAG 2011 Entstehen und Erlöschen des Abgabenanspruches, Vorschreibung

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Inkrafttreten der Widmung als Bauland, im Fall von Grundstücken im Sinn des § 13 Abs. 2 lit. a und b jedoch erst mit dem Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. mit dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 54 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes ... mehr lesen...


§ 13 TVAG 2011 Abgabengegenstand

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung auf unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag zu erheben. Bei Grundstücken, die nur teilweise als Bauland gewidmet sind, darf ein vorgezogener Erschließungsbeitrag nur hinsichtlich ... mehr lesen...


§ 12 TVAG 2011 Entstehen des Abgabenanspruches, Vorschreibung

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera abei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 bereits vor diesem Zeitpunkt mit dem Bau begonnen wird, mit dem Baubeginn,bei bewilligu... mehr lesen...


§ 9 TVAG 2011 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

(1)Absatz einsDer Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 4).Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 4,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist vorbehaltlich des Abs. 3 das Produk... mehr lesen...


§ 6 TVAG 2011 Entstehen des Abgabenanspruches, Vorschreibung

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 8 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubegi... mehr lesen...


§ 5 TVAG 2011 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

(1)Absatz einsDie Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch aufgrund des § 8 Abs. 2 der Tiroler Bauordnung 2022 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2022 Parkdecks oder unterirdische Garagen er... mehr lesen...


§ 3 TVAG 2011 Abgabengegenstand

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach Paragraph 8, Abs... mehr lesen...


§ 2 TVAG 2011 Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsBauplatz ist ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht. Grundstück ist eine Grundfläche, die im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist oder die in einem Zusammenlegungsverfahren als Grundabfindung gebildet wurde... mehr lesen...


§ 1 TVAG 2011 Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Erhebung von:a)Litera aAusgleichsabgaben im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022, LGBl. Nr. 44/2022, in der jeweils geltenden Fassung (Ausgleichsabgabe für Abstellmöglich... mehr lesen...


§ 27 TVAG 2011 Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Mindestsicherungsgesetz - TMSG, Tiroler (TMSG) aktualisiert


§ 53 TMSG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig treten das Tiroler Grundsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 20/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/2010, und die Tiroler Grundsicherungsverordnun... mehr lesen...


§ 52 TMSG Umsetzung von Unionsrecht

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Rich... mehr lesen...


§ 40 TMSG Mindestsicherungsbeirat

(1)Absatz einsBeim Amt der Landesregierung ist ein Mindestsicherungsbeirat einzurichten.(2)Absatz 2Der Mindestsicherungsbeirat hat die Landesregierung bei der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes und in grundsätzlichen Fragen der Mindestsicherung zu beraten.(3)Absatz 3Dem Mindestsi... mehr lesen...


§ 6 TMSG Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes

(1)Absatz einsDie Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes erfolgt durch die Gewährung von Geldleistungen für tatsächlich nachgewiesene Mietkosten, Betriebskosten, Heizkosten und Abgaben. Geldleistungen sind jedoch höchstens im Ausmaß der in einer Verordnung nach Abs. 3 festgelegten Sätze zu gewähren... mehr lesen...


§ 3 TMSG Persönlicher Anwendungsbereich

(1)Absatz einsAnspruch auf Mindestsicherung haben österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren Aufenthalt haben.(2)Absatz 2Österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen gleichgestellt, sofern sie nach den fremdenrechtlichen Vorsc... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Aufenthaltsabgabegesetz 2003, Tiroler (T-AAG) aktualisiert


§ 6 T-AAG Höhe der Abgabe

(1)Absatz einsDie Abgabe für Nächtigungen in Beherbergungsbetrieben beträgt ein Euro je Person und Nächtigung.(2)Absatz 2Die Landesregierung hat durch Verordnung für das Gebiet eines Tourismusverbandes die Abgabe höchstens mit fünf Euro festzusetzen, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben des Tou... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 201-210 von 280