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Legende:
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(2) Die Wahlinformation muss den Familien- und den Vornamen des Wahlberechtigten, seinen Geburtsjahrgang und seine Anschrift, den Wahlsprengel, die Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, den Wahltag, die Wahlzeit und das Wahllokal enthalten.
*) Fassung LGBl.Nr. 15/2004, 23/2008, 25/2011, 61/2012, 34/2018, 35/2024
(2) Die Wahlinformation muss den Familien- und den Vornamen des Wahlberechtigten, seinen Geburtsjahrgang und seine Anschrift, den Wahlsprengel, die Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, den Wahltag, die Wahlzeit und das Wahllokal enthalten.
*) Fassung LGBl.Nr. 15/2004, 23/2008, 25/2011, 61/2012, 34/2018, 35/2024