(1)Absatz einsUnter einem Kindergarten ist eine örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die zur regelmäßigen Betreuung und Bildung von Kindern durch Fachkräfte (Abs. 2 Z 1 bis 4) während eines Teiles des Tages bestimmt ist.Unter einem Kindergarten ist eine örtlich gebundene Einrichtung zu ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn ausgebildetes Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anzuzeigen.Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal gemäß Paragraph 3, A... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 2.100,-- zu bestrafen, wer1.Ziffer einsTagesbetreuung ohne Bewilligung anbietet oder ausübt,2.Ziffer 2die Vermittlung zur unbefugten Tagesbetreuung anbietet oder ausübt,3.Ziffer 3den die Aufsicht gemäß § 7 au... mehr lesen...