Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 13.11.2024

Gesetze 1-2 von 2

11 Paragrafen zu NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG) aktualisiert


§ 85 NÖ KJHG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 20. Dezember 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden, dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Die auf Grund des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, L... mehr lesen...


§ 75 NÖ KJHG

(1)Absatz einsDie Kosten für die Gewährung von Erziehungshilfen, Hilfen für junge Erwachsene und Familienhilfe gemäß § 25 Z 12 sind – unbeschadet der Kostentragungs- und Ersatzpflicht nach Abs. 2 – zunächst vom Land zu tragen.Die Kosten für die Gewährung von Erziehungshilfen, Hilfen für junge Erw... mehr lesen...


§ 55 NÖ KJHG

(1)Absatz einsDie Landesregierung erlässt durch Verordnung Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Durchführung der vollen Erziehung gemäß § 51.Die Landesregierung erlässt durch Verordnung Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb ... mehr lesen...


§ 42 NÖ KJHG

(1)Absatz einsErziehungshilfen gemäß §§ 44 Z 5 und 50 Abs. 1 können als Hilfen für junge Erwachsene auch nach Unterbrechung fortgesetzt und geändert werden, wenn dies zur Erreichung oder Sicherung des vor Erreichen der Volljährigkeit im Hilfeplan definierten Erziehungszieles notwendig ist.Erziehu... mehr lesen...


§ 48a NÖ KJHG

(1)Absatz einsDie Landesregierung kann durch Verordnung Richtlinien über den Betrieb und die Heranziehung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Durchführung der Unterstützung der Erziehung gemäß § 45 erlassen. Diese Richtlinien haben insbesondere Leistungsbeschreibungen und Leistu... mehr lesen...


§ 38 NÖ KJHG

(1)Absatz einsIst das Kindeswohl gefährdet und sind gelindere Maßnahmen wie vor allem Soziale Dienste zur Sicherung des Kindeswohles nicht ausreichend, sind Erziehungshilfen als1.Ziffer einsUnterstützung der Erziehung oder2.Ziffer 2volle Erziehungzu leisten.(2)Absatz 2Die Unterstützung der Erzieh... mehr lesen...


§ 29a NÖ KJHG

(1)Absatz einsDie Landesregierung kann durch Verordnung Richtlinien über den Betrieb und die Heranziehung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Durchführung der Sozialen Dienste gemäß § 26 erlassen. Diese Richtlinien haben insbesondere Leistungsbeschreibungen und Leistungsentgelte... mehr lesen...


§ 29 NÖ KJHG

(1)Absatz einsIst die Eignung einer privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 26 festgestellt und ist entsprechend den Zielen der Steuerung gemäß § 22 Bedarf an der oder den festgestellten Leistung(en) vorhanden, so kann der Kinder- und Jugendhilfeträger als Träger von Privatrechten die... mehr lesen...


§ 25 NÖ KJHG

Soziale Dienste umfassen ambulante, mobile und stationäre Angebote und sind insbesondere:1.Ziffer einsambulante Beratungs- und Unterstützungsangebote für werdende Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern; Eltern- bzw. Mutterberatung;2.Ziffer 2ambulante Beratungsangebote zur Förderung d... mehr lesen...


§ 17 NÖ KJHG

(1)Absatz einsLeistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind nach fachlich anerkannten Standards sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erbringen.(2)Absatz 2Für die Besorgung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind nur Fachkräfte zulässig, die für den jeweiligen Tätigkeitsbereich ausg... mehr lesen...


NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 61/2024 § 0 gültig von 08.11.2023 bis 11.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 53/2023... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.11.24

1 Paragraf zu NÖ Musikschulgesetz 2000 (NÖ MSG 20002) aktualisiert


NÖ Musikschulgesetz 2000 (NÖ MSG 20002) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 62/2024 § 0 gültig von 31.01.2024 bis 11.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 16/2024... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.11.24
Gesetze 1-2 von 2