(1)Absatz einsDie Sitzungen des Schulbeirates sind vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vorher nachweislich zu erfolgen. Wenn es mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitgli... mehr lesen...
(1)Absatz einsParteien im Sinn dieses Gesetzes sind jedenfalls die Schüler, über deren Ansuchen oder sonstige rechtliche Interessen abzusprechen ist, im Fall der Minderjährigkeit deren Erziehungsberechtigte.(2)Absatz 2Vor der Erlassung einer Entscheidung ist der Sachverhalt, soweit er nicht offen... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist in den Berufs- und Fachschulen ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.(2)Absatz 2Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter sowie je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.(3)Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes Zeugnis kann bei der Schulbehörde beantragt werden. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die Bemühungen um die Wiedererlangung des verlorenen Zeugnisses oder die Ausstellung einer Zweitschrift ohne sein Verschulde... mehr lesen...
(1)Absatz einsZeugnisse über einen im Ausland zurückgelegten Schulbesuch oder über im Ausland abgelegte Prüfungen von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland oder von österreichischen Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz im Ausland sind auf deren Ansuchen von der Schulbehörde mit einem Zeugnis über einen... mehr lesen...
(1)Absatz einsLehrerkonferenzen sind zur Erfüllung der ihnen durch dieses Gesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben und zur Beratung gemeinsamer Fragen, insbesondere der Planungs-, Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungsarbeit, der Evaluation oder der be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBerufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Berater müssen über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügen.(2)Absatz 2Die Ausbildungsbescheinigung ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie hat insbesondere zu enthalten:a)Litera adie Überschrif... mehr lesen...
(1)Absatz einsBerufliche Verwender sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Art und die Menge der erworbenen Pflanzenschutzmittel und, sofern diese nicht verwendet werden, über ihre Entsorgung zu führen. Die Aufzeichnungen haben jedenfalls zu enthalten:a)Litera adie Handelsbezeichnung und die P... mehr lesen...
Anlage 4 (§ 112 Abs. 2)Anlage 4 (Paragraph 112, Absatz 2,)Entlohnungsschema Ak (2024)EntlohnungsstufeEuro12.167,322.192,032.216,742.341,452.368,162.395,272.422,082.449,092.502,7102.529,6112.556,7122.584,0132.672,5142.704,4152.735,0162.768,2172.812,5182.859,9192.908,1202.956,3 mehr lesen...
Anlage 3 (§ 106 Abs. 1)Anlage 3 (Paragraph 106, Absatz eins,)Entlohnungsschema ki (2024)EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppeki1ki2Euro13.142,92.643,023.193,52.681,333.241,32.717,843.278,82.746,153.333,32.790,763.407,32.851,973.536,72.959,783.705,23.100,393.813,63.190,9103.923,53.282,4114.092,73.423,... mehr lesen...
Anlage 2 (§ 42 Abs. 1)Anlage 2 (Paragraph 42, Absatz eins,)Entlohnungsschema II (2024)Entlohnungsschema römisch II (2024)Ent-lohnungs-stufeEntlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.023,21.989,622.162,42.123,72.086,72.046,52.006,832.201,02.156,82.116,42.070,12.023,342.318,32.255,32.20... mehr lesen...
Anlage 1 (§ 40 Abs. 1)Anlage 1 (Paragraph 40, Absatz eins,)Entlohnungsschema I (2024)Entlohnungsschema römisch eins (2024)Ent-lohnungs-stufeEntlohnungsgruppeabcdeEuro12.865,72.326,62.115,72.049,01.982,422.933,62.374,72.154,02.078,71.999,333.002,12.423,02.192,02.108,32.015,93a 2.472,2 43.138,82.... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 1 gilt § 104 Abs. 1 und 5 sinngemäß.Für Assistenzkräfte nach Paragraph 110, Absatz eins, gilt Paragraph 104, Absatz eins und 5 sinngemäß.(2)Absatz 2Für Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2 gilt § 104 Abs. 2, 3 und 5 sinngemäß. § 104 Abs. 4 gilt sinng... mehr lesen...
(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann der Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. Hat das Dienstverhältnis noch nicht ununterbrochen ein Jahr gedauert, so kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis auch mündlich und ohne Angabe ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorrückungsstichtag ist in der Weise zu ermitteln, dass Zeiten nach dem 30. Juni des Jahres, in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden wären, unter Beachtung der einschränkenden Bestimmungen der Abs. 11 bis 15 dem Tag der... mehr lesen...
Auf den Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde bzw. zu einem Gemeindeverband vor dem 1. Jänner 2007 begründet wurde, ist § 55 Abs. 1, 5 und 6 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes in der am 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden, sofern dem Vertragsbedien... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 1 gilt § 83 Abs. 1 und 5 sinngemäß.Für Assistenzkräfte nach Paragraph 89, Absatz eins, gilt Paragraph 83, Absatz eins und 5 sinngemäß.(2)Absatz 2Für Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 gilt § 83 Abs. 2, 3 und 5 sinngemäß. § 83 Abs. 4 gilt sinngemäß mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann der Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. Hat das Dienstverhältnis noch nicht ununterbrochen ein Jahr gedauert, so kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis auch mündlich und ohne Angabe ... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜberstellung ist die Einreihung eines Vertragsbediensteten in ein anderes Entlohnungsschema oder in eine andere Entlohnungsgruppe.(2)Absatz 2Wird ein Vertragsbediensteter überstellt, so sind für ihn, sofern im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, jene Entlohnungsstufe und jener Vorrü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch II beträgt:in derEntlohnungs-stufein der Entlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:in derEntlohnungs-stufein der EntlohnungsgruppeabcdeEuro1 2.865,7 2.326,6 2.115,7 ... mehr lesen...
Anlage 5 (§ 81i)Anlage 5 (Paragraph 81 i,)Entlohnungsschema II (2024)Entlohnungsschema römisch II (2024)Entloh-Entlohnungsgruppenungs- stufep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.023,21.989,622.162,42.123,72.086,72.046,52.006,832.201,02.156,82.116,42.070,12.023,342.318,32.255,32.206,02.139,92.... mehr lesen...
Anlage 4 (§ 81g)Anlage 4 (Paragraph 81 g,)Entlohnungsschema I (2024)Entlohnungsschema römisch eins (2024)Entloh-Entlohnungsgruppenungs- stufeabcde Euro 12.865,72.326,62.115,72.049,01.982,422.933,62.374,72.154,02.078,71.999,333.002,12.423,02.192,02.108,32.015,93a 2.472,2 43.138,82.523,42.... mehr lesen...
Anlage 1a (§ 35 Abs. 2)Anlage 1a (Paragraph 35, Absatz 2,)Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung (2024) mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dass die §§ 15a, 16 Abs. 8 und 17 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte geltenden Fassung auf sämtliche Arten von Teilzeitbeschäftigungen anzuwend... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann der Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. Hat das Dienstverhältnis noch nicht ununterbrochen ein Jahr gedauert, so kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis auch mündlich und ohne Angabe ... mehr lesen...
Abhängig von der besonderen Situation am Arbeitsmarkt kann die Landesregierung für Vertragsbedienstete und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die dem Entlohnungsschema I, dem Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung oder dem Entlohnungsschema Gesundheit zugeordnet sind, durch Verordnung die Gewähru... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Grundsatz der Verhältniswahl findet bei der Besetzung der Ausschüsse und des Kontrollausschusses des Gemeinderates nach den §§ 30 und 74f des Innsbrucker Stadtrechts 1975 sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, dass eine anspruchsberechtigte Gemeinderatspartei auch ein ihr nicht an... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind die einer Gemeinderatspartei zustehenden Stellen im Stadtsenat noch nicht durch den Bürgermeister oder die Bürgermeister-Stellvertreter besetzt, so hat sie das Recht, zur Besetzung dieser Stellen ihr angehörende Mitglieder namhaft zu machen. Hierfür ist die Unterschrift der Meh... mehr lesen...
(1)Absatz einsNach der Entscheidung nach § 83 lit. b hat der Vorsitzende unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinderatsparteien zwei Mitglieder des Gemeinderates als Wahlhelfer zu bestellen. Hierbei ist der Vorsitzende allenfalls auf seine Gemeinderatspartei anzurechnen.Nach... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinderatsparteien haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Stadtsenat.(2)Absatz 2Die verhältnismäßige Stärke der Gemeinderatsparteien ist wie folgt zu ermitteln: Die Anzahl der Mandate jeder einzelnen Gemeinderatspartei ist, beginnend mit der größten Zahl, n... mehr lesen...
(1)Absatz einsScheidet ein Mitglied des Gemeinderates aus, so rückt das nächste Ersatzmitglied jener Wählergruppe, der das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied angehört hat, an seine Stelle vor. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates verhindert ist. Ein Ersatzmitglied kan... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Hauptwahlbehörde hat die engere Wahl mindestens zehn Tage vorher kundzumachen. Die Kundmachung hat neben dem Tag der engeren Wahl den Familiennamen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Adresse der in die engere Wahl gekommenen Wahlwerber und die Bezeichnung der Wähl... mehr lesen...
(1)Absatz einsZum Bürgermeister ist jener Wahlwerber gewählt,a)Litera adessen Wählergruppe nach § 81 Anspruch auf mindestens eine Stelle im Stadtsenat in seiner nach § 11 des Innsbrucker Stadtrechts 1975 größten möglichen Zusammensetzung hat unddessen Wählergruppe nach Paragraph 81, Anspruch auf ... mehr lesen...
Der Wähler kann höchstens zwei Wahlwerbern der von ihm gewählten oder nach § 61 Abs. 3 als gewählt geltenden Wählergruppe eine Vorzugsstimme geben, indem er in dem auf dem amtlichen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates dafür vorgesehenen Raum deren Namen oder Reihungsnummer der Wahlwerberli... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Wählergruppe der Wähler wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler in einem der links neben den Bezeichnungen der Wählergruppen vorgedruckten Kreise e... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters sind zwei getrennte amtliche Stimmzettel zu verwenden. Die amtlichen Stimmzettel dürfen nur auf Anordnung der Hauptwahlbehörde hergestellt werden.(2)Absatz 2Der amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates hat... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorsitzende der Hauptwahlbehörde hat die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates, die nicht nach § 39 Abs. 1 zurückgezogen oder nach § 45 Abs. 1 zurückgewiesen wurden, unverzüglich, spätestens jedoch am 17. Tag vor dem Wahltag kundzumachen, wobei anstelle des Geburtsdatums... mehr lesen...
(1)Absatz einsZurückzuweisen sind Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates, diea)Litera averspätet eingebracht wurden,b)Litera bkeine dem § 36 Abs. 3 lit. a entsprechende Bezeichnung und Kurzbezeichnung enthalten,keine dem Paragraph 36, Absatz 3, Litera a, entsprechende Bezeichnung und Kurzb... mehr lesen...
(1)Absatz einsAm 18. Tag vor dem Wahltag hat die Hauptwahlbehörde endgültig über die Zulässigkeit und die Reihung der bei ihr eingebrachten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters zu entscheiden. Ist ein Beisitzer der Hauptwahlbehörde Zustellungsbevollmäc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat den Gemeinderatsparteien frühestens am ersten Tag der Auflegung auf Verlangen für Zwecke des § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes 2012 sowie für Zwecke der Statistik Abschriften der Wählerverzeichnisse sowie allfälliger Nachträge unentgeltlich in elektronischer Form... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Wahl des Gemeinderates, des Bürgermeisters, des Stadtsenates und der Ausschüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck.(2)Absatz 2Die Mitglieder des Gemeinderates werden von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Stadt aufgrund des gleichen, unmit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 12 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubeg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach § 12 Abs. 2 lit. a oder c der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach Para... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera aim Fall des § 19 Abs. 1 lit. aim Fall des Paragraph 19, Absatz eins, Litera a,1.Ziffer einsbei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 3).Der Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 3,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist das Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages bereits als Bauland gewidmet sind, entsteht der Abgabenanspruch vorbehaltlich des Abs. 3Bei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezoge... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer vorgezogene Erschließungsbeitrag ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Entstehen des Abgabenanspruchesa)Litera adie Widmung als Bauland aufgehoben oderb)Litera beine Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 festgelegteine Kennzei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Inkrafttreten der Widmung als Bauland, im Fall von Grundstücken im Sinn des § 13 Abs. 2 lit. a und b jedoch erst mit dem Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. mit dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 54 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung auf unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag zu erheben. Bei Grundstücken, die nur teilweise als Bauland gewidmet sind, darf ein vorgezogener Erschließungsbeitrag nur hinsichtlich ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera abei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 bereits vor diesem Zeitpunkt mit dem Bau begonnen wird, mit dem Baubeginn,bei bewilligu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 4).Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 4,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist vorbehaltlich des Abs. 3 das Produk... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 8 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubegi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch aufgrund des § 8 Abs. 2 der Tiroler Bauordnung 2022 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2022 Parkdecks oder unterirdische Garagen er... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach Paragraph 8, Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsBauplatz ist ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht. Grundstück ist eine Grundfläche, die im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist oder die in einem Zusammenlegungsverfahren als Grundabfindung gebildet wurde... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Erhebung von:a)Litera aAusgleichsabgaben im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022, LGBl. Nr. 44/2022, in der jeweils geltenden Fassung (Ausgleichsabgabe für Abstellmöglich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig treten das Tiroler Grundsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 20/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/2010, und die Tiroler Grundsicherungsverordnun... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Amt der Landesregierung ist ein Mindestsicherungsbeirat einzurichten.(2)Absatz 2Der Mindestsicherungsbeirat hat die Landesregierung bei der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes und in grundsätzlichen Fragen der Mindestsicherung zu beraten.(3)Absatz 3Dem Mindestsi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes erfolgt durch die Gewährung von Geldleistungen für tatsächlich nachgewiesene Mietkosten, Betriebskosten, Heizkosten und Abgaben. Geldleistungen sind jedoch höchstens im Ausmaß der in einer Verordnung nach Abs. 3 festgelegten Sätze zu gewähren... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnspruch auf Mindestsicherung haben österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren Aufenthalt haben.(2)Absatz 2Österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen gleichgestellt, sofern sie nach den fremdenrechtlichen Vorsc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat die Kulturbeiräte nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, schriftlich und unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu einer Sitzung einzuberufen. Ein Kulturbeirat ist zudem binnen zwei Wochen einzuberufen, wenn es mindestens die Hälfte seiner Mitglieder unter ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung hat zu ihrer Beratung in den Angelegenheiten des Rettungsdienstes einen Beirat für den Rettungsdienst einzurichten.(2)Absatz 2Dem Beirat gehören an:a)Litera aein von der Landesregierung bestellter rechtskundiger Bediensteter der nach der Geschäftseinteilung des A... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst obliegen nach Maßgabe der zwischen dem Land Tirol und den Rettungseinrichtungen abgeschlossenen Verträge nach § 3 Abs. 3 insbesondere:Dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst obliegen nach Maßgabe der zwischen dem Land Tirol und den Rettungseinrichtu... mehr lesen...